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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10   

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https://dejure.org/2011,3354
VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10 (https://dejure.org/2011,3354)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 (https://dejure.org/2011,3354)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 (https://dejure.org/2011,3354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse - Mitwirkungspflicht der Mitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse zur Vorlage ihrer Krankenunterlagen bei Zweifeln über die Notwendigkeit und Angemessenheit der ärztlichen Behandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAPostG § 26 Abs. 2; BAPostG § 26c Abs. 1
    Verpflichtung der Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse zur Vorlage ihrer Krankenunterlagen bei Zweifeln über die Notwendigkeit und Angemessenheit der ärztlichen Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 190
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02 - VersR 2006, 1669) führt zwar eine uneingeschränkte Einwilligung zur Einsicht in die Krankenakten zu einer für den Versicherungsnehmer nicht mehr kontrollierbaren Preisgabe des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 (aaO) kann darüber hinaus nicht entnommen werden, dass die Klägerin wegen der in dieser Entscheidung festgestellten Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch eine in Versicherungsverträgen enthaltene generelle Verpflichtung, zur Feststellung des Versicherungsfalls eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen, ihrer satzungsrechtlichen Mitwirkungspflicht bei der Prüfung, ob ein Leistungsanspruch gegeben ist, enthoben ist.

    Dieses besondere Informationsbedürfnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2006 (aaO) ausdrücklich anerkannt (vgl. zur Interessenabwägung bei der Prüfung des Eintritts des Versicherungsfalles in der privaten Krankenversicherung: OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 - VersR 2008, 627).

  • OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07

    Die Auskunftsobliegenheiten des VN entfallen nicht durch die Entscheidung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Dieses besondere Informationsbedürfnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2006 (aaO) ausdrücklich anerkannt (vgl. zur Interessenabwägung bei der Prüfung des Eintritts des Versicherungsfalles in der privaten Krankenversicherung: OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 - VersR 2008, 627).

    Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei vergleichbaren Konstellationen in der privaten Krankenversicherung (vgl. etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07

    Postbeamtenkasse; Auskunftspflicht des Mitglieds; Verwertung von Gutachten über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Eine Rechtspflicht für die Beklagte, eigenes Personal zu beschäftigen, das aufgrund seines medizinischen Sachverstands die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen in jedem Fall selbst beurteilen kann, so dass die Weitergabe an externe Gutachter ausscheidet, besteht nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 - VBlBW 2009, 230).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29.07.2008 (aaO) entschieden hat, dass eine Rechtspflicht des Mitglieds zur Abgabe einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht nicht bestehe und ihm stattdessen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die erforderlichen Informationen beim behandelnden Arzt zu beschaffen und dann der Postbeamtenkrankenkasse selbst vorzulegen, rechtfertigt dies keine abweichende Betrachtung.

  • LG Köln, 15.01.2004 - 23 T 1/04
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Diese Einschätzung, die auch das Landgericht Köln in seinem Beschluss vom 15.01.2004 - 23 T 1/04 - teilt, mag für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gelten, sie hindert die Beklagte aber nicht daran, die Firma IMB im Verwaltungsverfahren einzuschalten und sich von dieser ein Privatgutachten erstellen zu lassen.
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Für die Frage nach der Notwendigkeit medizinischer Behandlungen im Sinne des Beihilferechts ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 19.06 - NVwZ-RR 2008, 713) zwar zunächst der Einschätzung des behandelnden Arztes besondere Bedeutung beizumessen.
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Die streitgegenständlichen Krankenunterlagen können diesem unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung aber nicht zugeordnet werden (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.11.2008 - 1 W 64/08 - NdsRpfl 2010, 80, im Hinblick auf die Vorlage von Röntgenaufnahmen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.08.1993 - 2 O 1234/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10
    Die Beklagte muss in derartigen Fällen prinzipiell die Möglichkeit haben, vom Inhalt der Krankenunterlagen Kenntnis zu nehmen, weil letztendlich nur die dort festgehaltenen Befunde und die Dokumentation von Diagnostik und Therapie maßgebliche Grundlage einer Überprüfung des Falls anhand objektiver Kriterien sein können (vgl. zum privaten Krankenversicherungsrecht: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.08.1993 - 2 O 1234/93 - RuS 1995, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16

    Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit

    Die satzungsrechtliche Verpflichtung der Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse zur Vorlage der Behandlungsunterlagen einschließlich der Verpflichtung, einer Weitergabe dieser Unterlagen an Sachverständige zuzustimmen, sowie die sich bei Verletzung dieser Obliegenheiten ergebenden Rechtsfolgen beruhen auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und sind mit dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip vereinbar (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -).

    Im Rahmen dieses Klageverfahrens ist das Verwaltungsgericht bei Vorliegen substantiierter Einwendungen gegen die Verwertbarkeit des als Parteigutachten einzustufenden Gutachtens der Postbeamtenkrankenkasse ggf. verpflichtet, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -).

    Im Folgenden kritisiert der Kläger das im Parallelverfahren ergangene Senatsurteil 2 S 2295/10 als in mehreren Punkten unrichtig.

    Die Gerichtsakte des Verfahrens 2 S 2295/10 (... ./. Postbeamtenkrankenkasse) wurde vom Senat beigezogen.

    Der Senat hat zu den zitierten Vorschriften bereits entschieden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -, VBlBW 2012, 190, juris Rdnr. 25 und 54), dass der Beklagten die Befugnis zukommt, Leistungen solange zu verweigern, bis das jeweilige Mitglied seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt.

    Erst dann, wenn sich an diese (Sach-)Entscheidung eine gerichtliche Auseinandersetzung anschließt, hätte das Verwaltungsgericht - ggf. unter Einschaltung eines gerichtlichen Sachverständigen - über den Anspruch auch in der Sache zu entscheiden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011 a.a.O. und Urteil vom 09.11.2012 - 2 S 701/12 -, juris Rdnr. 35).

    In seiner Entscheidung vom 24.11.2011 (a.a.O.) ist der Senat aber ausdrücklich ebenfalls davon ausgegangen, dass die entsprechende Satzungsvorschrift der Beklagten zur Mitwirkungsverpflichtung nicht als Leistungsausschlussregelung in diesem Sinne verstanden werden könne und eine fehlende Mitwirkung lediglich eine temporäre, jedoch keine endgültige Leistungsfreiheit der Beklagten nach sich ziehe.

    Die vom Kläger erwähnte, zu Beihilfevorschriften ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.2008 - 2 C 19.06 -, wonach für die Feststellung der Notwendigkeit einer ärztlichen Leistung die allgemeinen Regeln für die Sachverhaltsaufklärung in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren gelten und Diagnosen auch noch im gerichtlichen Verfahren nachgereicht werden können, stehen nicht in Widerspruch zu der schon in den Urteilen vom 24.11.2011 (a.a.O.) und 09.11.2012 (a.a.O.) sowie auch im vorliegenden Verfahren vertretenen Rechtsauffassung des Senats.

    Dass der parlamentarische Gesetzgeber die Verantwortung für die Regelung der hier in Rede stehenden Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten nicht selbst zu übernehmen hatte, hat der Senat in seinem Urteil vom 24.11.2011 (- 2 S 2295/10 -, a.a.O., juris Rdnr. 27) bereits klargestellt.

    Die genannten Regelungen begründen aber keine selbständigen Leistungsausschlüsse und unterwerfen die entstandenen Ansprüche insbesondere auch keiner materiellen Präklusion (hierzu bereits der Senat in seiner Entscheidung vom 24.11.2011 a.a.O., juris Rdnr. 27 und 54).

    Eine Rechtspflicht für die Beklagte, eigenes Personal zu beschäftigen, das aufgrund seines medizinischen Sachverstands die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen in jedem Fall selbst beurteilen kann, so dass die Weitergabe an externe Gutachter ausscheidet, besteht nicht (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -, a.a.O., juris Rdnr. 30 und vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -, VBlBW 2009, 230, juris).

    Diese hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob die Beklagte die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten hat, etwa indem sie ohne greifbare tatsächliche Anhaltspunkte - gleichsam willkürlich - eine Überprüfung der Rechnungstellung vornimmt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011 a.a.O., juris Rdnr. 31).

    Die Beklagte muss in derartigen Fällen prinzipiell die Möglichkeit haben, vom Inhalt der Krankenunterlagen Kenntnis zu nehmen, weil letztendlich nur die dort festgehaltenen Befunde und die Dokumentation von Diagnostik und Therapie maßgebliche Grundlage einer Überprüfung des Falls anhand objektiver Kriterien sein können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011 a.a.O., juris Rdnr. 34; vgl. zum privaten Krankenversicherungsrecht LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.08.1993 - 2 O 1234/93 -, RuS 1995, 30).

    Die streitgegenständlichen Krankenunterlagen können diesem unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung aber nicht zugeordnet werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011, a.a.O. und OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.11.2008 - 1 W 64/08 -, NdsRpfl 2010, 80, im Hinblick auf die Vorlage von Röntgenaufnahmen).

    Dieses besondere Informationsbedürfnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2006 (a.a.O.) ausdrücklich anerkannt (so schon VGH Bad.-Württ, Urteil vom 24.11.2011, a.a.O. mit Verweis auf OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 -, VersR 2008, 627 zum Parallelproblem der Interessenabwägung bei der Prüfung des Eintritts des Versicherungsfalles in der privaten Krankenversicherung).

    Hierzu hat der Senat in dem Urteil vom 24.11.2011 (a.a.O.) bereits ausgeführt:.

    Der Senat bewertet die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit damit in voller Kenntnis der zwischen der Beklagten und der Fa. I... geschlossenen Verträge zwar anders als noch im Urteil vom 24.11.2011 (a.a.O.), wo auf der Grundlage (nur) des § 6 der Rahmenvereinbarung 2009 davon ausgegangen wurde, dass auch die Fa. I... i.S.v. § 3 Abs. 7 BDSG "verantwortliche Stelle" ist.

    Auch soweit der Kläger in diesem Zusammenhang nochmals pauschal den Umgang der Fa. I... mit den überlassenen Krankenunterlagen unter Datenschutzgesichtspunkten rügt, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung (so schon Senatsurteil vom 24.11.2011, a.a.O.).

  • VG Köln, 16.07.2018 - 4 L 711/18

    Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 -, juris, Rn. 38; Bieresborn, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, Kommentar, 8. Aufl. 2014, vor §§ 67-85a, Rn. 6; Starck, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, Kommentar, Band 1, 4. Aufl. 1999, Art. 2 Abs. 1, Rn. 93, 111 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 1 A 1202/15

    Anordnung der Verfahrenstrennung im Beschlusswege durch das VG und Entscheidung

    Eine "grenzenlose Auswahlkompetenz" der Beklagten hinsichtlich der Gutachter lasse sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht pauschal in Bezug genommenen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 -, VBlBW 2012, 190 = juris, herleiten, da die Entscheidung § 78 der Satzung der PBeaKK und nicht etwa die insbesondere datenschutzrechtlich strengere Regelung des § 51 BBhV betreffe und da ein anderer Senat dieses Obergerichts die fehlende Vorlage von Krankenunterlagen im Verwaltungsverfahren nicht als einen eine Klageabweisung ohne gerichtliches Sachverständigengutachten rechtfertigenden Grund ansehe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 10 S 2565/08 -, juris).

    Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der vom Kläger geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeführt, dass es für die von ihm zu klärende Frage der Verwertbarkeit der Gutachten nicht auf diese Bedenken ankomme, sondern nur auf die Qualifikation des Gutachters und die Überzeugungskraft des Gutachtens; dass die datenschutzrechtlichen Bedenken auch nicht durchgreifen, hat es deshalb - unter Hinweis auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 2011- 2 S 2295/10 - nur hilfsweise ausgeführt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 1 A 993/15

    Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils;

    Eine "grenzenlose Auswahlkompetenz" der Beklagten hinsichtlich der Gutachter lasse sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht pauschal in Bezug genommenen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 -, VBlBW 2012, 190 = juris, herleiten, da die Entscheidung § 78 der Satzung der PBeaKK und nicht etwa die insbesondere datenschutzrechtlich strengere Regelung des § 51 BBhV betreffe und da ein anderer Senat dieses Obergerichts die fehlende Vorlage von Krankenunterlagen im Verwaltungsverfahren nicht als einen eine Klageabweisung ohne gerichtliches Sachverständigengutachten rechtfertigenden Grund ansehe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 10 S 2565/08 -, juris).

    Aus diesem Grund ist auch das Zulassungsvorbringen nicht zielführend, welches sich auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 - bezieht.

  • VG Aachen, 25.09.2015 - 7 K 1693/14

    Notwendigkeit; Angemessenheit; Mitwirkung; Amtsarzt

    vgl. VGH BW, Urteil vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 10.03.2006 - 1 A 1142/04 -, juris Rn. 36.

    vgl.              so auch VGH BW, Urt. vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -, juris, Rn. 29, 31.

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 2486/18
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2011 - 2 S 2295/10 -, juris, Rn. 38; Bieresborn, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, Kommentar, 8. Aufl. 2014, vor §§ 67-85a, Rn. 6; Starck, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, Kommentar, Band 1, 4. Aufl. 1999, Art. 2 Abs. 1, Rn. 93, 111 f.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

    Daher ist der sich in Anwendung von § 52 Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. ergebende Betrag - die Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 - allerdings im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsschutzverfahren lediglich angestrebten Sicherungszweck um die Hälfte, das heißt auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; Nds OVG, Beschl. v. 06.10.2011 - 5 OA 322/11 -, IÖD 2012, 59; OVG RP, Beschl. v. 28.11.2007 -2 E 11099/07 -, DVBl. 2008, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 2 S 701/12

    Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf medizinische Kassenleistungen;

    Mit dem Recht der Beklagten, die Notwendigkeit und Angemessenheit der ärztlichen Behandlung überprüfen zu lassen, ist zugleich die Verpflichtung der Mitglieder geregelt, ihr Einverständnis mit der für dieses Verfahren erforderlichen Übermittlung von Daten über die erfolgte ärztliche Behandlung an externe Gutachter zu erteilen (ausführl.: Senatsurteil vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 - juris).
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