Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4132
BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90 (https://dejure.org/1991,4132)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 (https://dejure.org/1991,4132)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 (https://dejure.org/1991,4132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes des Verletzten/ Versicherten - Eintritt des Todes während der Zeit als Medizinalassistent aber noch vor Erlangen der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 199/72
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Der 8. Senat des BSG hat bereits im Urteil vom 11. Oktober 1973 (- 8/2 RU 199/72 - Lauterbach/Watermann, Unfallversicherungsrecht-Kartei, § 577 Nr. 9289) entschieden, daß eine fünfwöchige höherbezahlte Tätigkeit nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des § 577 RVO erfüllt und kurzzeitige Einkommenslagen für den JAV nicht bestimmend sind.

    Wäre der Versicherte nach der Anerkennung am 28. März 1988 als Arzt tätig geworden und hätte er als solcher am 22. Juni 1988 den Arbeitsunfall erlitten, wäre nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 577 Nr. 9; Urteil vom 11. Oktober 1973 - 8/2 RU 199/72 - a.a.O.) die Zugrundelegung des Mindestarbeitsverdienstes zur JAV-Berechnung in erheblichem Maße unbillig.

    Diese Grundsätze haben nach der angegebenen Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 11. Oktober 1973 (a.a.O.) jedenfalls dann zu gelten, wenn der Versicherte nicht nur kurze Zeit vor dem Unfall eine höher vergütete Tätigkeit verrichtet hätte.

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Zwar setzt die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO voraus, daß der Verletzte während des Jahres vor dem Arbeitsunfall ununterbrochen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 51, 178, 180 m.w.N. aus Rspr und Schrifttum; vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 19. Mai 1983 - 2 RU 62/82 - in HVGGB RdSchr 82/83).

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.

  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75

    Ehrenamtlicher Richter - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Aus diesen Grundsätzen folgt, daß § 577 RVO auch auf einen - wie im vorliegenden Fall -nach § 575 RVO festgestellten JAV Anwendung finden kann (vgl. Urteil des BSG vom 24. April 1975 - 8 RU 36/74 - SozR 2200 § 571 Nr. 10 zu § 575 Abs. 1 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung; Brackmann a.a.O. S. 576g; Lauterbach/Watermann a.a.O., Anm. 5 zu § 571).

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.

  • BSG, 27.04.1960 - 2 RU 191/56

    Höhe einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Revision herangezogenen Entscheidungen des BSG vom 27. April 1960 und 31. Januar 1961 (BSGE 12, 109; BSGE 14, 5).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Die Wertung, daß ein nach den §§ 571 bis 576 RVO berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig oder zu hoch ist, kann das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles selbst vollziehen, weil der Unfallversicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und auch keinen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum hat (BSGE 32, 169, 173; SozR 2200 § 571 Nr. 21; Brackmann a.a.O., S. 576k, 577 mwN; Lauterbach/Watermann, a.a.O., m.w.N.).
  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Die Wertung, daß ein nach den §§ 571 bis 576 RVO berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig oder zu hoch ist, kann das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles selbst vollziehen, weil der Unfallversicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und auch keinen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum hat (BSGE 32, 169, 173; SozR 2200 § 571 Nr. 21; Brackmann a.a.O., S. 576k, 577 mwN; Lauterbach/Watermann, a.a.O., m.w.N.).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67

    Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Ist der JAV in erheblichem Maße unbillig, so ist er in Anwendung von § 577 Satz 1 RVO nach billigem Ermessen bis zum Höchst-JAV des § 575 Abs. 2 RVO oder der Satzung des Trägers der Unfallversicherung festzustellen (vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11).
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 16/76

    Krankenversicherung aufgrund der Kassenmitgliedschaft und die ledigliche

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
    Bereits der 8. Senat des BSG geht im Urteil vom 24. August 1976 (BSGE 42, 163, 171) davon aus, daß sich eine Ärztin nach Beendigung der damals erforderlichen Tätigkeit als Medizinalassistentin, aber noch vor Erlangen der Approbation, nicht mehr in Berufsausbildung befand.
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82

    Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen (§ 577 RVO)

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 193/59

    Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem höheren

  • BSG, 24.04.1975 - 8 RU 36/74
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Sobald das angestrebte Ausbildungsziel aber erreicht ist, kommt nur eine berufliche Weiterbildung in Betracht, die der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung nicht der Berufsausbildung zugerechnet hat (s bereits BSG vom 30.11.1962 - 2 RU 193/59 - BSGE 18, 136, 140 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO aF Aa 7; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - juris RdNr 16; BSG vom 5.8.1993 - 2 RU 24/92 - SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 S 5) .

    Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift insoweit durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30.4.1963 (BGBl I 241) trotz Kenntnis dieser Rechtsprechung nicht geändert (BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - juris RdNr 17) , ebenso wenig hat er bei der Übernahme in § 90 SGB VII durch das UVEG vom 7.8.1996 (BGBl I 1254) inhaltliche Änderungen vorgenommen.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ein Weiterstudium zum Zwecke der Promotion nicht als berufliche Ausbildung, sondern als berufliche Weiterbildung angesehen (s zu einem Arzt BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - juris RdNr 17) .

    Die Wertung, ob der berechnete JAV "in erheblichem Maße unbillig" ist, ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch das Gericht in vollem Umfang selbst vorzunehmen (BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2 RdNr 26; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972 mwN; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN) .

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Wäre - wie die Klägerin geltend macht - ein nach der Regelberechnung festgesetzter JAV in erheblichem Maße unbillig, wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und der beklagte Unfallversicherungsträger zu verpflichten, die Klägerin aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (vgl auch BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - Juris RdNr 19 = HV-Info 1992, 428).

    Ihm steht in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zu (jew noch zur Vorgängerregelung § 577 RVO: BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 Nr. 2; BSG vom 28.1.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 24.4.1975 - 8 RU 36/74; BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9) .

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 230/11

    Jahresarbeitsverdienst (JAV) eines Diplom-Chemikers im Graduiertenstudium

    Ist der nach §§ 571-576 RVO berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig, so ist er im Rahmen des § 575 RVO in Anwendung von § 577 Satz 1 RVO nach billigem Ermessen festzustellen (vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11, BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90).

    Seine Rechtsprechung hat es sodann wiederholt bestätigt (beispielsweise Urteile vom 30. Oktober 1991 2 RU 61/90 Rn. 17 juris und vom 5. August 1993 2 RU 24/92 Rn. 18 juris) und hat darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Vorschriften des §§ 565 RVO a.F. (entsprechend 573 Abs. 1 RVO n.F.) durch das Unfallversicherungsneuregelungsgesetzes (UVNG) vom 30. April 1963 trotz Kenntnis seiner Rechtsprechung nicht geändert hat, so das weiter davon auszugehen ist, dass die berufliche Weiterbildung nicht zur Berufsausbildung i.S.d. § 573 Abs. 1 RVO zählt.

    Wenn die in erheblichem Maße bestehende Unbilligkeit feststeht, hat der Versicherungsträger eine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Höhe des JAV zu treffen, die an den Kriterien des § 577 Satz 2 RVO zu orientieren ist und von den Sozialgerichten nur eingeschränkt im Rahmen des § 54 Abs. 2 SGG gerichtlich überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991, 2 RU 61/90, juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 24. März 2009, Az. L 3 U 11/07).

    Die vorliegende Fallkonstellation ist weder mit dem Sonderfall im Urteil des BSG vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 juris - noch mit dem Fall des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Januar 2012 Az.: L 3 U 181/09 vergleichbar.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18

    Unbilligkeit der Festsetzung des Mindestjahresarbeitsverdienstes - lediglich

    Etwaige in der Zukunft liegende Verdienstmöglichkeiten seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zu berücksichtigen (Bundessozialgericht , Urteil vom 31. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -).

    Ziel der Regelung ist es, den Jahresarbeitsverdienst als Grundlage für die Rentenhöhe in der Weise zu bestimmen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Versicherungsfall erreicht und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteile vom 15. September 2011 - B 2 U 24/10 R -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, Rn. 19 ff., Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 181/09 -, Rn. 20 ff., jeweils zitiert nach Juris).

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt -

    Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (zB BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO aF - Facharztausbildung eines approbierten Arztes; BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO aF - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 aF - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO aF - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Andererseits zählt aber eine berufliche Weiterbildung nicht zur Berufsausbildung i.S. von § 573 Abs. 1 RVO (BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428 = BAGUV RdSchr 7/92 mwN; zu § 565 RVO aF: BSGE 18, 136, 140).

    Ein solcher Fall der beruflichen Weiterbildung lag z.B. bei einem Studenten der Medizin vor, der - vor dem 30. Juni 1987 - den dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden hatte und sich danach als Facharzt ausbilden ließ oder zum Zweck der Promotion weiter studierte (BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

    Diese Vorschrift enthält für die billige Feststellung des JAV lediglich beispielhafte Hinweise, dh - je nach den Umständen des Einzelfalles - können weitere Kriterien berücksichtigt werden; unschädlich ist es aber ebenfalls, wenn einzelne Kriterien mangels Anhaltspunkten nicht einbezogen werden können (BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - = HV-Info 1992, 428).

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; Gitter in RVO-Gesamtkomm, § 577 Anm 4a).

    Die Besonderheiten dieses Falles rechtfertigen es somit, im Rahmen des § 577 Reichsversicherungsordnung (RVO) auf ein Arbeitsentgelt abzustellen, das der Versicherte tatsächlich vor und im Unfallzeitpunkt nicht erzielt hat (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 1991, aaO, für einen Fall, in dem § 573 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wegen des Abschlusses der Ausbildung nicht mehr anwendbar war, der Kläger aber dennoch im erlernten Beruf noch nicht tätig sein konnte).

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSGE 7, 269, 272; BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Unbilligkeit iS des § 577 Satz 1 RVO (bzw des § 87 Satz 1 SGB VII) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972 mwN; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03

    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem

    Diese Tätigkeit ist daher Bestandteil der ärztlichen Ausbildung (ebenso BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - ).
  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12

    Berücksichtigung von Versorgungszuschlägen für Beamte eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10

    JAV; Neufestsetzung; Begriff der Ausbildung; Weiterbildung; Facharztausbildung

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 17 U 246/00

    Unfallversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2022 - L 15 U 286/21

    Anspruch auf Verdienstausfall beruflich selbständiger ehrenamtlicher Angehöriger

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 U 84/05

    Änderung oder Ersetzung eines Bescheides; Eingriff eines neuen Bescheides in den

  • LSG Niedersachsen, 19.02.2001 - L 6 U 130/96
  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10

    Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit

  • LSG Thüringen, 31.05.2006 - L 1 U 179/05

    Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Höhe des Jahresarbeitsverdienstes im

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 U 2094/17
  • SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 3686/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 9 U 383/05
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 10 U 1359/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht