Rechtsprechung
OVG Saarland, 23.05.2000 - 2 R 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Baugenehmigung eines Rinderstalls; Nachbarliche Abwehrrechte unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Rücksichtnahme; Begriff Wirtschaftsstelle; Wirtschaftsstelle des landwirtschaftlichen Betriebes als in Dorfgebieten allgemein zulässige Anlage; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.12.1998 - 2 K 214/94
- OVG Saarland, 23.05.2000 - 2 R 3/99
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines …
9; SächsOVG, U.v. 3.9.2015 - 1 A 538/12 - juris Rn. 19; VGH BW, U.v. 2.10.2013 - 5 S 1273/12 - juris Rn. 21; OVG Saarl, U.v. 23.5.2000 - 2 R 3/99 juris Rn. 41; VG Schleswig, B.v. 11.12.2020 - 2 B 53/20 - juris Rn. 9; Roeser in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 5 Rn. 4). - VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 2033/06
Anwendbarkeit des Entwurfs der VDI-Richtlinie 3474; Anwendbarkeit der …
Bei Rinderställen wird die Geruchsschwelle des wahrnehmbaren Tiergeruchs (3 GE/m3) in der Regel bei 20 m bzw. 10 m vor dem geöffneten Stalltor liegen (so Nieders. OVG, Urt. v. 30.08.2004 - 1 LA 277/03 m.w.N. (juris) und OVG Saarland, Urt. v. 23.05.2000 - 2 R 3/99 - (juris)).Eine nicht unerhebliche Vorbelastung kann die Schutzwürdigkeit einer bestehenden Bebauung mindern (vgl. zu so einem Fall auch OVG Saarland, Urt. v. 23.05.2000 - 2 R 3/99 (juris)).
Bei Rinderställen wird die Geruchsschwelle des wahrnehmbaren Tiergeruchs (3 GE/m 3 ) in der Regel bei 20 m bzw. 10 m vor dem geöffneten Stalltor liegen (so Nieders. OVG, Urt. v. 30.08.2004 - 1 LA 277/03 m.w.N. (juris) und OVG Saarland, Urt. v. 23.05.2000 - 2 R 3/99 - (juris) ).
Das hängt damit zusammen, dass Rinder als Wiederkäuer mit umfangreichem Verdauungssystem die im Futter enthaltenen Nährstoffe wesentlich besser abbauen als Schweine oder Geflügel (dazu auch OVG Saarland, Urt. v. 23.05.2000 - 2 R 3/99 (juris) mit weiterer Nennung).
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02
Einfügen in Umgebungsbebauung
Im Hinblick auf die unterschiedliche Zusammensetzung der drei Hauptnutzungen in regional unterschiedlich gewachsenen oder sich in jüngerer Zeit entwickelten Dorfgebieten reicht es für die Feststellung, die Eigenart der näheren Umgebung entspreche einem Dorfgebiet, aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe - neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben - (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.1.2002 - 5 S 1973/01 -, AgrarR 2002, 264;… Fickert/Fieseler, a.a.O., § 5 RdNr. 1.4; vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2000 - 2 R 3/99 - ). - OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden …
Gerade der Hinweis auf die Luftaufnahme verdeutlicht, dass im Gegenteil viel dafür spricht, dass - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - die Beurteilung des von den Beteiligten unterschiedlich eingeordneten Gebietscharakters der maßgeblichen Umgebungsbebauung zumindest gesichert nur auf der Grundlage eines eigenen Eindrucks von der Örtlichkeit und daher nur im Hauptsacheverfahren möglich ist.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff., wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet, m.w.N, ständige Rechtsprechung des Senats) Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist das Bestehen eines an eine Qualität der Umgebungsbebauung als faktisches allgemeines Wohngebiet (§§ 34 Abs. 2, 4 BauNVO 1990) anknüpfenden Gebietserhaltungsanspruchs des Antragstellers mit Blick auf das Vorhandensein der nach dem typisierenden Katalog der Baunutzungsverordnung gesondert betrachtet allenfalls einem Dorfgebiet zuzuordnenden landwirtschaftlichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1990) derzeit nicht einmal überwiegend wahrscheinlich.(vgl. zu den Kriterien für die Annahme eines faktischen Dorfgebiets im Sinne von § 5 BauNVO 1990 OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2000 - 2 R 3/99 -, SKZ 2000, 219, Leitsatz Nr. 63, wonach kein bestimmtes Mischungsverhältnis zwischen landwirtschaftlichen Betrieben einerseits und Wohnnutzung andererseits erforderlich ist) Sollte der Bauernhof bei der Bestimmung des Gebietscharakters (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) zu berücksichtigen sein, hielte sich die Lagerung von Siloballen als Winterfutter auch im Rahmen der prägenden Umgebungsbebauung.