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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 2 S 64.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37506
OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 2 S 64.15 (https://dejure.org/2016,37506)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2016 - 2 S 64.15 (https://dejure.org/2016,37506)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 2 S 64.15 (https://dejure.org/2016,37506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindert Doppelgarage die Wohnqualität des Nachbarn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelgarage im hinteren Grundstücksbereich: Wohnqualität des Nachbarn gemindert? (IBR 2017, 47)

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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Entscheidend ist weiter der Umstand, wie der Bereich, in dem die Stellplätze oder Garagen errichtet werden sollen bzw. in dem sie sich auswirken werden, zu qualifizieren ist und welche Einwirkungen die Bewohner dort bereits hinzunehmen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - OVG 2 S 64.15 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 59, und vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 - juris Rn. 47).
  • VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15

    Nutzungsuntersagung bezüglich einer Kraftfahrzeugstellplatzanlage;

    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 2 S 64.15 -, juris Rn. 5; vgl. hierzu auch.
  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Entscheidend ist weiter der Umstand, wie der Bereich, in dem die Stellplätze oder Garagen errichtet werden sollen bzw. in dem sie sich auswirken werden, zu qualifizieren ist und welche Einwirkungen die Bewohner dort bereits hinzunehmen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - OVG 2 S 64.15 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 59, und vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 - juris Rn. 47; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2020 - 3 L 585/19 - juris).
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