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OVG Saarland, 14.07.1992 - 2 R 21/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauvorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Bauausführung; Bauplanung; Abweichung; Genehmigungsfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.11.1989 - 2 K 226/89
- OVG Saarland, 14.07.1992 - 2 R 21/91
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung
[vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.7.1992 - 2 R 21/91 -, SKZ 1993, 104, Leitsatz Nr. 20 sowie bei juris, wonach jedenfalls eine auf die Änderung einer baulichen Anlage bezogene Bebauungsgenehmigung (Vorbescheid) nicht erteilt werden kann, wenn diese Anlage ungenehmigt ist, und vom 28.12.1992 - 2 R 39/92 -, n.v. < Nutzungsänderung im ungenehmigten Bestand >]. - OVG Saarland, 14.03.2003 - 1 Q 11/03
Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung; …
Da sich die Zulassung eines Wohngebäudes in einem Industriegebiet allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer der in § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Zweckbestimmungen begründen läßt, die betreffende Wohnnutzung mit Blick auf diese Zuordnung mithin als unselbständiger Teil der gewerblichen Nutzung anzusehen ist, setzt die Erteilung der Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO voraus, daß der Betrieb, dem es zugeordnet werden soll, seinerseits genehmigt ist vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.7.1992 - 2 R 21/91 -, vom 19.1.1993 - 2 R 48/91 -, vom 27.5.1997 - 2 R 34/96 - und vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - sowie Beschluß vom 28.12.1992 - 2 R 39/92 -, jeweils betreffend insoweit vergleichbare Fälle der Unzulässigkeit von Baugenehmigungen für unselbständige Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ungenehmigter Baubestände. - OVG Saarland, 14.03.2003 - 2 Q 29/02
Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung; …
Da sich die Zulassung eines Wohngebäudes in einem Industriegebiet allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer der in § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Zweckbestimmungen begründen läßt, die betreffende Wohnnutzung mit Blick auf diese Zuordnung mithin als unselbständiger Teil der gewerblichen Nutzung anzusehen ist, setzt die Erteilung der Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO voraus, daß der Betrieb, dem es zugeordnet werden soll, seinerseits genehmigt ist vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.7.1992 - 2 R 21/91 -, vom 19.1.1993 - 2 R 48/91 -, vom 27.5.1997 - 2 R 34/96 - und vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - sowie Beschluß vom 28.12.1992 - 2 R 39/92 -, jeweils betreffend insoweit vergleichbare Fälle der Unzulässigkeit von Baugenehmigungen für unselbständige Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ungenehmigter Baubestände.