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   LAG Hamm, 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07   

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LAG Hamm, 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07 (https://dejure.org/2008,72266)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07 (https://dejure.org/2008,72266)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 2 Sa 1797/07 (https://dejure.org/2008,72266)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris; entgegen LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 331/09, juris; dem folgend auch LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008, 2 Sa 1797/07, juris).

    (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 331/09, juris; dem folgend auch LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008, 2 Sa 1797/07, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 331/09

    Fahrtkostenerstattung bei wechselnden Einsatzorten

    Dies gilt auch bei wechselnden Einsatzorten (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07; a. A. wohl LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 für den Weg zwischen dem Betrieb des Verleihers und der jeweiligen Einsatzstätte und LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.08.2001 - 12 Sa 50/01).
  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Soweit das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.07.2008, 2 Sa 1797/07) einen Anspruch auf Aufwendungsersatz mit der Begründung verneint, grundsätzlich habe der Arbeitnehmer selbst Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte zu tragen, dies gelte auch bei wechselnden Einsatzorten und im Falle der Leiharbeit (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2009, 1 Sa 331/09), hält die Kammer jedenfalls letzteres nicht für überzeugend.
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09

    Arbeitnehmerüberlassung; Aufwendungsersatz; Inhaltskontrolle

    Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07 -, zit. nach juris) nimmt an, dass die Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst zu tragen habe und es grundsätzlich seine Sache sei, wie er zur Arbeit komme und welche Beförderungsmittel er dabei benutze, was auch bei wechselnden Einsatzorten gelten solle.
  • LAG Hamm, 07.09.2012 - 7 Sa 699/12

    Abgeltung offener Stunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Zwar ist es richtig, dass ein Arbeitnehmer Kosten für die Anfahrt zur Arbeitsstelle selber zu tragen hat und dies regelmäßig auch bei wechselnden Einsatzorten gilt (vgl. LAG Hamm 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07 - juris).
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