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   OVG Berlin, 07.09.1990 - 2 S 14.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6386
OVG Berlin, 07.09.1990 - 2 S 14.90 (https://dejure.org/1990,6386)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.09.1990 - 2 S 14.90 (https://dejure.org/1990,6386)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. September 1990 - 2 S 14.90 (https://dejure.org/1990,6386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstück; Planwidrige Nutzung; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Ausnahme; Sachliche Gründe; Untätigbleiben; Verwaltungsakt mit Doppelwirkung; Sofortige Vollziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 491 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 52.89

    Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

    Es kann offenbleiben, inwieweit dieser Rechtsauffassung zu folgen ist (vgl. dazu etwa Ortloff in: Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht , Band II, S. 201 f.; Gern, Die Ermessensreduzierung auf Null, DVBl. 1987, 1194 ; OVG Berlin, Beschluß vom 7. September 1990 - 2 S 14/90 - LKV 1991, 108 mit weiteren Nachweisen); ferner kann offenbleiben, inwieweit die Auffassung des Berufungsgerichts zum materiellen Recht - ungeachtet der für das Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände hier in § 89 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), also einer Vorschrift des irrevisiblen Landesrechts, verankerten Ermessensvorschrift für die Beklagte - der revisionsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist, weil der Kläger sich auf eine dem Charakter des für sein Grundstück festgesetzten allgemeinen Wohngebietes widersprechende, also zumindest auch bauplanungsrechtswidrige und damit gegen Bundesrecht verstoßende Nutzung durch die Beigeladenen beruft.
  • VGH Hessen, 26.03.2002 - 3 TG 481/02

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Das Gericht trifft in diesem Fall eine eigene Ermessensentscheidung (ebenda; OVG Berlin, B. v. 07.09.1990, Az.: 2 S 14.90, BRS 50, Nr. 206).
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