Rechtsprechung
BSG, 25.02.1965 - 2 RU 210/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,10263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg - …
Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung des BSG für Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln und Getränken zugelassen, welche zum alsbaldigen Verzehr während der Arbeit bestimmt sind, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen (…BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN), desgleichen für Fälle, in denen infolge der Besonderheiten am Arbeitsplatz das Einnehmen von Getränken zur Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit (…dreistündiges Einatmen von - dursterregendem - Faserstaub - BSG SozR Nr. 41 zu § 542 RVO aF) oder die Einnahme einer warmen Mahlzeit (neunstündige tägliche Arbeitszeit ohne Möglichkeit zur Einnahme eines warmen Essens - BSG Urteil vom 25. Februar 1965 - 2 RU 210/61 - SozEntsch BSG IV § 543 Nr. 98) nach Arbeitsschluß als noch in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend angesehen worden ist. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - L 17 U 147/99
Anspruch einer Witwe wegen des tödlichen Unfalls ihres Ehemannes in der …
Das Aufsuchen einer Gaststätte nach Beendigung der Arbeit ist aber auch nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich nicht versichert (vgl. Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - § 8 SGB VII Rdnr. 236 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 25.02.1965 - 2 RU 210/61 -) weil es nicht mehr der Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit dient und damit der Zurechnungszusammenhang fehlt.