Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30460
OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06 (https://dejure.org/2006,30460)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.2006 - 2 MB 6/06 (https://dejure.org/2006,30460)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 2006 - 2 MB 6/06 (https://dejure.org/2006,30460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1989 - 15 A 2805/86
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Damit sind jedoch nur mittelbare Auswirkungen angesprochen, die ein eigenes Abwehrrecht der Fraktionen und der einzelnen Mitglieder der Ratsversammlung nicht begründen können (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989 - 15 A 2805/86 -, OVGE 41, 118 = NVwZ 1989, 989 = NWVBl 1991, 57; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, NVwZ 1993, 396 = DÖV 1993, 211 = DVBl 1993, 212).

    Greift ein außerhalb der Gemeinde stehender Hoheitsträger in den gemeindlichen Aufgabenbereich ein, so ist es den einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung verwehrt - obwohl auch ihre Entscheidungsmöglichkeiten mittelbar verkürzt werden - hiergegen vor den Verwaltungsgerichten selbst vorzugehen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 -).

    Dies aber widerspräche dem durch das kommunale Organisationsrecht festgelegten Kompetenzgefüge und liefe überdies in der Tendenz auf einen körperschaftsinternen Gesetzesvollziehungsanspruch hinaus, der weder den Fraktionen noch einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung zusteht (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1992 - 1 S 506/92

    Zur Klage eines Gemeinderatsmitgliedes gegen eine Eilentscheidung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Damit sind jedoch nur mittelbare Auswirkungen angesprochen, die ein eigenes Abwehrrecht der Fraktionen und der einzelnen Mitglieder der Ratsversammlung nicht begründen können (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989 - 15 A 2805/86 -, OVGE 41, 118 = NVwZ 1989, 989 = NWVBl 1991, 57; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, NVwZ 1993, 396 = DÖV 1993, 211 = DVBl 1993, 212).

    Zur Abwehr solcher Kompetenzverletzungen bleibt allein die Ratsversammlung berufen (OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 - VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.).

    Greift ein außerhalb der Gemeinde stehender Hoheitsträger in den gemeindlichen Aufgabenbereich ein, so ist es den einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung verwehrt - obwohl auch ihre Entscheidungsmöglichkeiten mittelbar verkürzt werden - hiergegen vor den Verwaltungsgerichten selbst vorzugehen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 -).

  • BVerwG, 07.01.1994 - 7 B 224.93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Zur Abwehr solcher Kompetenzverletzungen bleibt allein die Ratsversammlung berufen (OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 - VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.).

    Greift ein außerhalb der Gemeinde stehender Hoheitsträger in den gemeindlichen Aufgabenbereich ein, so ist es den einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung verwehrt - obwohl auch ihre Entscheidungsmöglichkeiten mittelbar verkürzt werden - hiergegen vor den Verwaltungsgerichten selbst vorzugehen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 -).

  • OVG Saarland, 30.09.1993 - 1 R 38/91

    Kompetenzverletzung; Kommunale Vertretungskörperschaft; Fraktion;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Zur Abwehr solcher Kompetenzverletzungen bleibt allein die Ratsversammlung berufen (OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 - VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.).

    Greift ein außerhalb der Gemeinde stehender Hoheitsträger in den gemeindlichen Aufgabenbereich ein, so ist es den einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung verwehrt - obwohl auch ihre Entscheidungsmöglichkeiten mittelbar verkürzt werden - hiergegen vor den Verwaltungsgerichten selbst vorzugehen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.1989, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 S 506/92 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschl. v. 30.09.1993 - 1 R 38/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. 07.01.1994 - 7 B 224.93 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1992 - 15 B 3965/92

    Reaktionsrechte; Kompetenzverletzung; Organ; Geltendmachung durch Organ;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Der einzelne Mandatsträger kann sich an dieser Abstimmung beteiligen und auch sonst versuchen, deren Ausgang im Rahmen der Beratung zu beeinflussen (OVG NRW, Beschl. v. 12.11.1992 - 15 B 3695/92 -, NVwZ-RR 1993, 157 = DVBl 1993, 216 = GemHH 1994, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

    Nach dem die VwGO beherrschenden Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes ist auch im Kommunalverfassungsstreit die verwaltungsgerichtliche Klage in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO nur zulässig, wenn der Kläger geltend machen kann, durch ein anderes Organ oder Organteil einer Rechtsverletzung erfahren zu haben oder durch ein bevorstehendes Handeln oder Unterlassen in seinen Rechten verletzt zu werden (Senatsbeschl. v. 11.04.2006 - 2 MB 6/06 - siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/93 -, VBlBW 1994, 99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 2 MB 14/07
    Einzelnen Mitgliedern der Vertretungskörperschaft steht kein körperschaftsinterner Gesetzesvollziehungsanspruch zu (vgl. Senatsbeschl. v. 11.04.2006 - 2 MB 6/06 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08

    Bürgerbegehren; einstweilige Anordnung; Kommunalrecht; Zulässigkeit

    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Ansicht, dass sich der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts trotz der in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO enthaltenen Bestimmung jedenfalls bei offenkundigen Rechtsmängeln des angefochtenen Beschlusses nicht auf das Beschwerdevorbringen beschränkt (so bereits Beschl. v. 11.04.2006 - 2 MB 6/06 - zum Meinungsstand vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Meyer-Ladewig/Rudisele, § 146 VwGO Rdnr. 13 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht