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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06   

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https://dejure.org/2006,22066
OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06 (https://dejure.org/2006,22066)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 M 264/06 (https://dejure.org/2006,22066)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 (https://dejure.org/2006,22066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-BauO § 79 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung einer im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzten Anlage; Fortdauernder Verstoß einer Anlage gegen materielles Recht seit ihrer Fertigstellung; Unzulässigkeit einer Baunutzungsuntersagung bei Bestehen einer wirksamen Baugenehmigung; ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Diese Widersprüchlichkeit dürfte sich auch nicht dadurch auflösen lassen, dass man die beiden Nebenbestimmungen als so genannte modifizierende Auflagen wertet, die eine qualitative Änderung der eigentlichen Genehmigung bewirken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.02.1974 - IV C 73.72 -, BRS 28 Nr. 111).
  • OVG Hamburg, 04.01.1996 - Bs II 61/95

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen von bauaufsichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann aus dem Nichtübereinstimmen einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. OVG NW, Beschl. v. 28.12.1994 - 7 B 2890/94 -, BauR 1995, 528; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996 - B II 61/95 -, BauR 1996, 694).
  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 24.78

    Umfang der Genehmigungswirkung eines Bauscheins; Privilegierung baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Die Rechtssauffassung der Behörde, von der sie bei Erteilung einer Baugenehmigung ausgegangen ist, nimmt nicht an der Feststellungswirkung der Baugenehmigung teil (BVerwG, Urt. v. 10.11.1978 - 4 C 24.78 -, BRS 33 Nr. 64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1994 - 7 B 2890/94

    Brandschutzanforderungen; Bauliche Anlagen; Konkrete Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann aus dem Nichtübereinstimmen einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. OVG NW, Beschl. v. 28.12.1994 - 7 B 2890/94 -, BauR 1995, 528; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.01.1996 - B II 61/95 -, BauR 1996, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 7 A 4491/99

    Bauordnungsrechtliche Verfügung des Teilabrisses eines Gebäudes im Wege der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht, etwa wenn das Gebäude einsturzgefährdet ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 26.03.2003 - 7 A 4491/99 -, NWVBl 2003, 386).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04

    Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Auch ist die Behörde grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (Beschl. d. Senats v. 25.08.2004 - 2 M 262/04 - m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171

    Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.1999 - 2 B 94.1741 -, Juris; Urt. v. 17.06.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris), dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung die daran anknüpfende Rechtsfolge indiziert ist, es sich also um einen Fall des so genannten intendierten Ermessens handelt.
  • VGH Bayern, 21.12.1999 - 2 B 94.1741
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 2 M 264/06
    Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.1999 - 2 B 94.1741 -, Juris; Urt. v. 17.06.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität - Wohnheim für Saisonarbeiter als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 30.11.2006 - 2 M 264/06 -, juris, RdNr. 9) entspricht es regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch eine entsprechende Anordnung unterbindet.(Rn.31).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 30.11.2006 - 2 M 264/06 -, juris, RdNr. 9) entspricht es regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch eine entsprechende Anordnung unterbindet.

    Zudem kann das Einschreiten - auch unter Berücksichtigung der sich für die Antragstellerin ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen - auch deshalb nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, weil die Anlage nicht nur in einzelnen, sondern in einer Vielzahl von Punkten brandschutzrechtliche Probleme aufwirft und damit eine besondere Gefahrensituation für die untergebrachten Gäste begründet (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.11.2006, a.a.O.).

    Die Behörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen (formell) bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht (Beschl. d. Senats v. 30.11.2006, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Nutzungsuntersagung; Gästezimmer;

    OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 7 B 508/01 - BRS 65 Nr. 140, m.w.N. und Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 740/11 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris.

    Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - a.a.O., m. w. N.

  • VG Düsseldorf, 30.01.2020 - 28 K 12588/17

    Hochhausräumung in Wuppertal im Juni 2017 war rechtmäßig

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten

    Bei Altbauten mit ihren ganz individuellen baulichen Gegebenheiten kann aus der fehlenden Übereinstimmung einzelner Elemente des Gebäudes mit den heute allgemein geltenden Sicherheitsstandards nicht ohne weiteres der Rückschluss auf eine konkrete Gefahr im Einzelfall gezogen werden; vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 2).

    Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 110/20

    Verpflichtungsklage auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

    Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar aufgehoben oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die Anlage entspreche nicht dem materiellen Baurecht (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 22. Dezember 2017 - 1 A 111/15 - juris Rn. 39; BayVGH, Urteil vom 14. Juli 1978 - 176 II 76 - juris Rn. 28; VG Schleswig, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 8 B 27/20 - juris Rn. 43; VG Würzburg, Beschluss vom 29. März 2010 - W 5 E 10.138 - juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2020 - 28 K 12588/17 - juris Rn. 125).

    Eine Ausnahme kommt lediglich in Betracht, wenn von der betroffenen Anlage eine konkrete Gefahr ausgeht, etwa wenn ein Gebäude einsturzgefährdet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006, a.a.O.; BayVGH, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 4 B 43/19

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung in einem Wochenendhausgebiet wegen formeller

    Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich zwar gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben (OVG LSA, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 M 264/06 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 2 M 49/15

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung

    Zudem führt ein Verstoß gegen eine der Baugenehmigung beigefügte Auflage, soweit diese die Baugenehmigung nicht inhaltlich ändert, sondern lediglich zusätzliche Handlungspflichten begründet, nicht dazu, dass die Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.11.2006 - 2 M 264/06 -, juris RdNr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 49/21

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass sich gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung ergeben können, wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG MV, Beschluss vom 23. März 2009 - 3 L 330/05 - juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20

    Nutzungsuntersagung

    Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2006 - 2 M 264/06 -, Rn. 2, juris).
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