Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30036
OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23 (https://dejure.org/2023,30036)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23 (https://dejure.org/2023,30036)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - 2 ORbs 278/23 (https://dejure.org/2023,30036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    OWi: Befreiung von Maskenpflicht zu Corona-Zeiten - Anforderungen an das ärztliche Attest

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Der weit zu fassende Gesetzesbegriff umfasst dabei nicht nur Gesetze im formellen, sondern auch im materiellen Sinne und somit auch Rechtsverordnungen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2021 - 2 Ss (OWi) 261/21 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juni 2021 - 202 ObOWi 660/21 -, Rn. 15, juris; KK-Rogall, OWiG, 5. Auflage 2018, § 4 Rn. 37, 38).

    Hierzu hat der Senat hat bereits mit seiner Entscheidung vom 24. November 2021 ( OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2021 - 2 Ss (OWi) 261/21 -, juris) dargelegt, dass die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Bußgeldtatbeständen allgemein reduziert sind und speziell während der COVID-19-Pandemie aufgrund der dynamischen und schwer vorhersehbaren Entwicklung des Pandemiegeschehens - jedenfalls bezüglich der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 - noch einmal stärker reduziert waren.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 2021 nicht zu entscheiden hatte, ob die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot an einen Bußgeldtatbestand in einer Niedersächsischen Corona-Verordnung auch nach etwa zwei Jahren COVID-19-Pandemie in Niedersachsen noch als deutlich reduziert anzusehen sind (vgl. OLG Celle, 2 Ss (OWi) 261/21, Rn. 39, juris), war jedenfalls zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung vom 23. Februar 2022 aufgrund des zu diesem Zeitpunkt besonders hohen und stagnierenden Infektionsgeschehens (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2022 - 14 MN 171/22 -, Rn. 13, juris) weiterhin von einer unveränderten Ausgangslage für den Verordnungsgeber in einem dynamischen Pandemieverlauf auszugehen.

    Eindeutige Klarheit, die keine Auslegungszweifel entstehen lässt, kann hingegen nicht verlangt werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2021, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Bei der Ausgestaltung von Sanktionsvorschriften ist es dem Gesetzgeber mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot nicht verwehrt, auf unbestimmte, konkretisierungsbedürftige Begriffe bis hin zu Generalklauseln zurückzugreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1048/11 -, NJW 2012, 3357).

    Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen allerdings nur dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder auf Grund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für eine Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88 u. 78/89, NJW 1992, 2947, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11 , NJW 2012, 3357).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Blankettvorschriften sind jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich und genügen den sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden Anforderungen, wenn sie hinreichend klar erkennen lassen, worauf sich die Verweisung bezieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.1987 - 2 BvL 11/85 , NJW 1987, 3175).

    Es kann nicht zu Lasten des Bürgers gehen, wenn erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zur Feststellung der Straf- bzw. Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens führt (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3175 [BVerfG 06.05.1987 - 2 BvL 11/85] , NJW 1978, 933 [BVerfG 17.01.1978 - 1 BvL 13/76] und NJW 1984, 225 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 200/81] ).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Zugleich soll Art. 103 Abs. 2 GG gewährleisten, dass die Entscheidung über strafwürdiges Verhalten im Voraus vom Gesetzgeber und nicht erst nachträglich von der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt gefällt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22 -, Rn. 20, juris).

    Mit dem Attest werden daher je nach Adressat der Vorlage bestimmte Krankheitszustände, Vorgänge oder Behandlungssituationen bescheinigt, wobei die inhaltlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung sich unterscheiden, je nachdem in welchem Zusammenhang sie gefordert sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22 -, Rn. 23, juris).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Soweit die Begriffe des ärztlichen Attests oder der vergleichbaren amtlichen Bescheinigung zur Bestimmung der konkreten Anforderungen an den Inhalt der Dokumente mangels entsprechender Vorgaben der Vorschrift einer Auslegung bedürfen, ist hierfür ist in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgeblich (vgl. BVerfG, NJW 2010, 754 [BVerfG 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08] ; BVerfG, NJW 1978, 933).

    Es kann nicht zu Lasten des Bürgers gehen, wenn erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zur Feststellung der Straf- bzw. Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens führt (vgl. BVerfG, NJW 1987, 3175 [BVerfG 06.05.1987 - 2 BvL 11/85] , NJW 1978, 933 [BVerfG 17.01.1978 - 1 BvL 13/76] und NJW 1984, 225 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 200/81] ).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22

    Corona; Diskotheken; Maskenpflicht

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Darüber hinaus hegt der Senat keine Bedenken, dass die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022, die - wie dargelegt - in § 32 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 IfSG eine tragfähige Rechtsgrundlage finden, formell nicht rechtmäßig sein könnten (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 11. März 2022 - 14 MN 171/22 -, juris; vom 11. März 2021 - 13 MN 70/21 -, juris; vom 11. November 2020 - 13 MN 485/20 -, juris).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 2021 nicht zu entscheiden hatte, ob die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot an einen Bußgeldtatbestand in einer Niedersächsischen Corona-Verordnung auch nach etwa zwei Jahren COVID-19-Pandemie in Niedersachsen noch als deutlich reduziert anzusehen sind (vgl. OLG Celle, 2 Ss (OWi) 261/21, Rn. 39, juris), war jedenfalls zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung vom 23. Februar 2022 aufgrund des zu diesem Zeitpunkt besonders hohen und stagnierenden Infektionsgeschehens (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2022 - 14 MN 171/22 -, Rn. 13, juris) weiterhin von einer unveränderten Ausgangslage für den Verordnungsgeber in einem dynamischen Pandemieverlauf auszugehen.

  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Ein solches Attest enthält die konkludente Erklärung des Arztes, dass eine körperliche Untersuchung der genannten Person stattgefunden hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 2 Ss 58/22 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 2 ME 75/21

    Befreiung; Datenschutzrecht; Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits;

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Diese Regelung galt vorrangig gegenüber der damaligen Corona-Verordnung für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen und machte demnach die Vorlage eines qualifizierten Attests zur Glaubhaftmachung der gesundheitsbedingten Befreiung von der Maskenpflicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 2 ME 75/21 -, juris).
  • BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21

    Freispruch - Zeitpunkt der Glaubhaftmachung für die Befreiung von der

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Es kommt vielmehr schon zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheitsschutzes allein darauf an, ob der Betroffene zum Zeitpunkt der behördlichen Kontrolle an Ort und Stelle des Vorfalls durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung solche Umstände glaubhaft gemacht hat, die eine Befreiung von der Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel zu begründen geeignet sind (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. August 2021 - 201 ObOWi 907/21 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Jena, 16.03.2011 - 1 SsBs 17/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an den Urteilstenor

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23
    Fehlt eine gesetzliche Überschrift des jeweiligen Tatbestandes, ist die abgeurteilte Tat in geeigneter Weise begrifflich - nicht durch die Beschreibung des tatsächlichen Tatverhaltens - präzise und für die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit griffig und verständlich zu bezeichnen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. September 2010 - 1 Ss Bs 17/11 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21

    Befreiung von Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; Nachforschungen bei

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

  • OLG Oldenburg, 11.01.2021 - 2 Ss OWi 3/21

    Verstoß gegen Corona-Kontaktbeschränkungen; Geldbuße für Schülerin;

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2780/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Finanzportfolioverwaltung

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20

    Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 13 MN 70/21

    Corona; Eilverkündung; Folgenabwägung; Inzidenz; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten

  • BayObLG, 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21

    Auslegung des Merkmals "ohne triftigen Grund" der Bayerischen

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 20 CE 21.1141

    Befreiung von der Maskenpflicht an Grundschule

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2022 - 14 MN 173/22

    Corona-Pandemie; COVID-19; Maskenpflicht; Schule

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2021 - 13 MN 415/21

    Abstandsgebot; Corona-Virus; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulen;

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 28.07.2020 - 2/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht