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   BSG, 24.08.1966 - 2 RU 53/62   

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https://dejure.org/1966,9532
BSG, 24.08.1966 - 2 RU 53/62 (https://dejure.org/1966,9532)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1966 - 2 RU 53/62 (https://dejure.org/1966,9532)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1966 - 2 RU 53/62 (https://dejure.org/1966,9532)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 24.08.1966 - 2 RU 53/62
    175; 12, 65, 68) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts 1 hat der Kläger aber nicht die Möglichkeit, wahlweise von der iBeklagten oder der Beigeladenen Entschädigung für diesen'f" 'Unfall zu verlangen, Die Zuständigkeit des Versicherungs-, iträgers zur Entschädigung, welche die Zuständigkeit, des ' Rentenfeststellungeterfahren durchzuführen, einschließt, ist "zwingend gegeben (BSG 5, 168, 175)° .Da das LSG ohne Rechts- 1rrtum angenommen hat, daß der infolge der Netzhautablösung eingetretene Verlust des Sehvermögens sowohl die Folge des" Arbeitsunfalls vom 9 August 1956 ist als auch in mittel-! baren Zusammenhang Juni 1937.
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 24.08.1966 - 2 RU 53/62
    Die Feststellung, daß die auf die Folgen des Unfalls vom 26° Juni 1937 zurückzuführende Disposition zur Netzhautablösung eine wesentliche Mitursache für den Eintritt der zweiten Netzhautablösung und das nachfolgende Erfordernis der operativen Entfernung des Auges gewesen sei, bedeute rechtlich zugleich, daß diese Gesundheitsschädigung in einem mittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall vom 26" Juni 1937 stehe° Denn ein zweiter Unfall mit seinen Folgen sei die mittelbare Folge eines früheren Unfalls, wenn die durch diesen Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung der Gesundheit bei der Entstehung des späteren Unfalls oder dem Ausmaß 'seiner Folgen in rechtlich erheblicher Weise mitgewirkt habe (vgl° BSG 1, 254, 256)" -Die Frage, welcher Versicherungsträger zuständig sei, wenn eine Gesundheitsschädigung sowohl ' mittelbar auf einen früheren als auch unmittelbar auf einen späteren Unfall zurückzuführen sei, werde in Rechtsprechung und Schrifttum meist dahin beantwortet, daß der für den ersten Unfall zuständige Versicherungsträger nur dann in Betracht komme9 wenn der spätere Unfall nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt werde (LSG Nordrhein-Westfalen, BG 1955, 219; Hess.LSG, BG 1958, 471; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SO 489; Vollmar, Soners" 19589 75, 76)° Diese Auffassung überzeuge nicht, sie finde jedenfalls keine Stütze in der vielfach zitierten Entscheidung des Reichsversichérungsamts (EVA) in EuMBd° 22 3° 305° Der Kläger könne zwar die Entschädigung für die Folgen des zweiten Unfalls nur "von einem Versicherungsträger verlangen, es sei jedoeh nicht 8.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies auch dann, wenn durch mehrere Arbeitsunfälle dasselbe Organ betroffen wird (BSG Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 53/62 -) und wenn für die Entschädigung dieser Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist.
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 259/20

    Verschlechterung am erstgeschädigten Auge nach einem weiteren Unfall am anderen

    Dies gilt sogar dann, wenn zwei Arbeitsunfälle dasselbe Organ betreffen und eine Zuständigkeit desselben Unfallversicherungsträgers besteht, da die gesetzliche Unfallversicherung nur den durch den jeweiligen Unfall herbeigeführten Schaden ausgleicht (vgl. BSG, Urteile vom 24.8.1966 - 2 RU 53/62 -, juris. Rn. 34 zu zwei dasselbe Auge betreffenden Unfällen und vom 19.8.2003 - B 2 U 50/02 R -, juris Rn. 21).

    Auch das BSG hat in einer Entscheidung betreffend die Schädigung desselben Auges durch zwei verschiedene Arbeitsunfälle die MdE getrennt bewertet, jedoch dabei betont, dass der Versicherte nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn er das Sehvermögen durch einen einzigen Unfall verloren hätte (BSG, Urteil vom 24.8.1966 - 2 Ru 53/62 -, juris Rn. 35).

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 58/83

    Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit - Mehrere Arbeitsunfälle

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (Urteil vom 24. August 1960 - 2 RU 53/62 - Lauterbach-Kartei § 581 Nr. 6720) seien entsprechend § 581 Abs. 1 und 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) mehrere Arbeitsunfälle getrennt zu entschädigen.

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des 2. Senats selbst dann, wenn durch mehrere Unfälle dasselbe Organ betroffen wird (Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 53/62 - Lauterbach-Kartei, § 581 Nr. 6720) und für diese Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist (Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. 1984, Kennzahl 480 S. 6).

  • LSG Hessen, 28.03.1984 - L 3 U 68/83

    MdE-Bewertung; Myopie; Vorschaden

    Eine Vorschädigung rechtfertigt es daher nicht unter allen Umständen, die unfallbedingte MdE mit einem wesentlich höheren Vomhundertsatz einzuschätzen (vgl. BSG, Urteile vom 29.1.1959 - 2 RU 273/56 - in E 9, 104; 29.4.1964 - 2 RU 155/62 - in E 21, 63; 24.8.1966 - 2 RU 53/62 - in Lauterbachkartei Nr. 6720 zu § 581 RVO; HLSG, Urteile vom 10.3.1976 - L 3/U - 255/74 - 22.9.1976 - L 3/U - 790/75 - Strauch in SozVers 1966, 180 ff.; Gramberg-Danielsen/Hülsmeyer a.a.O. S. 61).

    Der Senat stimmt dem BSG in seiner Rechtsprechung darin zu, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur den durch den jeweiligen Arbeitsunfall herbeigeführten Schaden auszugleichen hat (vgl. BSG, Urteil vom 24.8.1966 - 2 RU 53/62 - in Lauterbachkartei Nr. 6720 zu § 581 RVO).

  • SG Karlsruhe, 26.03.2015 - S 1 U 1602/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - vorläufige Entschädigung -

    Hat - wie hier - ein Versicherter mehrere Arbeitsunfälle erlitten, ist wegen der Folgen dieser Arbeitsunfälle keine Gesamt-MdE zu bilden, vielmehr ist die MdE für jeden Arbeitsunfall gesondert festzustellen (vgl. BSG vom 24.06.1966 - 2 RU 53/62 - vom 14.11.1984 - 9b RU 58/83 - und vom 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R - , ferner BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 sowie Kunze in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl. 2014, § 56, Rn. 12 und Ricke, a.a.O., Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2011 - L 9 U 295/00
    Dies gilt auch dann, wenn durch mehrere Arbeitsunfälle dasselbe Organ betroffen wird (Urteil des BSG vom 24. August 1966, Az.: 2 RU 53/62, juris Rdnr. 34) und wenn für die Entschädigung dieser Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - L 1 U 2137/09
    Das SG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, jeweils getrennt zu beurteilen sind und die Bildung einer Gesamt-MdE insoweit nicht in Betracht kommt, auch wenn durch mehrere Arbeitsunfälle dasselbe Organ betroffen wird und wenn für die Entschädigung dieser Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist (BSG, Urteile vom 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R -, vom 14.11.1984 - 9b RU 58/83 = SozR 2200 § 581 Nr. 21 und vom 24.8.1966 - 2 RU 53/62 -).
  • LSG Sachsen, 20.11.2003 - L 2 B 162/02
    Doch schon die rein rechnerische Ermittlung der MdE ist fragwürdig, da die Bedeutung einer Schädigung stets nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherten zu ermitteln ist (Gramberg-Danielsen, Zur Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Augenverletzungen, in: BG 1976 S. 287 mit Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24.08.1966 - 2 RU 53/62).
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