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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03   

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https://dejure.org/2004,21231
OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03 (https://dejure.org/2004,21231)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2004 - 2 M 256/03 (https://dejure.org/2004,21231)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2004 - 2 M 256/03 (https://dejure.org/2004,21231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 I 1; ; LSA-KAG § 6 V 1; ; LSA-KAG § 13 I Nr. 4 b; ; LSA-GO § 6 II; ; LSA-GO § 6 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitragsrechtlich relevanter Vorteil von der Verbesserung einer Straße; Regelung der Form der Bekanntmachung durch eine Hauptsatzung oder Bekanntmachungssatzung einer Gemeinde; Veröffentlichung von kommunalem Satzungsrecht

Verfahrensgang

  • VG Halle - 2 B 71/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2003 - 2 L 417/00

    Satzung, Hauptsatzung, Veröffentlichung, Rechtsstaatsgebot, Verkündungsrecht,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
    Zwar schreibt das Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt keine bestimmte Veröffentlichungsform für kommunales Satzungsrecht vor, so dass die Gemeinde grundsätzlich frei ist in der Wahl der Bekanntmachungsform; ihre Gestaltungsfreiheit wird aber begrenzt durch das Rechtsstaatsprinzip, das insoweit verlangt, dass sich der Bürger in zuverlässiger Weise Kenntnis vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verschaffen kann (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - OVG LSA, Urt. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).

    Wenn die Hauptsatzung oder eine darin enthaltene Bekanntmachungsvorschrift nichtig ist, kann eine Satzung zwar wirksam sein, wenn die Bekanntmachung "ortsüblich" erfolgte (OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2003, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 2 L 33/04

    Anlage und Abschnittsbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
    Maßgebend ist insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten wie Straßenführung, Straßenlänge, Straßenbreite und Straßenausstattung geprägte Erscheinungsbild, d. h. der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; auf die Straßenbezeichnung kommt es hingegen grundsätzlich nicht an (OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2004 - 2 L 33/04 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 L 2/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
    Zwar schreibt das Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt keine bestimmte Veröffentlichungsform für kommunales Satzungsrecht vor, so dass die Gemeinde grundsätzlich frei ist in der Wahl der Bekanntmachungsform; ihre Gestaltungsfreiheit wird aber begrenzt durch das Rechtsstaatsprinzip, das insoweit verlangt, dass sich der Bürger in zuverlässiger Weise Kenntnis vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verschaffen kann (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - OVG LSA, Urt. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1960 - III A 618/56
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
    Sieht das Bekanntmachungsrecht eines Satzungsgebers eine Bekanntmachung durch Aushang vor, so muss die Mindestdauer des Aushangs der bekannt zu machenden Satzung in der Bekanntmachungsvorschrift bestimmt sein, weil sich nur dann eindeutig feststellen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Rechtsnorm Verbindlichkeit beansprucht (vgl. HessVGH, Urt. v. 31.05.1966 - OS IV 40/61 -, DVBl. 1964, 886, NdsOVG, Urt. v. 26.10.1961 - I OVG A 14/61 -, OVGE 17, 401; OVG NW, Urt. v. 10.02.1960 - III A 618/56 -, KStZ 1960, 197).
  • VGH Hessen, 31.05.1963 - OS IV 40/61

    Anforderungen an die Bekanntmachung von Satzungen durch Aushang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2004 - 2 M 256/03
    Sieht das Bekanntmachungsrecht eines Satzungsgebers eine Bekanntmachung durch Aushang vor, so muss die Mindestdauer des Aushangs der bekannt zu machenden Satzung in der Bekanntmachungsvorschrift bestimmt sein, weil sich nur dann eindeutig feststellen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Rechtsnorm Verbindlichkeit beansprucht (vgl. HessVGH, Urt. v. 31.05.1966 - OS IV 40/61 -, DVBl. 1964, 886, NdsOVG, Urt. v. 26.10.1961 - I OVG A 14/61 -, OVGE 17, 401; OVG NW, Urt. v. 10.02.1960 - III A 618/56 -, KStZ 1960, 197).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2007 - 2 K 128/06

    Bekanntmachung einer Veränderungssperre

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 09.08.2004 - 2 M 256/03 -, Juris) kann Ortsrecht, soweit eine Hauptsatzung oder Bekanntmachungssatzung einer Gemeinde die Form der Bekanntmachung (wirksam) regelt, nur in der darin vorgeschriebenen Form wirksam veröffentlicht werden.

    Sieht das Bekanntmachungsrecht eines Satzungsgebers - wie hier - eine Bekanntmachung durch Aushang vor, so muss die Mindestdauer des Aushangs der bekannt zu machenden Satzung in der Bekanntmachungsvorschrift bestimmt sein, weil sich nur dann eindeutig feststellen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Rechtsnorm Verbindlichkeit beansprucht (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.08.2004, a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 31.05.1966 - OS IV 40/61 -, DVBl. 1964, 886, NdsOVG, Urt. v. 26.10.1961 - I OVG A 14/61 -, OVGE 17, 401; OVG NW, Urt. v. 10.02.1960 - III A 618/56 -, KStZ 1960, 197).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 262/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Ausschlaggebend ist dabei der Zustand nach Abschluss der nach dem Bauprogramm auszuführenden Arbeiten (Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 2, § 8 Rdnr. 97c, 111a m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 09.08.2004 - 2 M 256/03 -), wobei die gebotene Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse nicht zwingend eine Augenscheinseinnahme voraussetzt (BVerwG, Urt. 30.05.1997 - BVerwG 8 C 6.95 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Ausschlaggebend ist dabei der Zustand nach Abschluss der nach dem Bauprogramm auszuführenden Arbeiten (Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 2, § 8 Rdnr. 97c, 111a m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 09.08.2004 - 2 M 256/03 -), wobei die gebotene Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse nicht zwingend eine Augenscheinseinnahme voraussetzt (BVerwG, Urt. 30.05.1997 - BVerwG 8 C 6.95 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 174/14

    Zu den Anforderungen an eine Bekanntmachung in einem Amtsblatt

    Denn die Veröffentlichung der ABAS 2011 im Amtsblatt der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz ist jedenfalls ortsüblich erfolgt (vgl. zur Ortsüblichkeit OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.01.2003 - 2 L 417/00 - Beschl. v. 09.2004 - 2 M 256/03 - Urt. v. 20.01.1994 - 2 L 2/93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Ausschlaggebend ist dabei der Zustand nach Abschluss der nach dem Bauprogramm auszuführenden Arbeiten (Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 2, § 8 Rdnr. 97, 111a m.w.N.; OVG LSA, Beschl. v. 9. August 2004 - 2 M 256/03 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 K 431/04

    Zum Anspruch eines Kunden, die Satzung einer Sparkasse in einem

    Allerdings hat die Nichtigkeit der Bekanntmachungsvorschrift bzw. das Nichtvorhandensein einer wirksamen Hauptsatzung, die die Bekanntmachung von Satzungen regelt, nicht zur Folge, dass eine wirksame Veröffentlichung der Satzung der Sparkasse W. im Amtsblatt für den Landkreis W. vom 26. April 1996 nicht erfolgen konnte; denn wenn die Hauptsatzung oder eine darin enthaltene Bekanntmachungsvorschrift nichtig ist, kann eine Satzung wirksam sein, wenn die Bekanntmachung "ortsüblich" erfolgte (OVG LSA, Beschl. v. 9. August 2004 - 2 M 256/03 - Beschl. v. 13. Januar 2003 - 2 L 417/00 - Urt. 20. Januar 1994 - 2 L 2/93 -).
  • ArbG Duisburg, 30.12.2009 - 2 Ca 324/09

    Xxx

    Es ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip, dass sich der Bürger in zuverlässiger Weise Kenntnis vom Inhalt des zu verkündenden Rechtssatzes und der Tatsache seines In-Kraft-Tretens verschaffen kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt v. 9.8.2004 - 2 M 256/03).
  • VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15

    Schmutzwassserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung

    Sieht das Bekanntmachungsrecht mehrere notwendige Veröffentlichungsformen vor und ist eine davon nichtig, so ist das Bekanntmachungsrecht insgesamt nichtig (OVG LSA, Beschluss vom 09. August 2004 - 2 M 256/03 - Juris Rn. 8).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 298/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung;

    Ausschlaggebend ist dabei der Zustand nach Abschluss der nach dem Bauprogramm auszuführenden Arbeiten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 09.08.2004 - 2 M 256/03 -).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 322/09

    Nachweis des beitragsfähigen Aufwandes nach Vernichtung der Schlussrechnung,

    Ausschlaggebend ist dabei der Zustand nach Abschluss der nach dem Bauprogramm auszuführenden Arbeiten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 09.08.2004 - 2 M 256/03 -).
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