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   OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 2 M 22/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 2 M 22/02 (https://dejure.org/2002,29527)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2002 - 2 M 22/02 (https://dejure.org/2002,29527)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2002 - 2 M 22/02 (https://dejure.org/2002,29527)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 B 1/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 2 M 22/02
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G17
    (Vorinstanz: Schlichtungstelle nach dem MVG der Ev. Kirche von Westfalen - 2. Kammer in Münster vom 24.5.2002, 2 M 22/02).

    hat die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland durch den Vorsitzenden Richter Schliemann, die Richterin Bock und den Richter Nordmann-Bromberger am 28. April 2003 beschlossen: 1. Die Beschwerde der Dienststellenleitung gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) - Zweite Kammer - vom 24. Mai 2002 - 2 M 22/02 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 23/07

    BGB-Gesellschaft; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Inhaber; Zweitwohnungssteuer

    Inhaber einer Wohnung ist, wer über die Wohnung verfügen kann, insbesondere wer in rechtmäßiger Weise tatsächlich (frei) bestimmen kann, wer in welchen Zeiten die Wohnung nutzen darf (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.03.2002 - 2 M 22/02 -).
  • VG Schleswig, 26.06.2003 - 14 A 329/01

    Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsinhaber, Nießbrauch

    OVG führt zur Frage der Inhaberschaft aus: "Inhaber einer Wohnung ist, wer über die Wohnung verfügen kann, insbesondere wer in rechtmäßiger Weise tatsächlich (frei) bestimmen kann, wer in welchen Zeiten die Wohnung nutzen darf (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.03.2002 - 2 M 22/02 ).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G17
    Die Beschwerde der Dienststellenleitung gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) - Zweite Kammer - vom 24. Mai 2002 - 2 M 22/02 - wird zurückgewiesen.
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G17
    Die Beschwerde der Dienststellenleitung gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen in Münster (Westf.) - Zweite Kammer - vom 24. Mai 2002 - 2 M 22/02 - wird zurückgewiesen.
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