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   BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81   

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https://dejure.org/1982,16167
BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81 (https://dejure.org/1982,16167)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1982 - 2 RU 4/81 (https://dejure.org/1982,16167)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 (https://dejure.org/1982,16167)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.12.1959 - 11 RV 640/58

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängel in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81
    Die hiernach den Beteiligten vom Gericht zu bietende Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen erfordert es, daß hierfür eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166).
  • BSG, 29.09.1958 - 9 RV 94/55
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 4/81
    Welche Zeit den Beteiligten zu geben ist, um den Anspruch auf rechtliches Gehör noch als gewahrt ansehen zu können, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art und dem Umfang der neu zutagegetretenen Tatsachen (5 BSG SozR Nr. 11 zu S 62 SGG; Beschluß vom 29. September 1958 - 9 RV 94/55 -).
  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die effektive Wahrnehmung dieses Rechts kann es nach einer Beweisaufnahme erfordern, den Beteiligten eine angemessene Äußerungsfrist einzuräumen und den Rechtsstreit dafür zu vertagen (vgl BSG vom 19.3.1991 - 2 RU 28/90 = SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R - Juris sowie BSG Urteil vom 30.3.1982 - 2 RU 4/81 - Juris) .
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch angemessene Äußerungsfrist zu einem

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 13/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher nur genügt, wenn den Beteiligten für die Abgabe ihrer Erklärung eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSGE 11, 165, 166; BSG SozR Nr. 13 zu § 106 SGG; BSG SozR 1500 § 117 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. März 1982 - 2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 207/07 B
    8 Wie der 2. Senat des BSG im Urteil vom 30.3.1982 (2 RU 4/81 - SozSich 1982, 324, veröffentlicht auch bei Juris) zur Gutachtenerstattung eines ärztlichen Sachverständigen im Termin zur mündlichen Verhandlung - auch zu den selben Beweisfragen wie im schriftlichen Gutachten - bereits entschieden hat, hat das Gericht auf Antrag die Verhandlung zu vertagen, um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, zu den neuen Darlegungen des Sachverständigen Stellung nehmen zu können.
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