Rechtsprechung
   BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1645
BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87 (https://dejure.org/1989,1645)
BSG, Entscheidung vom 06.04.1989 - 2 RU 69/87 (https://dejure.org/1989,1645)
BSG, Entscheidung vom 06. April 1989 - 2 RU 69/87 (https://dejure.org/1989,1645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so daß darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 45, 285, 286 mwN = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Die Revision weist zwar mit Recht darauf hin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die - lege artis durchgeführte (s BSG Urteil vom 27. Juni 1978 - 2 RU 89/76) - Bestimmung der BAK in der Regel das zuverlässigste Beweismittel für die Menge des genossenen Alkohols und damit für die Frage der Verkehrsuntüchtigkeit ist (s BSGE 45, 285, 288).

    Bei nicht festgestellter BAK kann nur dann aus einem oder einigen wenigen Beweisanzeichen auf eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Verletzten oder Getöteten geschlossen werden, wenn diese so typisch für eine Alkoholbeeinflussung sind, daß andere Erklärungen für die betreffenden Verhaltensweisen so gut wie ausgeschlossen sind (s BSGE 45, 285, 289).

    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit hat das BSG ua angesehen: die Fahrweise des Verunglückten (s BSGE 36, 35, 38 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO), wie zB erhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen (S BSGE 45, 285, 289 mwN) oder sein Verhalten unmittelbar vor, bei oder nach dem Unfall (s Brackmann aaO S 488c mwN).

  • BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 96/86

    Beweiserhebung - Ablehnung - Gesundheitsstörung - Verschlimmerung -

    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Seine Feststellungen nötigten es jedenfalls nicht im Rahmen seines Ermessens (s BSG SozR 1500 § 103 Nr. 27) zu weiteren Ermittlungen, ob - wie die Revision meint - ein unkontrollierter Aufenthalt an anderer Stelle als dem Arbeitsplatz vor oder nach der vom Zeugen P. geschilderten Reparatur der Versandkiste stattfand und ob in diesem Zeitraum Alkohol getrunken wurde.
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit hat das BSG ua angesehen: die Fahrweise des Verunglückten (s BSGE 36, 35, 38 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO), wie zB erhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen (S BSGE 45, 285, 289 mwN) oder sein Verhalten unmittelbar vor, bei oder nach dem Unfall (s Brackmann aaO S 488c mwN).
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 92/76
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Bei der Würdigung solcher Umstände beweist ein Fehlverhalten allerdings nur dann eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, wenn es nicht ebenso gut auch andere Ursachen haben kann, wie zB Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung und eine bestimmte körperliche Verfassung (BSGE 43, 293, 296 = SozR 2200 § 550 Nr. 29).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Nach der seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO aF) ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) schließt die auf Alkoholgenuß zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend der hier geltenden Kausalitätslehre (siehe Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480 ff) aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, daß sie als die allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Brackmann aaO S 487m/n mwN).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Nach der seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO aF) ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) schließt die auf Alkoholgenuß zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend der hier geltenden Kausalitätslehre (siehe Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480 ff) aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, daß sie als die allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Brackmann aaO S 487m/n mwN).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 89/76
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Die Revision weist zwar mit Recht darauf hin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die - lege artis durchgeführte (s BSG Urteil vom 27. Juni 1978 - 2 RU 89/76) - Bestimmung der BAK in der Regel das zuverlässigste Beweismittel für die Menge des genossenen Alkohols und damit für die Frage der Verkehrsuntüchtigkeit ist (s BSGE 45, 285, 288).
  • BayObLG, 21.10.1966 - RReg. 2b St 259/66
    Auszug aus BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87
    Gehen - wie nach den Feststellungen des LSG im vorliegenden Fall - gewichtige Beweisanzeichen einerseits und das Ergebnis der Blutuntersuchung andererseits erheblich auseinander, so muß das Gericht prüfen, welchem Beweismittel es die höhere Beweiskraft zukommen läßt (s BayObLG NJW 1967, 312; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Aufl, § 316 StGB Anm 50, 54).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Das Revisionsgericht kann das insofern eingeräumte Ermessen nur insofern überprüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens ausreichend und umfassend berücksichtigt hat (stRspr vgl BSG Urteile vom 6.4.1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368 und vom 27.1.1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-Info 1994, 943; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 und § 539 Nr. 19; Keller, aaO, § 128 RdNr 10 bis 13 mwN) .
  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989 - 2 RU 69/87 - juris).
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Das Revisionsgericht kann das eingeräumte Ermessen nur insofern überprüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens ausreichend und umfassend berücksichtigt hat (stRspr vgl BSG Urteile vom 6.4.1989 - 2 RU 69/87 - HV-Info 1989, 1368 und vom 27.1.1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-Info 1994, 943; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 und § 539 Nr. 19; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl 2017, § 128 RdNr 10 bis 13 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht