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   LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06   

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https://dejure.org/2008,40649
LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06 (https://dejure.org/2008,40649)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29.12.2008 - 2 O 633/06 (https://dejure.org/2008,40649)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 2 O 633/06 (https://dejure.org/2008,40649)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für Minderbedarf und unabhängig von baulichen Änderungen von Anlage und Gebäude

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Damit aber ist der hier zu entscheidende Fall nicht mit dem des vom BGH (Urteil vom 24. April 2008, KZR 2/07; zitiert nach [...]) entschiedenen vergleichbar; denn dort handelte es sich um einen vorformulierten Vertrag.
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Selbst wenn sich die Beklagte mit ihrem Vortrag gegen die jeweiligen Preiserhöhungen wendet, sind diese vor dem Hintergrund der Koppelung ob der individuellen Vereinbarung nicht unbillig i.S.v. § 315 BGB (vgl. BGH NJW 2007, 2540 [BGH 13.06.2007 - VIII ZR 36/06] ).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Die Frage, wie ein Unternehmen seine in dem einen Geschäftsbereich erzielten Gewinne verwendet, ist eine Entscheidung, die im Ermessen des Unternehmers liegt und der für die Billigkeit einer Preiserhöhung in einem anderen Geschäftsbereich keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2008, VIII ZR 138/07; zitiert nach [...]).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Auch der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30. April 2003 ( VIII ZR 279/02 ; zitiert nach [...]) ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung (...) nimmt derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages konkludent an; eine Erklärung, er wolle mit dem Unternehmen keinen Vertrag schließen, ist unbeachtlich, da dies in Widerspruch zu seinem eigenen tatsächlichen Verhalten steht (...)", dem sich das erkennende Gericht anschließt.
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 30/03

    Auslegung eines Wärmelieferungsvertrags

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Der Wärmelieferungsvertrag der Parteien ist deshalb ergänzend dahingehend auszulegen, dass die Beklagte als Eigentümerin die Wärmekosten zu tragen hat, die auf die unvermietet gebliebenen Flächen entfallen (so auch BGH NJW 2003, 2902 [BGH 16.07.2003 - VIII ZR 30/03] ).
  • LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05

    Feststellung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Erhöhung des Arbeitspreises

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Hinsichtlich der Billigkeitskontrolle beruft sich die Beklagte u.a. auf die Entscheidung des LG Bremen vom 24. Mai 2006 ( 8 O 1065/05 ) und meint, dass ein ausschließliches Abstellen auf extra leichtes Heizöl ebenso unbillig sei, da kein Zusammenhang zwischen jenem und dem Preis für die Herstellung von Fernwärme bestehe, zumal die Fernwärme lediglich ein "Abfallprodukt" des mit Gas betriebenen Blockheizkraftwerkes sei.
  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05

    Fernwärmevertrag: Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel; Durchführung einer

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Die Beklagte behauptet vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 21. Juni 2006 ( 7 U 175/05 ) ferner, weder die Preisgestaltung noch die Preisänderungsklausel seien von den Vertragsparteien vor Vertragsschluss ausgehandelt worden; es handle sich vielmehr bei der Preisänderungsklausel und der Preisformel um Vertragsmuster bzw. um vorformulierte Vertragsbedingungen, die bei einer Vielzahl von Verträgen Verwendung gefunden hätten.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2006 - 6 U 132/05

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ordentliche Kündigung eines Vertrages ohne

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
    Überdies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 19. September 2006 ( 6 U 132/05 ; zitiert nach [...]) ausgeführt: "(...) Die Beklagte war bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis nicht berechtigt, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen.
  • OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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