Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 31 Abs. 1; AufenthG § 31 Abs. 2; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehegattennachzug, Ehescheidung, Getrenntleben, Ehebestandszeit, Versöhnungsversuch, Darlegungslast, Beweislast, besondere Härte, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, ... - Judicialis
AufenthG § 31; ; ARB 1/80 Art. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Selbständiges Aufenthaltsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Trennung von Ehegatten; "Besondere Härte" im Sinne des § 31 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anspruch auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis bei Angehörigkeit ...
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Selbständiges Aufenthaltsrecht
Verfahrensgang
- VG Dessau, 17.07.2006 - 3 B 189/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 hat für den Fall des Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich auch nach dem Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2003 (1 C 2/02) abschließenden Charakter.In Anlehnung an eine Entscheidung des Hess. VGH (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - DÖV 2004, 539) hat das Verwaltungsgericht hier zutreffend entschieden, dass die Aufgabe einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zu Gunsten einer Tätigkeit als selbstständiger zum Verlust der Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 führt; denn Art. 6 Abs. 1, 1.Spiegelstrich gewährt nur einen Anspruch auf Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02 - nach juris).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, welchen Einfluss Unterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs auf das Entstehen eines Anspruchs nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 haben, im Hinblick auf einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich ARB 1/80 in einem Vorabentscheidungsverfahren dem EUGH vorgelegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003, a. a. O.; eine Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren steht noch aus).
- BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Eine solche Verfestigung kann unter dem Gesichtspunkt der familiären Verbundenheit nicht erreicht werden, wenn die Eheleute tatsächlich auf Dauer getrennt leben (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998 - 1 B 92.98 - InfAuslR 1999, 72).In diesen Fällen besteht die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998, a. a. O.), ohne dass es aber umgekehrt auf das bürgerlich-rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ehescheidung, insbesondere auf den Ablauf des Trennungsjahres, stets ankommt (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1992 - 1 B 48/92 - InfAuslR 1992, 305).
- BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94
Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen Entscheidungen stets davon ausgegangen, dass die Aufzählung von anspruchsunschädlichen Beschäftigungsunterbrechungen in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 abschließenden Charakter hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.1995 - 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Die Tatsache des Verheiratetseins im Bundesgebiet reicht für die Annahme einer unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden ehelichen Lebensgemeinschaft nicht aus, maßgeblich ist vielmehr eine tatsächliche Verbundenheit der Ehegatten im Sinne einer Beistandsgemeinschaft, die regelmäßig - aber nicht zwingend - in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt und von ihrer Intensität her über die einer Beziehung zwischen Freunden oder getrennt voneinander lebenden Familienangehörigen in einer "Begegnungsgemeinschaft" hinausgeht (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u. a. -, BVerfGE 76, 41, 42.f). - VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
In Anlehnung an eine Entscheidung des Hess. VGH (Beschl. v. 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - DÖV 2004, 539) hat das Verwaltungsgericht hier zutreffend entschieden, dass die Aufgabe einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zu Gunsten einer Tätigkeit als selbstständiger zum Verlust der Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 führt; denn Art. 6 Abs. 1, 1.Spiegelstrich gewährt nur einen Anspruch auf Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02 - nach juris). - BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
In diesen Fällen besteht die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr (…BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998, a. a. O.), ohne dass es aber umgekehrt auf das bürgerlich-rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ehescheidung, insbesondere auf den Ablauf des Trennungsjahres, stets ankommt (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1992 - 1 B 48/92 - InfAuslR 1992, 305). - VGH Bayern, 24.11.2004 - 24 CS 04.2739
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06
Die Gründe für das Vorliegen einer besonderen Härte gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 AuslG müssen daher einen Bezug zur aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufweisen (vgl. BayVGH vom 24.11.2004 Az. 24 CS 04.2739, nach juris).
- VG Gießen, 09.12.2008 - 7 L 1814/08
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Kind
2. Im Rahmen des § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz AufenthG kommt es nur auf das Wohl eines Kindes aus der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft an (wie OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 -), nicht auf das Wohl eines Kindes aus einer neuen Verbindung, das keinen Bezug zur aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufweist.12 Denn im Rahmen dieser Bestimmung kommt es nur auf das Wohl eines Kindes aus der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft an (OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06 -, zit. n. juris), nicht auf das Wohl eines Kindes aus einer neuen Verbindung, das keinen Bezug zur aufgelösten ehelichen Lebensgemeinschaft aufweist.
- VG Regensburg, 08.10.2009 - RO 9 K 08.02030
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum …
Die Argumente der diesen Meinungen entgegen stehenden Rechtsprechung (vgl. HessVGH vom 9. Februar 2004, Az. 12 TG 3548/03, Rz 5; Bad.-Württ. VGH vom 21. Juli 2004, Az. 11 S 1303/04, Rz 50, und vom 18. Oktober 2006, Az. 13 S 192/06, Rz 27; OVG Magdeburg vom 15. August 2006, Az. 2 M 260/06, Rz 23 f.) vermögen allerdings in größeren Umfang zu überzeugen, weil sie sich am Wortlaut der Vorschrift und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientieren.