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   OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01   

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https://dejure.org/2001,28876
OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01 (https://dejure.org/2001,28876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.02.2001 - 2 M 9/01 (https://dejure.org/2001,28876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 2 M 9/01 (https://dejure.org/2001,28876)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 139/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in der genannten Entscheidung (Urt. v. 27.01.1982 - 8 C 12.81 - DVBl. 1982, 548) mit der Wesensgleichheit von Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsbescheiden nicht auseinander gesetzt, sondern sich allgemein mit der Auswirkung einer fehlerhaften Begründung auf die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides beschäftigt und entschieden, dass das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu prüfen habe, ob der Bescheid mit einer fehlerhaften Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten werden könne, sofern der Bescheid durch Berücksichtigung der geänderten Begründung nicht in seinem Wesen verändert werde.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01
    An anderer Stelle (Urt. v. 03.06.1983 - 8 C 70.82 - NVwZ 1984, 170) hat das Bundesverwaltungsgericht aber ausdrücklich und ohne Einschränkung hervorgehoben, dass - wenn und soweit eine Ausbaubeitragspflicht entstanden ist, die Aufrechterhaltung des Erschließungsbeitragsbescheides als Ausbaubeitragsbescheid geboten sei, weil dadurch eine Wesensänderung des Bescheides nicht bewirkt werde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.1995 - 2 L 175/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2001 - 2 M 9/01
    Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 08. November 1995 (2 L 175/95 - Die Gemeinde 1996, 295) nichts Abweichendes entschieden, sondern ausgeführt, fälschlicherweise auf Erschließungsbeitragsrecht gestützte Heranziehungsbescheide seien nach Straßenausbaubeitragsrecht zu beurteilen und aufrechtzuerhalten, soweit die Voraussetzungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfüllt seien.
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