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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03   

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https://dejure.org/2003,23222
OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03 (https://dejure.org/2003,23222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.10.2003 - 2 M 450/03 (https://dejure.org/2003,23222)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 (https://dejure.org/2003,23222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 2 I 2; ; LSA-KAG § 2 II 4; ; LSA-KAG § 6 V; ; LSA-GO § 136

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot bei rückwirkender Ersetzung einer nichtigen Satzung mit einer gültigen; Belastung der Gesamtheit der Abgabepflichtigen durch eine neue Satzung, bei Ansatz des Aufkommens der nichtigen Satzung mit Null; Bedeutung des ...

Verfahrensgang

  • VG Halle - 1 B 68/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 B 68.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
    Das Verwaltungsgericht Halle hat den Antrag durch den angefochtenen Beschluss vom 03.09.2003 - 1 B 68/93 HAL - im Wesentlichen mit folgender Begründung abgelehnt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
    Mit Recht hat der Antragsgegner für die hier allein wichtige Frage evtl. "Mehr-Einnahmen" darauf abgestellt, dass auch der Verstoß gegen § 6 Abs. 5 KAG LSA zur Folge hat, dass die sachliche Beitragspflicht nicht entstehen kann, weil dies gerade gültiges Satzungsrecht voraussetzt, welches die Verteilung des Aufwands ermöglicht (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa: OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
    Mit Recht hat der Antragsgegner für die hier allein wichtige Frage evtl. "Mehr-Einnahmen" darauf abgestellt, dass auch der Verstoß gegen § 6 Abs. 5 KAG LSA zur Folge hat, dass die sachliche Beitragspflicht nicht entstehen kann, weil dies gerade gültiges Satzungsrecht voraussetzt, welches die Verteilung des Aufwands ermöglicht (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa: OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95

    Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
    Oberverwaltungsgerichts zum dortigen rechtsähnlichen Abgabenrecht auch für Sachsen-Anhalt zu folgen, das eine Anwendbarkeit des "Schlechterstellungsverbots" für den Fall verneint, dass die frühere Satzung nichtig war (NdsOVG, Urt. v. 24.02.1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
    Mit Recht hat der Antragsgegner für die hier allein wichtige Frage evtl. "Mehr-Einnahmen" darauf abgestellt, dass auch der Verstoß gegen § 6 Abs. 5 KAG LSA zur Folge hat, dass die sachliche Beitragspflicht nicht entstehen kann, weil dies gerade gültiges Satzungsrecht voraussetzt, welches die Verteilung des Aufwands ermöglicht (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa: OVG LSA, Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 - Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 - Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und nichtiger Gebührensatz kann rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (so OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - und Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278 zum KAG Nds; a.M.: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. August 2003, - 9 LA 126/03 - und v. 7. August 2003 - 9 LA 103/03 -, zum KAG Nds jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 724).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2004 - 1 L 433/02

    Gebühr, Satzung, Nichtigkeit, Gebührenbedarfsberechnung

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und mangels Gebührenbedarfsberechnung nichtiger Gebührensatz könnte dann sogar rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil das Schlechterstellungsverbot i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (vgl. dazu: OVG LSA, Beschl. v. 25.10.2003 - 2 M 450/03 -).
  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des

    Zu solchen verbotenen Mehr-Einnahmen gegenüber einem früheren Zustand kann es aber nicht kommen, wenn die frühere Satzung nichtig war und deshalb keine Grundlage bilden konnte, um Abgaben zu erheben (vgl. OVG LSA, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 4 L 57/14 - Juris Rn. 43; Urteil vom 23. August 2011 - 4 L 34/10 - Juris Rn. 74; Urteil vom 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 - Juris Rn. 40; Beschluss vom 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - Juris Rn. 28).
  • VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03

    Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag;

    Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die Fälle, in denen eine wirksame Satzung rückwirkend ersetzt wird, würde die Vorschrift praktische bedeutungslos machen, weil der rückwirkenden Ersetzung wirksamen Satzungsrecht - also mit Rückeinwirkung auf bereits entstandene sachliche Beitragspflichten - die o. a. verfassungsrechtlichen Schranken einer echten Rückwirkung entgegenstünden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2003 - 9 LA 103/03 -, a. A. OVG LSA, Beschluss vom 25.10.2003 -2 M 450/03 -).
  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
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