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   OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01   

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https://dejure.org/2001,10055
OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01 (https://dejure.org/2001,10055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.2001 - 2 L 61/01 (https://dejure.org/2001,10055)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 2 L 61/01 (https://dejure.org/2001,10055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung bei Kostenübernahmeanspruch bezüglich Aufwendungen von Pflegepersonen; Klage der Personensorgeberechtigten auf Feststellung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege sowie der Geeignetheit der Pflegeperson ; Vergütungsanspruch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.01.1995 - 4 L 3850/94

    Kinderförderung; Tagespflege; Anspruch; Ausbildung der alleinerziehenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01
    Insoweit ist die bundesrechtliche Regelung abschließend (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.01.1995 - 4 L 3850/94 -, NdsRpfl 1996, 64).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und im atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 39.90 -, DÖV 1993, S. 47 zu § 21 Abs. 4 SchwbG).
  • VG Osnabrück, 21.08.1996 - 6 A 208/95

    Übernahme von Tagespflegekosten nach Jugendhilferecht; Gegenstand einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01
    Letzteres übersieht das Verwaltungsgericht Osnabrück (Urteil vom 21.08.1996 - 6 A 208/95 -, ZfJ 1997, S. 58), wenn es darauf abstellt, dass der "Vergütungsanspruch" jedenfalls bei der vom Personensorgeberechtigten nachgewiesenen Pflegeperson ausschließlich zivilrechtlich begründet sei, sich allein gegen die Personensorgeberechtigten richte, und deshalb den Personensorgeberechtigten einen Aufwendungsersatzanspruch zuerkennt.
  • VGH Hessen, 04.01.2000 - 1 UE 4582/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 L 61/01
    Der Kläger hat bereits deshalb keinen Anspruch auf die der Pflegeperson entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII, weil nach dieser Vorschrift anspruchsberechtigt nicht der Personensorgeberechtigte, sondern die Pflegeperson ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 04.01.2000 - 1 UE 4582/96 -, ZfJ 2000, 113, 114 f.; Grube, Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 SGB VIII, ZfJ 1997, 361, 363; Fischer in: Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 23 Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 09.04.2003 - 15 A 127/01

    Jugendhilfe, Tagespflegegeld, Tagespflegeperson, Pflegeerlaubnis, Au-Pair,

    Die Klägerin ist grundsätzlich richtiger Adressat der geltend gemachten Rückforderung des streitigen Teils des Tagespflegegeldes, da dieses ihr und nicht - wie es das Gesetz in § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII vorsieht (vgl. auch OVG Schleswig, ZFJ 2001, 425 ff) - der nachgewiesenen Pflegeperson, nämlich Frau ------ zugesprochen wurde.

    Der Anspruch auf Aufwendungs- und Kostenersatz nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII steht der nachgewiesenen Pflegeperson zu (vgl. ebenso OVG Schleswig, ZFJ 2001, 425 ff.; OVG Münster, ZFJ 2001, 472).

    Im Hinblick auf die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzanspruchs der von Frau ----- weist das Gericht vorsorglich auf die hierzu einschlägigen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 28. Februar 2001 - 2 L 61/01 - (ZFJ 2001, 425) und 2 L 40/01 hin.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Senats, dem Personensorgeberechtigten stehe der Anspruch auf Feststellung zu, bereits in einem früheren Fall bestätigt und als Begründung angeführt, nur in der Entscheidungsbefugnis des Personensorgeberechtigten nicht in der eines Dritten liege es, ob er bei der Erziehung und Betreuung die Unterstützung der Jugendhilfe in Anspruch nehmen wolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1996 - 5 C 37/95 -, NJW 1997, 2768 ff.; OVG Schleswig, Urt. v. 28.02.2001 - 2 L 61/01 -, ZfJ 2001, 425 ff; OVG NRW, Urt. v. 20.06.2001 - 12 A 31/01 -, ZfJ 2001, 472 ff.; VG Mainz, Urt. v. 23.07.2004 - 2 K 226/04 -, zitiert nach juris).

    Wurde allerdings die Erforderlichkeit der Tagespflege festgestellt, dann sollen die Aufwendungen erstattet werden (BVerwG, Urt. v. 05.12.1996 - 5 C 51/95 -, ZfJ 1997, 384; OVG Schleswig, Urt. v. 28.02.2001 - 2 L 61/01 -, ZfJ 2001, 425; LPK, Komm. zum SGB VIII, 2. Aufl., § 23 Rn. 10).

  • VG Schleswig, 11.02.2010 - 15 A 162/09

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen zur Alterssicherung i.R.d. Kindertagespflege

    Damals konnten die Eltern eine Ermessensentscheidung darüber beanspruchen, ob die Tagespflege für ihre Kinder erforderlich und geeignet war, der in diesem Fall entstehende Zahlungsanspruch wegen der Tagespflege stand aber der Tagespflegeperson selbst zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 05.12.1996, BVerwGE 102, 274 ff [BVerwG 05.12.1996 - 5 C 51/95]; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 28.02.2001, 2 L 40/01 sowie 2 L 61/01).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2003 - 1 M 37/03

    Pflegeerlaubnis, Pflegeverhältnis, Tagespflege für Kinder, Widerruf

    Es wird schließlich vor dem Hintergrund des § 26 SGB VIII zu klären sein, ob das Verfahren nach § 10 Abs. 2 KitaG geeignet ist, Entscheidungen nach § 23 Abs. 3 SGB VIII (oder auch § 44 SGB VIII) - wovon offenbar der Antragsgegner ausgeht - zu ersetzen, etwa indem jene Vorschrift als spezielle Norm angesehen wird (zum Landesrechtsvorbehalt des § 26 SGB VIII BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6/96 - DVBl. 1997, 1438; OVG Schleswig, Urteil vom 28. Februar 2001 - 2 L 61/01 - ZfSH/SGB 2001, S. 485, 487).
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