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   BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93   

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https://dejure.org/1993,2144
BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93 (https://dejure.org/1993,2144)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 RU 5/93 (https://dejure.org/1993,2144)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 5/93 (https://dejure.org/1993,2144)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 175
  • NZS 1994, 232
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92

    Anspruch auf Verletztenrente wegen verschiedener Berufskrankheiten - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).

    Aus den gesamten Erwägungen ist auch ersichtlich, daß die Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Februar 1986 (aaO) und dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 18. März 1993 (aaO) steht, in denen neben der besonderen rechtlichen Gestaltung der Voraussetzungen für die kleinen Renten auch die notwendige einheitliche Entscheidung über die (kleine) Verletztenrente und die Folgen anderer Arbeitsunfälle oder zu berücksichtigenden Unfälle iS des § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) betont ist.

  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).

    Aus den gesamten Erwägungen ist auch ersichtlich, daß die Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 28. Februar 1986 (aaO) und dem Urteil des 8. Senats des BSG vom 18. März 1993 (aaO) steht, in denen neben der besonderen rechtlichen Gestaltung der Voraussetzungen für die kleinen Renten auch die notwendige einheitliche Entscheidung über die (kleine) Verletztenrente und die Folgen anderer Arbeitsunfälle oder zu berücksichtigenden Unfälle iS des § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) betont ist.

  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 3/76

    Kleine Rente - Arbeitsunfall - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Ein Verletzter, der in seiner Erwerbsfähigkeit insgesamt um mindestens 20 vH gemindert ist, soll jedenfalls dann auch für geringe Unfallfolgen, die einen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um weniger als 20 vH, aber mindestens um 10 vH bedingen, Verletztenrente erhalten, wenn der übrige Teil der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch bestimmte andere Entschädigungsfälle (nach deutschem Recht, s BSGE 49, 92) verursacht worden ist.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Dadurch hätte die Beklagte gegen ihre verfahrensmäßigen Pflichten zur Prüfung der Voraussetzungen und Vorbereitung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung (§§ 8 ff, insbesondere § 20 SGB X; vgl auch BSGE 67, 104) verstoßen.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89

    Gegenstand einer abgrenzbaren Nebenbestimmung, Entziehung einer

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Ihr Anhörungsschreiben an den Kläger vom 9. Mai 1990 enthielt entgegen der Meinung des Klägers den Hinweis auf alle - oben dargelegten - für die beabsichtigte restlose Rentenentziehung erheblichen Tatsachen einschließlich der allgemein verständlichen und ausreichenden Belehrung über die Voraussetzungen einer kleinen Rente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) (insoweit in Übereinstimmung mit BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 1), zu denen sie ausgeführt hatte, es müsse noch ermittelt werden, ob die Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) mindestens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 10 vH bedingten; nach Abschluß dieser Ermittlungen erhalte der Kläger darüber einen weiteren Bescheid.
  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 154/68

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad - Unfallrente - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Anspruch auf Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) derartige Besonderheiten aufweist, daß er dem Grunde, dh dem Gegenstand nach wesentlich von demjenigen nach § 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) verschieden ist (Urteil des Senats vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - in HV-Info 1986, 841; s auch BSG Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - in HV-Info 1993, 1304), auch wenn für beide gleichermaßen § 580 Reichsversicherungsordnung (RVO) gilt (BSGE 32, 191, 193).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung -

    Für das Verhältnis der ggf zwei Unfallversicherungsträger, die für die Entschädigung der mehreren Versicherungsfälle zuständig sind, ist gemäß der bisherigen Rechtsprechung des BSG in Übereinstimmung mit der Literatur von Folgendem auszugehen: Der Unfallversicherungsträger, der für den zweiten Versicherungsfall zuständig ist, ist an die Anerkennung des ersten Versicherungsfalls durch den dafür zuständigen Unfallversicherungsträger sowie dessen verbindliche Festsetzung der MdE gebunden (BSG vom 22. Januar 1981 - 8/8a RU 94/79 - SozR 2200 § 581 Nr. 14; BSG vom 27. Juni 1984 - 9b RU 76/83 - SozR 2200 § 581 Nr. 20; BSG vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 5/93 - BSGE 73, 175 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 31; vgl zur Literatur nur Burchardt in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand September 2006, § 56 RdNr 19, 30; Ricke in Kasseler Kommentar, § 56 SGB VII, RdNr 8 ff).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Allgemeine Erfahrungssätze (hier auf medizinischem Gebiet) sind Schlüsse, die man aufgrund von Erfahrung, darunter auch fachlicher Erfahrung, aus einer Reihe gleichartiger Tatsachen zieht und die daher entweder der allgemeinen Lebenserfahrung oder der besonderen Fachkunde angehören (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 3; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl, Einf § 284 RdNr 22 mwN).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Alterssicherung

    Dieser Bescheid ist als Ergänzung des Bescheides vom 21. November 1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides nach § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl BSG vom 13. Oktober 1983, BSGE 73, 175, 180 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 2/14
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BSG die Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen unter Ausschluss der Postlaufzeiten beträgt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 5/93 und SozR 3-1300 § 24 Nr. 7).
  • LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00

    Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im

    Ob eine Frist von zwei Wochen ohne Berücksichtigung von Postlaufzeiten im vorliegenden Fall unangemessen kurz war, kann dahinstehen (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 13.10.1993, 2 RU 5/93; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 103/17
    Liegen - wie hier - mehrere Arbeitsunfälle vor, die eine MdE von wenigstens 10 vH bedingen können, hat deshalb eine einheitliche Entscheidung zu ergehen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - juris), wobei das BSG bislang die Auffassung vertreten hat, dass der spätere den ursprünglich angefochtenen (Renten-)Bescheid ergänzt und deshalb nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens wird (SozR 3-1300 § 48 Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 144/07
    Hieraus ergibt sich gegenüber § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein eigenständiger Rentenanspruch (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, Stand: September 2009, § 56 SGB VII Rdnr. 7 unter Hinweis auf BSGE 73, 175, SozR 3-1500 § 48 Nr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 6 U 172/07
    Denn Abs. 1 Satz 2 ist gegenüber Abs. 1 Satz 1 ein eigenständiger Rentenanspruch (BSGE 73, 175, 177 f), der nicht mit einem auf die Zahlung von Verletztenrente bei einer geringeren MdE als 20 vH gerichteten Hilfsantrag verfolgt werden kann.
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