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   LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03   

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LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03 (https://dejure.org/2005,20599)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.08.2005 - 2 O 375/03 (https://dejure.org/2005,20599)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. August 2005 - 2 O 375/03 (https://dejure.org/2005,20599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstmord als Unfallfolge - Versicherung muss für Todesfall Leistungen erbringen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH VersR 2003, 1163).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03
    Denn der Ausschluss erfasst keine krankhaften Störungen der Psyche, die Manifestationen physischer, organischer Schädigungen vor allem des zentralen Nervensystems sind (BGH VersR 2004, 1449).
  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 7 U 196/89

    Regelkürzung von 50% bei Mitwirkung von Altleiden

    Auszug aus LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03
    Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob die Beklagte beweisen muss, dass diese unfallunabhängigen Ursachen einen Anteil von mindestens 25 % am Tode des Ehemannes der Klägerin erreicht haben, oder ob bei einer Kürzung der Todesfallleistung nach § 8 AUB stets eine Halbierung der Versicherungssumme vorzunehmen ist (so OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1368).
  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08

    Leistungsausschluss nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB

    Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
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   LG Hannover, 10.08.2004 - 2 O 375/03   

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LG Hannover, Entscheidung vom 10.08.2004 - 2 O 375/03 (https://dejure.org/2004,43847)
LG Hannover, Entscheidung vom 10. August 2004 - 2 O 375/03 (https://dejure.org/2004,43847)
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