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   VGH Baden-Württemberg, 07.05.1984 - 2 S 2877/83   

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VGH Baden-Württemberg, 07.05.1984 - 2 S 2877/83 (https://dejure.org/1984,2298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.1984 - 2 S 2877/83 (https://dejure.org/1984,2298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 1984 - 2 S 2877/83 (https://dejure.org/1984,2298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 274
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.1984 - 2 S 2877/83
    Als sachgerechte Kriterien für die Bemessung gestaffelter Benutzungsgebühren (hier: Kindergartengebühren) kommen die Ausrichtung an den durch die Benutzung der öffentlichen Einrichtung entstehenden Kosten (Prinzip der Kostenproportionalität) sowie Art und Umfang der Benutzung (Prinzip der Leistungsproportionalität) in Betracht (Anschluß VGH Mannheim, 1982-03-25, 2 S 1378/81, KStZ 1982, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens;

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann im Einzelfall ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip vorliegen, wenn eine Bemessungsregelung zu Gebühren führt, die erheblich über dem Entgelt für eine vergleichbare Leistung eines privaten Dienstleistungsunternehmens liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 93; Urteil vom 10.02.1994 - 1 S 1027/93 - juris Rn. 72; Beschluss vom 07.05.1984 - 2 S 2877/83 - ESVGH 34, 274).

    Der durch die Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Gesichtspunkte der Gemeinde entstandene Gebührenausfall darf allerdings nicht - im Sinne einer übermäßigen Belastung - zu Lasten der übrigen Gebührenschuldner gehen, sondern muss durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.03.2003 - 2 BvL 9/98 - BVerfGE 108, 1, juris Rn. 61; Beschluss vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332, juris Rn. 68; BVerwG, Urteil vom 03.12.2003 - 6 C 13.03 - juris Rn. 66; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.1984 - 2 S 2877/83 - ESVGH 34, 274; Urteil vom 22.03.1979 - II 3316/77- juris Rn. 36; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 489i; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 13 Erl.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Sollen in der Satzung gestaffelte Gebührensätze festgelegt werden, verlangt der Kostendeckungsgrundsatz nicht, daß für jeden einzelnen Gebührensatz eine kostendeckende Gebührensatzobergrenze ermittelt wird; denn er verpflichtet grundsätzlich nur dazu, die Gebührensätze so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende (gesamte) Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschuß vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274 ff.; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 - 2 S 472/84 - Urteil vom 3.11.1987 - 2 S 887/86 - Normenkontrollbeschluß vom 27.8.1992 - 2 S 909/90 - Urteil vom 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 59).

    Eine gröbliche Störung des Ausgleichsverhältnisses könnte etwa dann angenommen werden, wenn die nach der Gebührensatzung zu zahlenden Benutzungsgebühren erheblich über dem Entgelt eines vergleichbaren privaten Dienstleistungsunternehmens lägen, das zur Sicherung seiner Existenz neben der Kostendeckung auf eine maßvolle Gewinnerzielung angewiesen wäre (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984, aaO).

    Das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip, das der Gebührenbemessung lediglich eine Obergrenze setzt, hinderte den Landesgesetzgeber nicht, gemäß § 6 KGaG die Träger der Kindergärten zu ermächtigen, die Elternbeiträge so zu bemessen, daß der wirtschaftlichen Belastung durch den Kindergartenbesuch sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984, aaO; vgl. auch § 90 Abs. 1 S. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG - vom 26.6.1990).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2499/93

    Benutzungsgebühr für eine Musikschule: Differenzierung zwischen einheimischen und

    Die in 2.1 der Gebührensatzung festgelegten monatlichen Schulgebühren für die Erteilung von Unterricht liegen nicht über dem Entgelt für eine vergleichbare private Unterrichtserteilung (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 31.8.1993 - 2 S 3000/90 -).

    An diesem sich aus dem Wesen der Benutzungsgebühr als einer Gegenleistung für eine empfangene Leistung ergebenden Grundsatz ist festzuhalten, auch wenn in § 9 KAG Bad.-Württ. der sog. Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit nicht positivrechtlich geregelt ist, so daß bei der Gebührengestaltung - ausnahmsweise - auch persönliche/wirtschaftliche Verhältnisse des Gebührenschuldners berücksichtigt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 30.12.1993 - 2 S 2649/91 - BVerwG, Beschluß vom 13.4.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1994 - 1 S 1027/93

    Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und

    Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip kann bei der Gebührenerhebung dann vorliegen, wenn eine Bemessungsregelung zu Benutzungsgebühren führt, die erheblich über dem Entgelt eines vergleichbaren privaten Dienstleistungsunternehmens liegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274/279; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche

    Mit dem Kostendeckungsgrundsatz werden die gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in Blick genommen und er verpflichtet daher die Gemeinden (lediglich), die Gebührensätze so zu berechnen, dass das in einem bestimmten Berechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigen (dazu schon der NK-Beschluss des Senats vom 7.5.1984, ESVGH 34, 274; ferner Seeger/Gössl, KAG, 2004, § 9, S. 100 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des

    Soweit § 6 KGaG Regelungen über die Bemessung der "Elternbeiträge" trifft, bezieht sich diese Regelung auf das Entgelt für die Benutzung und nicht für die Herstellung der Kindergärten (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: zulässige Erhebung von

    Eine Gebührenbemessung verstößt allerdings erst dann gegen das Äquivalenzprinzip, wenn ihre Anwendung zu einer groben Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen Gebühr und Wert der Leistung für den Empfänger führt (dazu der Normenkontrollbeschluß des Senats vom 7.5.1984, ESVGH 34, 274, 278 mN).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Dabei steht es - mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben - im Ermessen des Satzungsgebers, ob er sich für das eine oder für das andere Bemessungskriterium oder für die Verbindung beider Bemessungskriterien entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, S. 107, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21/92 -, NVwZ-RR 1995, S. 348 für die Erhebung von Abfallgebühren; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, S. 213, Beschluss vom 7. Mai 1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274, 279, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, S. 142; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 672).
  • VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11

    Wassergebühren

    Dabei steht es - mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben - im Ermessen des Satzungsgebers, ob er sich für das eine oder für das andere Bemessungskriterium oder für die Verbindung beider Bemessungskriterien entscheidet, solange insgesamt nach den Bemessungskriterien noch von einer sachgerechten Verknüpfung der Leistung und der Gebührenhöhe auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985 S. 107; Urt. vom 21.10.1994 - 8 C 21/92 -, NVwZ-RR 1995 S. 348 für die Erhebung von Abfallgebühren; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982 S. 213; Beschl. vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274, 279; Beschl. vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988 S. 142; zum Ganzen Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 672).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

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