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   BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 11, 267



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Typischerweise und in der Regel unversichert sind höchst persönliche Verrichtungen wie zB Essen (BSGE 11, 267, 268 f; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 11) oder eigenwirtschaftliche wie zB Einkaufen (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R  

    gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Ebenso klar ist, dass Unfälle auf Wegen in den zur Arbeitsstätte gehörenden Betriebsräumen auch bei dieser räumlichen Konstellation unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie der versicherten Tätigkeit dienen sollen (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - BSGE 11, 267, 270: Malermeister), weil es keinen Unterschied rechtfertigt, ob sich die Betriebsstätte in demselben Gebäude wie die Wohnung des Versicherten befindet oder nicht (vgl zur Literatur nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 61).

    Zur Entscheidung über den Versicherungsschutz hat das BSG darauf abgestellt, ob der Ort, an dem sich der Unfall ereignete, auch Betriebszwecken (wesentlich) dient (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - BSGE 11, 267, 270 - Malermeister), ob der rein persönliche Lebensbereich schon verlassen wurde (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - aaO; BSG vom 24. Mai 1960 - 2 RU 122/59 - BSGE 12, 165 = SozR Nr. 26 zu § 542 RVO: Sturz eines Landwirts auf der Treppe; BSG vom 30. November 1972 - 2 RU 169/71 - USK 72117 - Aufsuchen der Privattoilette; BSG vom 26. April 1973 - 2 RU 5/70 - Aufsuchen der Privattoilette) bzw auf den Nutzungszweck zum Unfallzeitpunkt (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 47/58 - SozR Nr. 20 zu § 543 RVO aF - Tierarzt).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R  

    gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ebenso klar ist, dass Unfälle auf Wegen in den zur Arbeitsstätte gehörenden Betriebsräumen bei dieser räumlichen Konstellation unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie der versicherten Tätigkeit dienen sollen (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - BSGE 11, 267, 270 - Malermeister), weil es keinen Unterschied rechtfertigt, ob die Betriebsstätte in demselben Gebäude wie die Wohnung des Versicherten ist oder nicht (vgl zur Literatur nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 61).

    Zur Entscheidung über den Versicherungsschutz auf Wegen in solchen Räumen hat das BSG darauf abgestellt, ob der Ort, an dem sich der Unfall ereignete, auch Betriebszwecken (wesentlich) dient (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - BSGE 11, 267, 270 - Malermeister), ob der rein persönliche Lebensbereich schon verlassen wurde (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 265/56 - aaO; BSG vom 24. Mai 1960 - 2 RU 122/59 - BSGE 12, 165 = SozR Nr. 26 zu § 542 RVO - Sturz eines Landwirts auf der Treppe; BSG vom 30. November 1972 - 2 RU 169/71 - USK 72117 - Aufsuchen der Privattoilette; BSG vom 26. April 1973 - 2 RU 5/70 - Aufsuchen der Privattoilette) bzw auf den Nutzungszweck zum Unfallzeitpunkt (BSG vom 29. Januar 1960 - 2 RU 47/58 - SozR Nr. 20 zu § 543 RVO aF - Tierarzt).

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