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   BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86   

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BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86 (https://dejure.org/1987,9889)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1987 - 2 RU 44/86 (https://dejure.org/1987,9889)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 2 RU 44/86 (https://dejure.org/1987,9889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufleben eines Rentenanspruchs - Arbeitsunfall - Verschlimmerung der Unfallfolgen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.11.1973 - 7 RU 62/71

    Unfall - Verschlimmerung der Unfallfolgen - Zeitpunkt des Eintritts der Folgen -

    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    I soweit ist aber nach der Rechtsprechung des BSG auch bei einer vor dem 1. Juli 1963 abgefundenen größeren Rente bei einer Ver chlimmerung nach dem 30. Juni 1963 für die Wiedergewährung der Rente nicht mehr 8 616 Abs. 3 RVO nF, sondern das mit Inkrafttreten des UVNG geltende Recht anzuwenden (BSGE 36, 107, 11°; 36, 271).

    Wird der Verletzte - wie im vorliegenden Fall - Schwerverletzter, so ist 5 606 RVO maßgebend (BSGE 36, 271).

    Wie der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29. November 1973 (BSGE 36, 271) entschieden hat, kann unter Umständen bereits eine MdB-Erhöhung um 5 vH genügen, um die Rechtsfolgen des 5 606 RVO auszulösen.

    8 606 RVO ist au h anwendbar, wenn sich die MdE wegen dieser Folgen auf unter 50 v erhöht, aber mit der MdE aus einem anderen Arbeitsunfalle in gesamt 50 vH erreicht (5 BSGE 36, 271).

    Die Vorschrift regelt einen gegenüber 5 616 Abs. 3 RVO aF nic t völlig verschiedenen, sondern lediglich modifizierten Sachverhalt (vgl BSGE 36, 271, 273).

    1973 (aaO) ab, wovon auch schon der 8. in seinem Urteil vom 29. November 1973 (aaO) ausgegangen ist.

  • BSG, 31.07.1973 - 5 RKnU 29/71

    Unfallfolgen - Verschlimmerung - Abfindung - Abgefundene Rente

    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    BSGE 36, 107 sei nicht so zu verstehen, daß auf die nach altem Recht abgefundenen größeren Renten nach Verschlimmerung der Verletzungsfolgen unter neuem Recht die geltenden Vorschriften über die Abfindung kleiner Dauerrenten vollständig anzuwenden seien.

    Unter Beru ung auf BSGE 36, 107 macht er geltend, S 618a RVG aF und die Zw ite UV-AbfindungsV0 seien weiterhin anzuwenden.

    Das BSG hat die Anwendbarkeit des neuen Abfindungsrechts selbst für den Fall bejaht, daß Arbeitsunfall, Abfindung und Verschlimmerung vor dem 1. Juli 1963 liegen (BSG SozR Nr. 1 zu S 605 RVG; BSGE 36, 107, 110 und 27" mN).

    Der 5. des BSG hat jedoch in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 (BSGE 36, 107, 108) entschieden, daß bei größeren Renten die Unterschiede zwischen den Abfindungsregelungen alten Rechts und den Abfindingsregelungen neuen Rechts so tiefgreifend sind, daß die alten Bestimmungen über den 30. Juni 1963 hinaus anzuwenden sind.

    I soweit ist aber nach der Rechtsprechung des BSG auch bei einer vor dem 1. Juli 1963 abgefundenen größeren Rente bei einer Ver chlimmerung nach dem 30. Juni 1963 für die Wiedergewährung der Rente nicht mehr 8 616 Abs. 3 RVO nF, sondern das mit Inkrafttreten des UVNG geltende Recht anzuwenden (BSGE 36, 107, 11°; 36, 271).

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    Begründung zum Entwurf eines UVNG zu 55 601 bis 603, BT-Drucks IV/120, S 60); denn die Regelung basiert auf einem qualifiziertem Verschlimmerungstatbestand: dem Eintritt der Schwerverletzteneigenschaft.
  • BSG, 28.04.1960 - 5 RKn 48/58
    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    fassung d s 5. Senats des BSG (BSGE 12, 116, 119) hat das Inkrafttreten.
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 51/77
    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung in seinem Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 - angeschlossen.
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    Das neue Recht ist anwendbar, wenn die Folgen früherer Unfälle in das neue Recht hineinwirken (s BSGE 23, 139, 142; 24, 88, 90; BSG SozR Nr. 1 zu 5 695 RVO).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    Die Ausnahmeregelung des Art II 5 40 Abs. 2 Satz 3 für bestandskräftige Verwaltungsakte gilt nicht für - wie vorliegend - belastende Verwaltungsakte (BSG BSGE 54, 223, 229).
  • BSG, 05.11.1965 - 5 RKn 147/64

    Hinterbliebenenrente - Tod des Versicherten vor Juli 1963

    Auszug aus BSG, 30.07.1987 - 2 RU 44/86
    Das neue Recht ist anwendbar, wenn die Folgen früherer Unfälle in das neue Recht hineinwirken (s BSGE 23, 139, 142; 24, 88, 90; BSG SozR Nr. 1 zu 5 695 RVO).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Die Ausnahmeregelung des Art II § 40 Abs. 2 Satz 3 SGB X für bestandskräftige Verwaltungsakte gilt nicht für - wie vorliegend - belastende Verwaltungsakte (BSG SozR 2200 § 606 Nr. 4 mwN).

    Entsprechendes hat der Senat bereits mit Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 44/86 - (BSG SozR 2200 § 606 Nr. 4) für einen eine Verletztenrente nicht in vollem Umfang gewährenden Bescheid entschieden.

  • BSG, 01.03.1989 - 2/9b RU 56/87

    Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die

    Streitgegenstand ist allein die Frage, ob die abgefundenen Rententeile wieder aufleben (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 51/77 = HV-INFO 1986, 1554 - 1558; vgl auch Urteil des Senats vom 30. Juli 1987 - 2 RU 44/86 = SozR 2200 § 606 Nr. 4).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Anwendbarkeit des neuen Abfindungsrechts selbst für den Fall bejaht, daß Arbeitsunfall, Abfindung und Verschlimmerung vor dem 1. Juli 1963 liegen (Urteil des 2. Senats vom 30. Juli 1987 aaO mwN).

    In diesem Ausnahmefall hat es der Senat für gerechtfertigt gehalten, § 606 RVO nF mit der Folge des Wiederauflebens der Rente anzuwenden (Urteil vom 30. Juli 1987 aaO mwN).

  • LSG Bayern, 19.09.2002 - L 17 U 48/02

    Höhe der Rentenabfindung (§ 76 Abs. 1 SGB VII)

    Entsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 30.07.1987 - 2 RU 44/86 - (BSG SozR 2200 § 606 Nr. 4) für einen eine Verletztenrente nicht in vollem Umfang gewährenden Bescheid entschieden.
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 67/90

    Zulässigkeit der Berufung bei Geltendmachung einer Neufeststellung einer

    Die Berufung ist hingegen nicht ausgeschlossen, wenn lediglich aus Anlaß einer Neufeststellung einer Dauerrente wegen Änderung der Verhältnisse die Frage streitig geworden ist, in welcher Weise bei Eintritt einer Verschlimmerung die wiederaufgelebte Rente nach vorangegangener Abfindung anzurechnen ist (s BSG SozR 1500 § 145 Nr. 2; SozR 2200 § 606 Nr. 4 sowie § 611 Nr. 4).
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