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   BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87   

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BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87 (https://dejure.org/1987,4746)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 (https://dejure.org/1987,4746)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 (https://dejure.org/1987,4746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des Versicherten - Geeignetes Kriterium

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1552 (Ls.)
  • NZA 1988, 144
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 7/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Private Tätigkeit; Ursächlicher

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort muß jedoch so erheblich sein, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und nicht nur der Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit unterbrochen wird (BSG SozR NP 3", 5", 56 zu S 543 RVG aF; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 - und vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - Brackmann aaO Seite 485r I).

    und vom 19. Oktober 1982 aaO; Brackmann aaO Seite 4853; zum Umweg ua zuletzt BSG Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU Uü/85 -).

    Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen (BSGE 22, 60, 62; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 aaO), daß dies vorbehaltlich der Lage des Einzelfalles vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, zB bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zurück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird.

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit wurde zwar verneint, wenn der Weg zu einem anderen Ort als der eigenen Wohnung nach der Verkehrsanschauung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg des Versicherten nach und von dem Ort der Tätigkeit steht (BSGE 22, 60, 62; Brackmann aaO Seite 485r II).

    Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen (BSGE 22, 60, 62; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 aaO), daß dies vorbehaltlich der Lage des Einzelfalles vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, zB bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zurück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird.

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Schließlich hat das LSG zu Recht geprüft, ob der Kläger den Unfall wesentlich aufgrund allein einer durch berauschend wirkende Medikamente hervorgerufenen Fahruntüchtigkeit erlitten hat (5 BSGE 59, 193).
  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Wohnung des Versicherten aus angetreten wird (5 ua BSGE 1, 171, 172; 32, 38, 41; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, Seite 485r mwN).
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86

    Unfallrisiko - Weg zur Arbeit - Gaststätte als Ausgangspunkt

    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort muß jedoch so erheblich sein, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und nicht nur der Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit unterbrochen wird (BSG SozR NP 3", 5", 56 zu S 543 RVG aF; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 - und vom 5. August 1987 - 9b RU 28/86 - Brackmann aaO Seite 485r I).
  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    Auszug aus BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87
    Auch in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) hat der Senat den Versicherungsschutz nicht schon allein deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Wenn nicht der häusliche Bereich, sondern ein "dritter Ort" der Ausgangspunkt bzw Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist, ist für den inneren Zusammenhang entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten rechtlich wesentlich geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder von dieser zurückzukehren (BSGE 22, 60 = Nr. 54 zu § 543 aF RVO; BSGE 62, 113, 116 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 und vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - HV-Info 1987, 1845 = USK 87121; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 5 und 13) oder davon geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - aaO und vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - HV-Info 1989, 2417 = USK 8995).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Denn bei der vom LSG zitierten Rechtsprechung (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - USK 8995; BSG Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - USK 87121; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78) geht es nicht um die Verlängerung des kürzesten Weges zwischen dem "dritten Ort" und der Arbeitsstätte, für welche die gleichen Kriterien gelten wie für Verlängerungen des kürzesten Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) entschieden, daß die Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Arbeitsplatz zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Abgrenzungskriterium für den erforderlichen inneren Zusammenhang des Weges mit der versicherten Tätigkeit sei.

    Aus den Urteilen des BSG vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) sowie vom 30. März 1988 (2 RU 85/87) ergebe sich im Zusammenhang mit der dort in bezug genommenen Meinung von Brackmann (Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485r II), daß der von H. zurückgelegte Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem üblichen Arbeitsweg gestanden habe, weil er 30mal länger als dieser gewesen sei.

    Die Dauer ihres Krankenhausaufenthalts war so erheblich, daß der vorangegangene Weg von der Wohnung zum Krankenhaus eine selbständige Bedeutung im privaten, unversicherten Bereich der H. erlangt hatte (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121, jeweils mwN).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

    HVBG HVBG-Info 23/1987 vom 12.11.1987, S. 1837 - 1850, DOK 372.11/017-BSG UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zum Unternehmen - BSG-Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - und - 2 RU 15/87 UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zum Unternehmen; hier: BSG-Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - und - 2 RU 15/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 27.08.1987 - 2 RU 70/85 - folgendes entschieden: Leitsatz: Zum Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Wege von einer ärztlichen Behandlung zur Arbeitsaufnahme am Ort der Tätigkeit.

    Die Parallelentscheidung des BSG vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 - ist im HV-INFO 23/1987 auf S. 1845-1850 als Anlage 2 beigefügt.

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Denn auch der Weg von einem dritten Ort zum Ort der Tätigkeit kann, wie die Klägerin zutreffend anführt, nach der Rechtsprechung unter Versicherungsschutz stehen (Urteile des Senats in BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76, vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr. 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121 mwN und Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - L 10 U 1677/99

    Wegeunfall wegen unerhebliche Wegeverlängerung

    Dabei ist auch die Rechtsprechung des BSG zu Wegen vom sog. "dritten Ort" zu beachten, wo z.B. Wegeverlängerungen um 30 km (statt 1, 1 km, 31 km, BSG Urteil vom 27. Juli 1989, 2 RU 10/89), um 14 km (statt 7 km, 21 km, BSG Urteil vom 27. August 1987, 2 RU 15/87) bzw. um 17 km (statt 11 km, 28 km, BSG Urteil vom 30. Mai 1988, 2 RU 45/87 in SozR 2200, § 550 Nr. 78) als unschädlich angesehen worden sind.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    In diesem Rahmen hängt der hier umstrittene Versicherungsschutz gegen Wegeunfälle entscheidend davon ab, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem dritten Ort rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten bestimmt war, die versicherte Tätigkeit an der Arbeitsstätte aufzunehmen (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113, 116 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121) oder ob der Weg rechtlich allein wesentlich davon geprägt war, den eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - in HV-Info 1989, 2417 = BAGUV RdSchr 94/89 = USK 8995).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91

    Verkehrsunfall als Folge eines Arbeitsunfalls - Umfang des Versicherungsschutzes

    Entscheidend für den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO ist, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten bestimmt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 sowie BSG Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - USK 87121).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

    Vor allem ist auch eine Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Kriterium, weil es den nahe zum Ort der Tätigkeit wohnenden und in der Regel nur ein geringes Wegeunfallrisiko tragenden Versicherten unfallversicherungsrechtlich nicht vertretbar benachteiligen würde gegenüber dem weit von dem Ort der Tätigkeit wohnhaften Versicherten, der schon in der Regel ein wesentlich höheres Wegeunfallrisiko trägt und dann außerdem einen um ein entsprechend Vielfaches weiteren dritten Ort als Grenzpunkt des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit wählen dürfte (BSG, Urteile vom 27.08.1987 - 2 RU 15/87 - und 27.07.1989 - 2 RU 10/89 -).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 14/87
    - und - 2 RU 15/87 - Brackmann, aaO S U85 r).
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