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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05   

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https://dejure.org/2006,25783
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05 (https://dejure.org/2006,25783)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2006 - 2 N 221.05 (https://dejure.org/2006,25783)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 2 N 221.05 (https://dejure.org/2006,25783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als Teil des gemeindlichen Selbstverwaltungsbereichs; Betroffenheit einer der Selbstverwaltungsgarantie unterfallenden Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft als Voraussetzung für eine Rechtsverletzung einer Gemeinde; ...

  • Judicialis

    BbgBO § 6; ; BbgBO § 64 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BbgBO § 64 Abs. 1 Satz 2; ; BbgBO § 64 Abs. 1 Satz 3; ; GO § 132 Abs. 2 Buchstabe c); ; VwVfG Bbg § 43 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77, 83 = NJW 2004, 2510) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 1990 , NVwZ 1990, 955) geltend macht, dass selbst bei der Auftragsverwaltung Fälle denkbar seien, in denen der Gebrauch des Weisungsrechts in die Rechte der angewiesenen Behörde eingreifen könne, wenn die Inanspruchnahme der Weisungsbefugnis als solche oder in ihrer Modalität rechtswidrig sei, übersieht er die Unterschiedlichkeit der Fallgestaltungen.
  • VerfG Brandenburg, 21.01.1998 - VfGBbg 8/97

    Brandenburgische Ämter sind keine Gemeindeverbände

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    Eine Klärung ist insoweit jedoch durch den ebenfalls vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Landesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1998 (LVerfGE 8, 71) erfolgt.
  • VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 5/95

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Selbstverwaltungsaufgabe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    In der auch vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung (Urteil vom 17. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997, 352, 354) hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ausgeführt, dass sich die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung als Aufgabentypus darstellen, der von einem staatlichen Weisungsrecht "überlagert" wird, jedoch Elemente gemeindlicher Selbstverwaltung enthält und deshalb zumindest teilweise - nämlich auf den weisungsfreien Raum bezogen - dem Selbstverwaltungsbereich angehört.
  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 10 TG 2854/90

    Verfahren betreffend Verteilung bzw Zuweisung von Asylbewerbern - Rechtsbehelfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    Die vom Kläger ferner herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (Beschluss vom 2. Oktober 1990, NVwZ 1991, 1015, 1017), wonach in Hessen die Landkreise bei Aufgaben, die zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, gegen jede außerhalb des Ermächtigungsrahmens getroffene Maßnahme gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, ist auf die Rechtslage im Land Brandenburg nicht übertragbar.
  • VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99

    Streit über eine fachaufsichtliche Weisung; Unzulässigkeit des Antrags auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Juni 2000 (LKV 2001, 477), dem zufolge die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch eine Weisung voraussetzt, dass die Gemeinde geltend machen kann, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Weisung nicht vorliegen oder die gesetzlichen Grenzen des Weisungsrechts überschritten sind.
  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 34.13

    Abschleppen eines PKW ist keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen

    Für das Kommunalrecht der Flächenländer ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Zuständigkeit der Gemeinden im Bereich der Selbstverwaltung sich auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - insbesondere die diesbezügliche Daseinsvorsorge - bezieht, dass die Erledigung polizeilicher Ordnungsmaßnahmen davon nicht umfasst wird: Ordnungsrecht gehört nicht zur selbstverwaltenden Gemeindezuständigkeit, sondern zu den den Gemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2006, OVG 2 N 221.05, juris, Rdnr. 4 am Ende).
  • VG Berlin, 19.06.2013 - 14 K 25.13

    Gebührenbescheid für das Umsetzen eines Pkw

    Für das Kommunalrecht der Flächenländer ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Zuständigkeit der Gemeinden im Bereich der Selbstverwaltung sich auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - insbesondere die diesbezügliche Daseinsvorsorge - bezieht, dass die Erledigung polizeilicher Ordnungsmaßnahmen davon nicht umfasst wird: Ordnungsrecht gehört nicht zur selbstverwaltenden Gemeindezuständigkeit, sondern zu den den Gemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2006, OVG 2 N 221.05, juris, Rdnr. 4 am Ende).
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