Rechtsprechung
LG Mannheim, 10.03.2015 - 2 O 103/14 |
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 10.03.2015 - 2 O 103/14
- OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15
- LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14
Wird zitiert von ... (11)
- LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14
Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die …
Der vorliegende Rechtsstreit, der ein einziges Patent betrifft, ist durch Abtrennung aus der unter dem Aktenzeichen 2 O 103/14 erfassten Klage hervorgegangen, mit der die Klägerin die Beklagte wegen Verletzung mehrerer Patente in Anspruch genommen hat.Dies ist nach dem Vorgesagten bei der Klägerin der Fall (vgl. dazu auch das Zwischenurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2015 - 4a O 73/14 im Parallelverfahren gegen V2, Anlage K 37 zur Akte der Kammer 2 O 103/14).
An dieser schon im Urteil vom 10. März 2015 im Parallelverfahren 2 O 103/14 dargelegten Auffassung hält die Kammer auch unter Berücksichtigung des anschließend gehaltenen Vortrags der Parteien fest.
- OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15
Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der …
Die Zwangsvollstreckung der Klägerin aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.03.2015 - Az. 2 O 103/14 - wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000.000,00 EUR vorläufig eingestellt, soweit sie sich gegen Mobiltelefone richtet, die die Kennzeichen des Unternehmens ... (Streithelferin zu 2) tragen oder von diesem Unternehmen stammen.Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim mit dem Aktenzeichen 2 O 103/14 vom 10. März 2015 wird - erforderlichenfalls gegen Sicherheitsleistung, die in das Ermessen des Senats gestellt wird - vorläufig eingestellt, soweit sie sich gegen Mobiltelefone richtet, die die Kennzeichen des Unternehmens ... (Streithelferin zu 1) oder ... (Streithelferin zu 2) tragen oder von diesen Unternehmen stammen.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10. März 2015 - Az. 2 O 103/14 - wird erforderlichenfalls gegen Sicherheitsleistung, die in das Ermessen des Senats gestellt wird - bis zum Abschluss der Berufungsinstanz einstweilen eingestellt, soweit die Zwangsvollstreckung Mobiltelefone der Streithelferin zu 1 zum Gegenstand hat.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung …
Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der B- aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14 Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der B - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14
Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist …
Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der D - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14
Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem …
Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der D - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und …
Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der B - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14 Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der N - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14 Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der C - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14 Die Kammer folgt zwar nicht der Auffassung des LG Mannheim, wonach die Nichteintragung eines Zwischenerwerbers im Patentregister generell unbeachtlich sein soll (vgl.: LG Mannheim, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 2 O 103/14, BeckRS 2015, 15918 für den Zwischenerwerb an einem Patent), im vorliegenden Fall reichen die von der Klägerin zur Übertragungskette vorgetragenen Details - im Hinblick auf den nichteingetragenen Zwischenerwerb der C - aber jedenfalls nicht aus, die Vermutungswirkung des Patentregisters zu erschüttern.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14