Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 N 3/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49791
OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 N 3/98 (https://dejure.org/1999,49791)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 (https://dejure.org/1999,49791)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. November 1999 - 2 N 3/98 (https://dejure.org/1999,49791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,49791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; Dienstsiegel; Naturschutzgebiet;

    Die Beteiligten streiten nach Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. ... für das Gebiet "Kleingartenanlage Habsterkirch südlich Folstertal" im Stadtteil Alt-Saarbrücken der Antragsgegnerin durch von den Antragstellern erwirktes Urteil des seinerzeit zuständig gewesenen 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 - und Abschluß des von der Antragsgegnerin anschließend durchgeführten ergänzenden Planaufstellungsverfahrens zur Behebung der festgestellten Mängel erneut über die Gültigkeit dieser neu in Kraft gesetzten Planung.

    Wegen des Sachverhaltes im übrigen wird auf die verfahrensgegenständlichen Gerichtsakten, die weiteren Gerichtsakten 2 N 4/97 und 2 N 3/98, die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 115.04.00 "Kleingartenanlage Habsterkirch südl.

    Folstertal" im Stadtteil Alt-Saarbrücken der Antragsgegnerin nach Maßgabe von § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO für unwirksam, hilfsweise für nichtig zu erklären, steht zunächst nicht der Umstand entgegen, daß das Oberverwaltungsgericht durch aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.11.1999 ergangenes Urteil in dem Normenkontrollverfahren 2 N 3/98 zwar gemäß den §§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO, 215 a Abs. 1 BauGB die Unwirksamkeit dieses Bebauungsplanes in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 bis zur Behebung festgestellter Mängel bei der Berücksichtigung der Belange des Natur- und des Landschaftsschutzes sowie der Walderhaltung in der planerischen Abwägung festgestellt, die darüber hinausgehenden Anträge der Antragsteller auf teilweise, hilfsweise vollständige Nichtigerklärung der Planung jedoch zurückgewiesen hat.

    Steht danach die formelle Rechtskraft des im Vorprozeß 2 N 3/98 ergangenen Urteils einer Sachentscheidung über die Normenkontrollanträge nicht entgegen, so ist den Antragstellern im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.9.1998 in dem Revisionsverfahren 4 CN 2/98 die Antragsbefugnis auch für das vorliegende Normenkontrollverfahren zuzubilligen und ist ferner ein schützenswertes Interesse an einer Sachentscheidung über die erneuten Normenkontrollanträge anzuerkennen, da die erstrebte Unwirksamkeitsfeststellung der Planung ihrem Anliegen förderlich ist, die Herstellung einer Kleingartenanlage in einem von ihnen als unzureichend empfundenen Abstand von 12 m hinter ihrem Wohnanwesen zu verhindern.

    Der ursprünglich für Baurecht zuständig gewesene 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem in dem vorangegangenen Normenkontrollverfahren 2 N 3/98 ergangenen Urteil vom 30.11.1999 im einzelnen dargelegt, daß der in diesem Verfahren zur Nachprüfung gestellte Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 mit § 1 Abs. 3 BauGB in Einklang stand, nicht gegen das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB verstieß, den Anforderungen des § 8 Abs. 2 und 3 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Rechnung trug und sich die in ihm getroffenen Festsetzungen im Rahmen der Ermächtigung des § 9 BauGB bewegten.

    Soweit der nunmehr zur Nachprüfung gestellte Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.4.2000 - ausweislich der Niederschrift über die betreffende Stadtratssitzung unter Wiederholung der früheren Abwägung - die in der früheren Planfassung getroffenen Festsetzungen übernimmt, wird nach nochmaliger Überprüfung zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst vorab auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 - mit Ausnahme der Erwägungen zur planerischen Abwägung über die Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich des zu erwartenden Waldverlustes Bezug genommen.

    Die danach vorgesehene Maßnahme der Waldneubegründung hat der 2. Senat in seinem Urteil vom 30.11.1999 im Vorprozeß 2 N 3/98 betreffend die am 5.6.1997 abschließend bekannt gemachte Planung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 ihrer Art nach als geeignet angesehen, um den rechnerisch nicht ausgeglichenen Eingriff in Natur und Landschaft und den zu erwartenden Waldverlust im Plangeltungsbereich zu kompensieren (siehe Seiten 45/46 des Urteilsabdruckes).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192/98
    OVG Saarland, Urteil vom 30. November 1999 - 2 N 3/98 - (JURIS), stützen, denn diese betrifft den anders gelagerten Fall der Festsetzung eines Kleingartengeländes innerhalb eines - gegenüber Ackerflächen höherwertigen - Waldbestandes sowie Streuobstwiesen, sonstigen Wiesen und Weideflächen.
  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99

    Beachtung nachbarschutzechtlicher Belange im Baurecht; Nichtigkeit einer Satzung

    Hierin kann jedoch kein ihre Beteiligung an den Verfahrenskosten rechtfertigendes Teilunterliegen gesehen werden, da eine einigermaßen verlässliche Abschätzung der Folgen der von ihr im Ergebnis zu Recht gerügten Fehlerhaftigkeit der Satzung auf deren Bestand von ihr nicht erwartet werden kann (so auch Senatsurteil vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 -).
  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 3/99

    Umfassende Nichtigkeit einer Satzung; Planungsbefugnis; Abwägungsgebot; Abwägung

    Hierin kann jedoch kein ihre Beteiligung an den Verfahrenskosten rechtfertigendes Teilunterliegen gesehen werden, da eine einigermaßen verlässliche Abschätzung der Folgen der von ihr im Ergebnis zu Recht gerügten Fehlerhaftigkeit der Satzung auf deren Bestand von ihr nicht erwartet werden kann (so auch Senatsurteil vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht