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   BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78   

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https://dejure.org/1979,16407
BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78 (https://dejure.org/1979,16407)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 2 RU 53/78 (https://dejure.org/1979,16407)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 (https://dejure.org/1979,16407)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78
    Die im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - (SozR 2200 § 550 Nr. 12) neu aufgestellten Grundsätze zur Frage der Unterbrechung des Versicherungsschutzes könnten nicht zur Beurteilung des Versicherungsschutzes für Heimwege nach kurzfristigen versicherten Tätigkeiten, wie zB nach § 539 Abs. 2 RVO, herangezogen werden.
  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

    Bei Betriebswegen - wie vorliegend - gilt dabei nicht die für die Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) feste zeitliche Grenze von zwei Stunden (siehe zu dieser BSG vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78), bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist (BSG vom 29. April 1980 - 2 RU 95/79; Ricke in KassKomm, § 8 SGB VII, Rn. 124, 127).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09

    Unfall, Unternehmer, Sponsoring, Zusammenhang, zwei Stunden, versicherte

    Hiervon ausgehend besteht mangels inneren Zusammenhangs kein Versicherungsschutz mehr, wenn das Zurücklegen für mehr als zwei Stunden unterbrochen wird (etwa BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, zitiert nach juris Rn. 17) oder wenn schon der Antritt des Weges vom Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine privaten Zwecken dienende Verrichtung hinausgeschoben wird (etwa BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 -, zitiert nach juris Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 2 U 4809/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Er hat sich somit, da er noch nicht wieder den gewöhnlichen Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit zu seiner Wohnung erreicht hatte, während des erlittenen Verkehrsunfalls auf der B 27 bei L. nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung befunden (vgl. a.a.O. Rn. 19; vgl. ferner bereits Urteil vom 18.12.1979, 2 RU 53/78, SozR 2200 § 550 Nr. 42, zitiert nach , dort Rn. 9).
  • SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04

    Unterbrechung des Weges vor Antritt; Sponsoring als versicherte Tätigkeit

    Diese Gleichbehandlung von Unterbrechung oder verzögerter Antritt des Weges wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 = SozR 2200 § 550 Nr. 58 und Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 53/78 = SozR 2200 § 550 Nr. 42).
  • LSG Hessen, 27.10.2020 - L 3 U 86/18

    Unfallversicherungsrecht

    Die Rechtsprechung hat hierfür eine - von der Dauer der versicherten Tätigkeit, der Art der privaten Zwecken dienenden Beschäftigung und auch den sonstigen Begleitumständen unabhängige - feste zeitliche Grenze von zwei Stunden angenommen (so zur Unterbrechung vor Antritt des Weges: BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 - juris Rn. 9 f.; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, § 8 Rn. 264; Wagner in: jurisPK-SGB VII, 2. Auflage, Stand: 26. Mai 2020, § 8 Rn. 189, jew. m.w.N.; für die Unterbrechung des versicherten Heimweges etwa BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - juris Rn. 17; Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - juris Rn. 28; offengelassen, ob eine Unterbrechung des versicherten Weges von weniger als zwei Stunden als unschädlich zu betrachten ist, BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 25).
  • SG Fulda, 18.09.2017 - S 8 U 55/17
    Entsprechendes gilt für eine Unterbrechung vor dem Beginn des Weges vom Tätigkeitsort (BSG, 18.12.1979, 2 RU 53/78, SozR 2200 § 555 Nr. 42), z. B. wegen der Teilnahme an einer privaten Feier im Betrieb vor Antritt des Heimwegs.
  • BSG, 16.05.2018 - B 2 U 53/18 B
    Entsprechendes gilt für eine Unterbrechung vor dem Beginn des Weges vom Tätigkeitsort (BSG, 18.12.1979, 2 RU 53/78, SozR 2200 § 555 Nr. 42), z. B. wegen der Teilnahme an einer privaten Feier im Betrieb vor Antritt des Heimwegs.
  • LSG Hessen, 12.03.1980 - L 3 U 1372/79

    Landgang eines Seemanns; gemischte Tätigkeit

    1977, 883; 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 -) tritt keine Lösung vom Unternehmen ein, wenn die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit nicht mehr als zwei Stunden andauert.
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