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   BSG, 29.04.1982 - 2 RU 19/82   

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https://dejure.org/1982,16891
BSG, 29.04.1982 - 2 RU 19/82 (https://dejure.org/1982,16891)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 RU 19/82 (https://dejure.org/1982,16891)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82 (https://dejure.org/1982,16891)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung -

    Diese enge Verknüpfung zwischen den Stützrenten wird auch dadurch deutlich, dass der für den ersten Versicherungsfall zuständige Unfallversicherungsträger zu dem Rechtsstreit wegen der Stützrente aus dem zweiten Versicherungsfall notwendig beizuladen ist, wenn hinsichtlich des ersten Versicherungsfalls keine Festsetzung der MdE durch den zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgt ist, weil die Entscheidung über die sich wechselseitig bedingenden Stützrenten nur einheitlich ergehen kann (BSG vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82 - BSG vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 -).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
    - L 7 U wegen unterlassener Beiladung der jetzigen Beklagten aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zu- rückverwiesen worden war (Urteil vom 28. April 1982 - 2 RU 19/82), hat das LSG im zweiten Berufungsverfahren die jetzige Beigeladene antragsgemäß verurteilt, dem Kläger über den 28. November 1978 hinaus Verletztenrente nach einer MdB um 10 vH (Urteil vom 16.1982.

    Jeder der Unfallversicherungsträger ist jedoch zur Gewährung einer Rente nach einer MdB um wenigstens 10 vH nur dann verpflichtet, wenn und solange der von dem anderen Versicherungsträger zu entschädigende Arbeitsunfall eine MdB um wenigstens 10 vH hinterlassen hat (BSG aaO; BSG Urteil vom 29. April 1982 -2 RU 19/82-).

  • VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 1 K 12.1409

    Keine Berücksichtigung von Minderungen der Erwerbsfähigkeit bei Gewährung eines

    Soweit der Dienstunfall des Klägers aus dem Jahr 1978 noch eine MdE von wenigstens 10 v.H. bewirkt, kann er daher im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung als Stützfall berücksichtigt werden, ohne dass hierfür eine Rente durch die gesetzliche Unfallversicherung zu zahlen wäre (vgl. zum inhaltsgleichen § 581 Abs. 3 RVO: BSG v. 29.4.1982, Az. 2 RU 19/82 sowie v. 27.6.1984, Az. 9b RU 76/83 ).
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 76/83
    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nach 5 581 Abs. 3 Satz 1 BVD für jeden Arbeitsunfall eine gesonderte Festsetzung einer Teilrente durch den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (hier die BG für Fahrzeughaltungen) zu erfolgen hat und nicht die für den zuletzt eingetretenen Arbeitsunfall vom 2. April 1979 zuständige BG auch für die Entschädigung der anderen Unfälle zuständig ist (vgl Urteil des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82; siehe im übrigen auch Lauterbach 3. Auflage 1983, Unfallversicherung, Bd I, Anm 16 Buchst e zu 5 581; Brackmann 9. Auflage 198ü" Handbuch der Sozialversicherung, Bd II, S 571).
  • LSG Sachsen, 20.11.2003 - L 2 B 162/02
    Jeder der Unfallversicherungsträger ist jedoch zur Gewährung einer Rente nach einer MdE um wenigstens 10 vH nur dann verpflichtet, wenn und solange der von dem anderen Versicherungsträger zu entschädigende Arbeitsunfall eine MdE um wenigstens 10 vH hinterlassen hat (BSG aaO; BSG Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82).
  • SG Hannover, 02.02.2007 - S 22 U 292/04
    In einem solchen Fall wäre jeder der Unfallversicherungsträger zur Gewährung einer Rente nach einer MdE um wenigstens 10 v. H. jedoch nur dann verpflichtet, wenn und solange der von dem anderen Versicherungsträger zu entschädigende Arbeitsunfall eine MdE von wenigstens 10 v. H. hinterlassen hat (BSG, Urteil vom 30. Juli 1968 - 2 RU 79/67; BSG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 19/82 - Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommen-tar zum SGB VII, § 56 SGB VII, Rn. 7.4 und 8; Benz in NZS 1998, S. 455, 457 ff).
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