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OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eine Feinhybrid-Kompositrestauration ist mangels Eindeutigkeit nicht von dem Begriff lichthärtende Kompositfüllung in Schicht- und Ätztechnik umfasst und daher beihilfefähig.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs 1 S 2 BhV; § 6 Abs 2 GOZ
Analogbewertung; Kompositrestauration; Zahnbehandlungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.06.2003 - 2 A 5448/02
- OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 03.06.2004 - 2 LA 26/03 -). - BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95
Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.02.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117; Urt. v. 30.05.1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094), der sich der beschließende Senat anschließt, ist eine Gebührenberechnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtungsweise ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auffassung gesorgt hat. - BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92
Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.02.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117;… Urt. v. 30.05.1996 - 2 C 10.95 -, NJW 1996, 3094), der sich der beschließende Senat anschließt, ist eine Gebührenberechnung beihilferechtlich als angemessen anzusehen, wenn ausnahmsweise bei objektiver Betrachtungsweise ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, soweit der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auffassung gesorgt hat. - BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96
Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Da sich die aufgeworfene Frage mithin schon im Berufungszulassungsverfahren ohne weiteres beantworten lässt, ist es deshalb nicht erforderlich, zu ihrer Klärung ein Berufungsverfahren durchzuführen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO, Nr. 13). - OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
Beihilfefähigkeit einer extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT)
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Da sich die aufgeworfene Frage mithin schon im Berufungszulassungsverfahren ohne weiteres beantworten lässt, ist es deshalb nicht erforderlich, zu ihrer Klärung ein Berufungsverfahren durchzuführen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO, Nr. 13).
- VG Hannover, 19.12.2006 - 13 A 6420/06
Analogbewertung; Angemessenheit; Anspruch; Aufwand; Begründung; …
Auch die Verwaltungsgerichte haben Beihilfeberechtigten eine Beihilfe für die hier umstrittene Technik über den 1, 5fachen Gebührensatz zugesprochen (VG Hannover, Urteil vom04.06.2003 - 2 A 5448/02 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.06.2004 - 2 LA 282/03; sowie VG Osnabrück, Urteil vom 11.09.2002 - 3 A 168/01 und Urteil der auch hier entscheidenden 13. Kammer des VG Hannover - Einzelrichter - vom 17.01.2003 - 13 A 129/02 -).