Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Übertragung der erschließungsrechtlichen Grundsätze zur Begrenzung der Erschließungswirkung auf Teilflächen auf das kommunale Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.01.1994 - 2 K 1744/92
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94
- BVerwG, 15.12.1995 - 8 B 177.95
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 414 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.1982 - 2 S 478/81
Entwässerungsbeitrag - Tiefenbegrenzung - Vorausleistung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94
Eine solche Zerlegung eines Buchgrundstücks in mehrere wirtschaftliche Einheiten kommt nur in Betracht, wenn die einzelnen Grundstücksteilflächen auf Grund der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks nicht einheitlich genutzt werden können und eine Teilfläche etwa aus tatsächlichen Gründen auf Dauer einer Bebauung entzogen ist (…vgl. Seeger, aaO, § 10 Anm. 3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1982 - 2 S 478/81 -, VBlBW 1982, 306).Für § 10 Abs. 3 Nr. 2 KAG hat der Senat bereits entschieden, daß ein Flächenabzug nicht nur dann ausscheidet, wenn für das Hinterland eine bauliche oder gewerbliche Nutzung durch einen Bebauungsplan festgesetzt ist, sondern auch dann, wenn das Hinterland nach § 34 BauGB baulich oder gewerblich genutzt werden darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1982 - 2 S 478/81 -, aaO).
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94
Unter diesen Umständen soll sich die Erschließungswirkung der beiden Straßen jeweils nur bis zu einer angenommenen ("Teilungs-")grenze erstrecken, die durch die Mittellinie zwischen den das Grundstück erschließenden Parallelstraßen gebildet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.1985, BVerwGE 71, 363; BVerwG, Urteil vom 22.4.1994, NVwZ-RR 94, 539). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 2 S 805/94
Unter diesen Umständen soll sich die Erschließungswirkung der beiden Straßen jeweils nur bis zu einer angenommenen ("Teilungs-")grenze erstrecken, die durch die Mittellinie zwischen den das Grundstück erschließenden Parallelstraßen gebildet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.1985, BVerwGE 71, 363; BVerwG, Urteil vom 22.4.1994, NVwZ-RR 94, 539).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1794/06
Verhältnis einer beitragsrechtlichen Tiefenbegrenzung zu einer …
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist im Kommunalabgabenrecht regelmäßig vom grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 28.9.1995 -2 S 805/94 - BWGZ 1996, 54). - VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2274/21
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für ein Wiesengrundstück
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg begründet eine Tiefenbegrenzungslinie allerdings lediglich eine widerlegbare Vermutung, dass die Flächen diesseits der Tiefengrenze dem unbeplanten Innenbereich und die Flächen jenseits der Tiefengrenze dem Außenbereich zuzuordnen sind (…vgl. nochmals Urt. v. 28.02.2008 - 2 S 1794/06 - BWGZ 2008, 484 juris Rn. 23; v. 28.09.1995 - 2 S 805/94 - juris Rn. 23). - VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2774/21
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für ein Wiesengrundstück
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg begründet eine Tiefenbegrenzungslinie allerdings lediglich eine widerlegbare Vermutung, dass die Flächen diesseits der Tiefengrenze dem unbeplanten Innenbereich und die Flächen jenseits der Tiefengrenze dem Außenbereich zuzuordnen sind (…vgl. nochmals Urt. v. 28.02.2008 - 2 S 1794/06 - BWGZ 2008, 484 juris Rn. 23; v. 28.09.1995 - 2 S 805/94 - juris Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 2 S 2656/97
Beitragspflicht für Anliegergrundstück und Hinterliegergrundstück bei …
Allerdings sind daraus herzuleitende Hindernisse dann beitragsrechtlich ohne Auswirkung, wenn ein Hinterliegergrundstück - insoweit abweichend von dem regelmäßig auch im kommunalen Abgabenrecht maßgeblichen Buchgrundstücksbegriff (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 28.09.1995 - 2 S 805/94 - m.N.) - mit dem Anliegergrundstück eine "wirtschaftliche Einheit" bildet.