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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 2 S 120.05   

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https://dejure.org/2005,26362
OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 2 S 120.05 (https://dejure.org/2005,26362)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2005 - 2 S 120.05 (https://dejure.org/2005,26362)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2005 - 2 S 120.05 (https://dejure.org/2005,26362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung; Bestehen eines Widerspruchs zwischen der Baugenehmigung und den eingereichten Bauvorlagen; Behördliche Gestattung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

  • Judicialis

    BbgBauVorlV § 10; ; BbgBauVorlV § 11; ; BbgBauVorlV § 12; ; BbgBO § 6 Abs. 4; ; BbgBO § 62 Abs. 2; ; BbgBO § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 10 N 33.05

    Anspruch auf Errichtung eines nach Baubeginn durch eine Unfall zerstörten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 2 S 120.05
    Letztlich ist es Sache des Bauherrn, bei Zweifeln, ob eine bestimmte Ausführung von der Baugenehmigung gedeckt ist, bei der Bauaufsichtsbehörde nachzufragen und gegebenenfalls eine Klarstellung durch eine (weitere) Baugenehmigung zu erwirken (vgl. auch Beschluss des 10. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. September 2005 - OVG 10 N 33.05).
  • OVG Berlin, 27.11.2001 - 2 N 27.01

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage an der Grenze

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2005 - 2 S 120.05
    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat zutreffend ausgeführt, dass der Beklagte sein Ermessen, zumal da es sich um ein so genanntes intendiertes Ermessen handelt (OVG Berlin, Beschluss vom 27.November 2001, BRS 64 Nr. 121 = LKV 2002, 184) ermessensfehlerfrei ausgeübt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18

    Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit

    Dass die bautechnische Prüfung (vgl. § 17 Abs. 1, 3 und 4 LBOVVO) insoweit dem Baugenehmigungsverfahren nachgelagert ist, begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken (vgl. zu einer noch weitergehenden "Auslagerung" von Prüfpflichten OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - 2 S 120.05 -, juris Rn. 8).
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