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   OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07 (https://dejure.org/2007,3677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2007 - 2 LB 38/07 (https://dejure.org/2007,3677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 (https://dejure.org/2007,3677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis staatlicher Zurechenbarkeit der geltend gemachten Gefahr nach der Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in nationales Recht für die Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Staatliche Zurechenbarkeit der geltend ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. b; AufenthG § 60 Abs. 3; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. a; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; RL 2004/83/EG Art. 4
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, menschenrechtswidrige Behandlung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, Todesstrafe, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche ...

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot: Abschiebungsverbot; Afghanistan; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Sie mag für die oberste Landesbehörde auch ausreichend Anlass bieten, gem. § 60a Abs. 1 AufenthG aus humanitären Gründen einen Abschiebestopp anzuordnen (so schon OVG Münster, Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).

    Selbst wenn er als Rückkehrer eher Gefahr laufen sollte, Opfer krimineller Übergriffe zu werden, so kann dennoch nicht angenommen werden, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein würde (vgl. zu ähnlichen Fällen: OVG Brandenburg, Urt. v. 05.05.2006 - 12 B 11.05 - in juris; Sächs. OVG, Urt. v. 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - AuAS 2007, 5; OVG Münster, Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).

    Dabei manifestiere sich das Willkürhafte der Gewalt (i.S.d. Art. 15 lit. c) RL -"gerade auch in der Unberechenbarkeit und dadurch bedingten mangelnden Ausweichmöglichkeit" (Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).

    Hierfür bedarf es folglich auf jeden Fall einer gewissen Dichte der gefährlichen Vorkommnisse (OVG Münster, Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 452/06

    Abschiebungsschutz für Asylbewerberin aus Afghanistan; geschlechtsspezifische

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Dieser Definition hat sich der HessVGH angeschlossen; auch er fordert eine gegenwärtige landesweite Bürgerkriegssituation und scheidet begrenzte Bandenkriege aus (3. Senat, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A -, in juris und 8. Senat, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 452/06.A - in AuAS 2007, 202).

    Der Senat neigt ferner dazu, die sich aufgrund willkürlicher Gewalt im Rahmen dieses Konflikts ergebende Gefahr jedenfalls für diejenigen Personen, die davon unmittelbar betroffen sind, auch als hinreichend individuell i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG anzusehen, ohne dass es zusätzlich der Darlegung besonderer persönlicher Merkmale oder Verfolgungsgründe bedürfte (zur Definition individueller Gefahren bei unmittelbarer Betroffenheit: HessVGH, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 ZU 452/06.A - in AuAS 2007, 202 mwN).

  • VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07

    Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Der in Art. 15 lit. c) RL enthaltene Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" geht auf Art. 3 der vier Genfer Konventionen von 1949 und damit auf das humanitäre Völkerrecht zurück (VG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2007 - 4 K 2563/07 - in InfAuslR 2007, 321, 322; Marx, Handbuch aaO, § 40 Rdnr.11, 12), er ist deshalb nach völkerrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (Hinweise des BMI vom 2. Oktober 2007 zu den wesentlichen Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007, Teil I, G IV 4. Rdnr. 156).

    Die Regelungen der umzusetzenden Qualifikationsrichtlinie selbst enthalten keine zureichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass bei Art. 15 lit. c) RL nur extreme Gefahrenlagen zur Gewährung subsidiären Schutzes führen sollen oder dass die Gewährung unterhalb dieser Schwelle von einer politischen Leitentscheidung abhängig sein sollte (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2007 - 4 K 2563/07 - in InfAuslR 2007, 321, 322; Kalkmann, "Die wichtigsten flüchtlingsrechtlichen Neuerungen im Zuwanderungsgesetz", Asylmagazin 9/2007 S. 4, 6; Hruschka/Lindner aaO, S. 649; Hinweise des UNHCR: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht, III. Nr. 1, abgedr. in GK-AsylVfG VIII-1, Stand Febr. 2007; UNHCR-Kommentar zur Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - OJ L 304/12 vom 30.9.2004 - zu Art. 15 (c) und zur Begründungserwägung (26); a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.08.2007 - A 2 S 229/07 - zuvor ähnlich OVG Schleswig, 1. Senat, Beschl. v. 22.12.2006 - 1 LA 125/06 - in juris und v. 20.02.2007 - 1 LA 5/07 -).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer individuellen Abschiebungsschutz zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 08.12.1998 - 9 C 4/98 -, BVerwGE 108, 77 ff = InfAuslR 1999, 266 ff mwN).
  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Selbst wenn er als Rückkehrer eher Gefahr laufen sollte, Opfer krimineller Übergriffe zu werden, so kann dennoch nicht angenommen werden, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein würde (vgl. zu ähnlichen Fällen: OVG Brandenburg, Urt. v. 05.05.2006 - 12 B 11.05 - in juris; Sächs. OVG, Urt. v. 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - AuAS 2007, 5; OVG Münster, Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Die Regelungen der umzusetzenden Qualifikationsrichtlinie selbst enthalten keine zureichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass bei Art. 15 lit. c) RL nur extreme Gefahrenlagen zur Gewährung subsidiären Schutzes führen sollen oder dass die Gewährung unterhalb dieser Schwelle von einer politischen Leitentscheidung abhängig sein sollte (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2007 - 4 K 2563/07 - in InfAuslR 2007, 321, 322; Kalkmann, "Die wichtigsten flüchtlingsrechtlichen Neuerungen im Zuwanderungsgesetz", Asylmagazin 9/2007 S. 4, 6; Hruschka/Lindner aaO, S. 649; Hinweise des UNHCR: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht, III. Nr. 1, abgedr. in GK-AsylVfG VIII-1, Stand Febr. 2007; UNHCR-Kommentar zur Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - OJ L 304/12 vom 30.9.2004 - zu Art. 15 (c) und zur Begründungserwägung (26); a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.08.2007 - A 2 S 229/07 - zuvor ähnlich OVG Schleswig, 1. Senat, Beschl. v. 22.12.2006 - 1 LA 125/06 - in juris und v. 20.02.2007 - 1 LA 5/07 -).
  • VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03

    Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Dieser Definition hat sich der HessVGH angeschlossen; auch er fordert eine gegenwärtige landesweite Bürgerkriegssituation und scheidet begrenzte Bandenkriege aus (3. Senat, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A -, in juris und 8. Senat, Beschl. v. 26.06.2007 - 8 UZ 452/06.A - in AuAS 2007, 202).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Selbst wenn er als Rückkehrer eher Gefahr laufen sollte, Opfer krimineller Übergriffe zu werden, so kann dennoch nicht angenommen werden, dass er "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" ausgeliefert sein würde (vgl. zu ähnlichen Fällen: OVG Brandenburg, Urt. v. 05.05.2006 - 12 B 11.05 - in juris; Sächs. OVG, Urt. v. 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - AuAS 2007, 5; OVG Münster, Beschl. v. 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2006 - 1 LA 125/06

    Ausländer; Abschiebung; Abschiebestopp; individuelle Bedrohung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Die Regelungen der umzusetzenden Qualifikationsrichtlinie selbst enthalten keine zureichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass bei Art. 15 lit. c) RL nur extreme Gefahrenlagen zur Gewährung subsidiären Schutzes führen sollen oder dass die Gewährung unterhalb dieser Schwelle von einer politischen Leitentscheidung abhängig sein sollte (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2007 - 4 K 2563/07 - in InfAuslR 2007, 321, 322; Kalkmann, "Die wichtigsten flüchtlingsrechtlichen Neuerungen im Zuwanderungsgesetz", Asylmagazin 9/2007 S. 4, 6; Hruschka/Lindner aaO, S. 649; Hinweise des UNHCR: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht, III. Nr. 1, abgedr. in GK-AsylVfG VIII-1, Stand Febr. 2007; UNHCR-Kommentar zur Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - OJ L 304/12 vom 30.9.2004 - zu Art. 15 (c) und zur Begründungserwägung (26); a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.08.2007 - A 2 S 229/07 - zuvor ähnlich OVG Schleswig, 1. Senat, Beschl. v. 22.12.2006 - 1 LA 125/06 - in juris und v. 20.02.2007 - 1 LA 5/07 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2007 - 1 LA 5/07
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 38/07
    Die Regelungen der umzusetzenden Qualifikationsrichtlinie selbst enthalten keine zureichenden Anhaltspunkte für die Annahme, dass bei Art. 15 lit. c) RL nur extreme Gefahrenlagen zur Gewährung subsidiären Schutzes führen sollen oder dass die Gewährung unterhalb dieser Schwelle von einer politischen Leitentscheidung abhängig sein sollte (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 21.05.2007 - 4 K 2563/07 - in InfAuslR 2007, 321, 322; Kalkmann, "Die wichtigsten flüchtlingsrechtlichen Neuerungen im Zuwanderungsgesetz", Asylmagazin 9/2007 S. 4, 6; Hruschka/Lindner aaO, S. 649; Hinweise des UNHCR: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht, III. Nr. 1, abgedr. in GK-AsylVfG VIII-1, Stand Febr. 2007; UNHCR-Kommentar zur Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - OJ L 304/12 vom 30.9.2004 - zu Art. 15 (c) und zur Begründungserwägung (26); a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.08.2007 - A 2 S 229/07 - zuvor ähnlich OVG Schleswig, 1. Senat, Beschl. v. 22.12.2006 - 1 LA 125/06 - in juris und v. 20.02.2007 - 1 LA 5/07 -).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Das bedeutet jedoch nicht, dass auch ein sog. "low intensity war" die Qualität eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts im Sinne von Art. 15 Buchst. c der Richtlinie erfüllt, zumal der Begriff wenig präzise erscheint (a.A. Marx, Handbuch zur Flüchtlingsanerkennung - Qualifikationsrichtlinie, Stand: November 2006, § 40 Rn. 7 - 18 und ihm folgend das OVG Schleswig, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 - juris; für den Ausschluss von "low level violence" aus Art. 3 GK 1949 plädiert Bothe, in: Graf Vitzhum, Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, S. 722 Rn. 123 m.w.N.).

    Im Übrigen können für die Feststellung der Gefahrendichte ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. Urteile vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 Rn. 21 bis 23 und vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 bis 25), sofern nicht Besonderheiten des subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG entgegenstehen (zum Erfordernis der Gefahrendichte vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21. März 2007 - 20 A 5164/04.A - juris Rn. 30; OVG Schleswig, Urteil vom 21. November 2007 - 2 LB 38/07 - juris Rn. 49).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen,

    Ebenso wenig vergleichbar sind die Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG S-H, 2 LB 38/07, juris; OVG B-B, 12 B 11.05, juris), deren abweichende Einschätzung der Gefährdungslage darauf beruht, dass die um Abschiebungsschutz nachsuchenden afghanischen Staatsangehörigen in ein (groß-)familiäres Umfeld zurückkehren konnten.

    Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG wegen einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts könnte selbst dann nicht gegeben sein, wenn man die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den afghanischen Sicherheitskräften und ISAF-Truppen einerseits sowie Talibangruppen und anderen regierungsfeindlichen Kräften andererseits als innerstaatlichen bewaffneten Konflikt versteht (vgl. OVG S-H,2 LB 38/07, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 610/08

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen wegen extremer

    Ebenso wenig vergleichbar sind die Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG S-H, 2 LB 38/07, juris; OVG B-B, 12 B 11.05, juris), deren abweichende Einschätzung der Gefährdungslage darauf beruht, dass die um Abschiebungsschutz nachsuchenden afghanischen Staatsangehörigen in ein (groß-)familiäres Umfeld zurückkehren konnten.".
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