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   VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87   

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VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87 (https://dejure.org/1989,2014)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 (https://dejure.org/1989,2014)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 S 2107/87 (https://dejure.org/1989,2014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufungsschrift ohne bestimmten Antrag; Anforderungen an die Bemessung der Entwässerungsbeiträge im Hinblick auf das Vorteilsprinzip; Ermessensfehlerfreie Schätzung von nicht beitragsfreien Teilaufwand beim Anschluss von öffentlichen Straßen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 81
  • VBlBW 1990, 190
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 2272/85

    Beratung auf Beschlußfassung über eine Entwässerungsbeitragssatzung - Entstehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Diese Schätzung hat die Bedeutung einer Prognose, die gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist, ob sie also sachgerecht und vertretbar ist (vgl. zu den Anforderungen an die Beschlussfassung gültiger Beitragssätze insbesondere VGH Bad.-Württ. Urteil vom 02.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29 ff. m.w.N.).

    Diese dem Gemeinderat obliegende Schätzung ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn sie, soweit Kanäle und die ihnen zuzurechnenden Teilanlagen in Rede stehen, auf einer kostenorientierten Vergleichsberechnung beruht, die den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 -, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.06.1985 - 8 C 30.83 -, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1986, a.a.O.).

    Auch insoweit hat sich der Gemeinderat im Wege einer Ermessensentscheidung darauf festzulegen, ob dieser Eigenanteil oder ein höherer der Bemessung des Beitragssatzes zugrunde gelegt werden soll (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 02.10.1986 a.a.O.).

    Ferner sind bei der Ermittlung der Nutzungsflächen künftiger, nur in einem Flächennutzungsplan dargestellter Baugebiete (prognostische) Schätzungen erforderlich, die sich zum einen auf die künftigen nicht beitragspflichtigen Verkehrsflächen und zum anderen auf die Geschoßzahlen in diesen Baugebieten beziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1986 a.a.O.).

    Ob diese Ermessensentscheidungen fehlerfrei getroffen sind, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ergehen des Satzungsbeschlusses (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; Urteil vom 02.10.1986 a.a.O.).

    Hat sich eine Gemeinde dafür entschieden, die Kapazität ihrer öffentlichen Einrichtung auf einen Bedarf auszurichten, der über den dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen zugrunde gelegten Planungszeitraum hinausgeht, so wird das Verbot der Kostenüberdeckung in aller Regel verlangen, dass die Gemeinde in die Berechnung des Beitragssatzes einen Bauflächenzuwachs einstellt, der dem der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten, über den Planungszeitraum hinausgehenden Bedarf angemessen ist (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29 ff.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.83

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszählungen - Deutsche Volkszugehörigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Diese dem Gemeinderat obliegende Schätzung ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn sie, soweit Kanäle und die ihnen zuzurechnenden Teilanlagen in Rede stehen, auf einer kostenorientierten Vergleichsberechnung beruht, die den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 -, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.06.1985 - 8 C 30.83 -, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1986, a.a.O.).

    Diese Kosten wurden jeweils nach der vom Bundesverwaltungsgericht für maßgeblich erklärten kostenorientierten Methode berechnet (vgl. BVerwG, Urteile vom 09.12.1983 und vom 27.06.1985 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84

    Nachträglich rechtmäßiger Beitragsbescheid aufgrund Beitragssatzung ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Ob diese Ermessensentscheidungen fehlerfrei getroffen sind, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ergehen des Satzungsbeschlusses (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; Urteil vom 02.10.1986 a.a.O.).

    Die während des Berufungsverfahrens in Kraft getretene Abwassersatzung vom 23.02.1988 hat bewirkt, dass der angefochtene Kanalbeitragsbescheid nicht mehr der Aufhebung unterliegt, sollte er bis dahin, wie das Verwaltungsgericht entschieden hat, mangels eines gültigen Kanalbeitragssatzes rechtswidrig gewesen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; BVerwG Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 -, DVBl. 1982, 544).

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Die während des Berufungsverfahrens in Kraft getretene Abwassersatzung vom 23.02.1988 hat bewirkt, dass der angefochtene Kanalbeitragsbescheid nicht mehr der Aufhebung unterliegt, sollte er bis dahin, wie das Verwaltungsgericht entschieden hat, mangels eines gültigen Kanalbeitragssatzes rechtswidrig gewesen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.02.1985 - 2 S 812/84 -, VBlBW 1985, 428; BVerwG Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 -, DVBl. 1982, 544).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Wie der erk. Senat entschieden hat, ist im Rahmen des § 10 Abs. 1 KAG 1964 ebenso wie bei § 10 Abs. 1 und Abs. 2 KAG 1978 vom Kostenbegriff im nominellen Sinne auszugehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1988 - 2 S 1324/86 -, VBlBW 1989, 65).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Diese dem Gemeinderat obliegende Schätzung ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn sie, soweit Kanäle und die ihnen zuzurechnenden Teilanlagen in Rede stehen, auf einer kostenorientierten Vergleichsberechnung beruht, die den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 -, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.06.1985 - 8 C 30.83 -, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Diese dem Gemeinderat obliegende Schätzung ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn sie, soweit Kanäle und die ihnen zuzurechnenden Teilanlagen in Rede stehen, auf einer kostenorientierten Vergleichsberechnung beruht, die den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBauG entwickelten Grundsätzen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 -, DVBl. 1984, 194; Urteil vom 27.06.1985 - 8 C 30.83 -, DVBl. 1985, 1178; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1986, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Dem Erfordernis eines bestimmten Berufungsantrags i.S.d. Vorschrift ist aber schon dann genügt, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist ( BVerwG, Beschluss vom 14.04.1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189; Urteil vom 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, 300/301).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit einem von der Geschoßzahl abhängigen Nutzungsfaktor ergibt (vgl. §§ 24 Abs. 1, 26 AbwS 1988), genügt den Anforderungen, die der Begriff des Vorteils i.S.d. § 10 KAG an die Bemessung der Entwässerungsbeiträge stellt (ständige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ.; vgl. Urteile vom 08.03.1984 - 2 S 925/83 -, BWGZ 1984, 592; Urteil vom 23.07.1984 - 2 S 1690/82 - Urteil vom 11.12.1985 - 2 S 3160/84 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 61-68 und 80-84.75 -, BVerwGE 57, 240/246 f. [BVerwG 26.01.1979 - BVerwG 4 C 61.75] ).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87
    Dem Erfordernis eines bestimmten Berufungsantrags i.S.d. Vorschrift ist aber schon dann genügt, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist ( BVerwG, Beschluss vom 14.04.1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189; Urteil vom 21.09.1979 - 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299, 300/301).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84

    Entwässerungsbeitrag; Umstellung des Kanalsystems; Grundstücksbegriff

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 2 S 3160/84

    Verteilungsmaßstab für Entwässerungsbeiträge

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1983 - 2 S 2595/82

    Verwerfung der Berufungsmangels bestimmten Antrags

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1984 - 2 S 925/83

    Klärbeitrag; Vorteilsprinzip und Nichtveranlagung von Teilflächen;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1984 - 2 S 1690/82

    Zulässigkeit eines Grundstücksflächenmaßstabs in Verbindung mit einem

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1986 - 2 S 1112/85

    Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 2 S 1372/88

    1. Verbandskläranlage - Globalberechnung künftiger Herstellungskosten -

    Der in § 19 Nr. 2 AbwS 1987 festgesetzte Teilbeitragssatz für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks ist mit § 10 Abs. 1 KAG 1964 unvereinbar, weil er auf einer Globalberechnung beruht, in der die beitragsfähigen Klärwerkskosten sowie die nicht beitragsfähigen Straßenentwässerungskosten der dem Klärbeitragssatz zugeordneten Verbandssammler und Regenüberlaufbecken nicht ordnungsgemäß ermittelt wurden (vgl. zu den Anforderungen an die ermessensfehlerfreie Beschlußfassung über den Beitragssatz im einzelnen: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.1.1988 -- 2 S 176/85 --; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --, BWGZ 1990, 204 m.w.N.).

    Die Beantwortung der Frage, ob für künftige Baumaßnahmen Zuschüsse gewährt werden, hat die Bedeutung einer Prognose, die gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist, ob sie also sachgerecht und vertretbar ist (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschlüsse vom 17.4.1984 und vom 27.1.1988, aaO; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --, VBlBW 1990, 190).

    Ist somit die vom Gemeinderat der Antragsgegnerin gebilligte Kostenermittlung in für die Beitragssatzobergrenze wesentlichen Punkten mangelhaft, ist von der Ungültigkeit des in § 19 Nr. 2 AbwS 1987 festgesetzten Teilbeitragssatzes auszugehen, weil der Gemeinderat das ihm eingeräumte ortsgesetzgeberische Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89

    Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier:

    Da sich die Preisentwicklung wegen der vielfältigen Umstände, die auf sie einwirken, nicht für jedes einzelne Jahr mathematisch genau vorausberechnen läßt, ist es sachgerecht und vertretbar, der Ermittlung künftiger Herstellungskosten eine durchschnittliche Preissteigerungsrate zugrundezulegen, die sich an einem längeren Zeitraum der Vergangenheit mit teils steigenden, teils fallenden Preisen orientiert (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --).

    Es ist in der Rechtsprechung des erk. Senats seit langem anerkannt, daß die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit einem von der Geschoßzahl abhängigen Nutzungsfaktor ergibt (vgl. §§ 24, 26 AbwS 89), den Anforderungen genügt, die der Begriff des Vorteils im Sinne des § 10 KAG an die Bemessung der Entwässerungsbeiträge stellt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.3.1984 -- 2 S 925/83 --, BWGZ 1984, 592; Urteil vom 23.7.1984 -- 2 S 1690/82 --; Urteil vom 11.12.1986 -- 2 S 3160/84 --; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --; Urteil vom 14.12.1989 -- 2 S 2905/87 --; vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 26.1.1979 -- 4 C 61 -- 68 und 80 -- 84.75 --, BVerwGE 57, 240).

    Sie beruhen auf der Globalberechnung von 1989, durch die die festgesetzten Teilbeitragssätze ermittelt wurden (vgl. zu den Anforderungen an die Beschlußfassung gültiger Beitragssätze im einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 39, 29; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90

    Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden;

    Die Annahme einer Preissteigerung in dieser Höhe wurde in den Globalberechnungen nicht begründet und war nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum damaligen Zeitpunkt auch nicht gerechtfertigt (vgl. u.a. Urteil vom 15.9.1988 - 2 S 2201/87 - Urteil vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 - = ESVGH 40, 81; Beschluß vom 12.12.1990 - 2 S 1975/90 - Beschluß vom 22.2.1991 - 2 S 2041/90 -).

    Da sich die Preisentwicklung wegen der vielfältigen Umstände, die auf sie einwirken, nicht für jedes einzelne Jahr mathematisch genau vorausberechnen läßt, ist es sachgerecht und vertretbar, der Ermittlung künftiger Herstellungskosten eine durchschnittliche Preissteigerungsrate zugrundezulegen, die sich an einem längeren Zeitraum der Vergangenheit mit teils steigenden, teils fallenden Preisen orientiert (vgl. Urteile des Senats vom 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, aaO; vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1992 - 2 S 1447/90

    Inzident - Verwerfungskompetenz der Gemeinde bei Satzungen - Neuerlaß einer

    Insbesondere hat der Gemeinderat der Beklagten bei der Beschlußfassung über die in den jeweiligen Satzungen festgesetzten Beitragssätze die Anforderungen beachtet, die sich nach der Rechtsprechung des Senats aus der genannten Bestimmung in Verbindung mit § 2 KAG ergeben (vgl. zu den Anforderungen an die Beschlußfassung gültiger Beitragssätze insbesondere VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986, ESVGH 37, 29 ff.; Urteil vom 12.10.1989, VBlBW 1990, 190; st.Rspr. des Senats).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2000 - 9 L 4640/99

    Abwasserkanal; Beitrag; Beitragssatz; betriebsfertige Herstellung;

    Teilweise wird zum jeweiligen Landesrecht die Ansicht vertreten, ohne ordnungsgemäß erstellte und inhaltlich fehlerfreie Kalkulation könne das Rechtsetzungsorgan das ihm eingeräumte Ermessen nicht rechtmäßig ausüben, so dass der beschlossene Beitragssatz beim Fehlen einer den rechtlichen Anforderungen genügenden Kalkulation unwirksam sei (so z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.1989 - 2 S 2107/87 - VBlBW 1990, 190; weitere Nachweise bei Lohmann, in: Driehaus, aaO, § 8 RdNr. 867).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof etwa im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Entwässerungsbeitragssätzen davon ausgeht, daß der Gemeinderat den Beitragssatz in den Grenzen, die ihm durch das Vorteilsprinzip, den Kostendeckungsgrundsatz und den Gleichheitssatz gesetzt sind, nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzt und sich dieses Ermessen nicht auf den Beitragssatz als rechnerisches Endergebnis beschränkt (vgl. u.a. Normenkontrollbeschluß v. 17.7.1984 - 2 S 1352/81 -, VBwVPr 1984, 278 = VBlBW 1985, 190; Urteil v. 20.9.1984 - 2 S 461/82 -, VBlBW 1985, 256; Urteil v. 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -), beruht dies in erster Linie auf den durch die Regelungen der §§ 9, 10 KAG vom Ortsgesetzgeber geforderten Entscheidungen.
  • VG Gießen, 09.02.2009 - 8 L 49/09

    Kalkulation von Abfallgebühren; Periodengerechtigkeit

    Wurde dem Rechtssetzungsorgan bei Beschlussfassung über die Erhöhung eines Abgabensatzes eine detaillierte Nachtragskalkulation nicht unterbreitet, kann das Rechtssetzungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Abgabensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben (vgl. auch OVG Meck.-Pomm., U. v. 02.6.2004 - 4 K 38/02 -, juris, Rdnr. 63 sowie VGH Bad.-Württ., U. v. 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, VBlBW 1990, 190, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87

    Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung

    Sie beruhen auf der Globalberechnung vom Mai 1988, durch die für den öffentlichen Abwasserkanal eine kostendeckende Beitragssatzobergrenze von 9, 50 DM/qm Nutzungsfläche und für die Kläranlage eine solche von 4, 10 DM/qm Nutzungsfläche ermittelt wurde (vgl. zu den Anforderungen an die Beschlußfassung gültiger Beitragssätze im einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 -- 2 S 2272/85 --, ESVGH 37, 29 ff. m.w.N.; Urteil vom 12.10.1989 -- 2 S 2107/87 --).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.1996 - 2 S 175/96

    Abwasserbeitrag, Globalberechnung, - Betriebskapital -

    Demzufolge wäre jede Satzung nichtig, deren Ermessensentscheidungen auf unrichtigen Kosten- und Flächenfaktoren (Zahlen) fußt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1989, VBlBW 1990, S. 190).
  • VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Erweist sich anhand der Globalberechnung, daß die Kommune bei der Ermittlung des Betriebskapitals von Positionen ausgegangen ist, die von Rechts wegen nicht in die Kalkulation einfließen durften, so ist infolge einer unrichtigen Globalberechnung die Ausstattung der öffentlichen Einrichtung nicht (mehr) als angemessen anzusehen und die Festsetzung des Betriebskapitals mit einem Ermessensfehler behaftet (vgl. entsprechend VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.1989 - 2 S 2107/87 -, VBlBW 1990, 190 (191), für das dortige Landesrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 2 S 1540/92

    Geschoßfläche als Verteilungsmaßstab in einer Beitragssatzung - fehlende Angaben

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