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   LAG Köln, 06.06.2005 - 2 Sa 211/05   

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https://dejure.org/2005,6582
LAG Köln, 06.06.2005 - 2 Sa 211/05 (https://dejure.org/2005,6582)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.06.2005 - 2 Sa 211/05 (https://dejure.org/2005,6582)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 2 Sa 211/05 (https://dejure.org/2005,6582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Befristung von Arbeitsverhältnissen, Sachgrund Haushaltsvorgabe, europarechtliche Beschränkung der Sonderrechte des öffentlichen Dienstes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 6. Juni 2005 - 2 Sa 211/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 24.11.2006 - 4 Sa 712/06

    Befristung; Haushaltsrecht

    Der Kläger hat dazu Bezug genommen auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06.06.2005 (2 Sa 211/05).

    Im vorliegenden Fall hat das beklagte Land - was bereits das Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 06.06.2005 (2 Sa 211/05) bemängelt hat - nicht vorgetragen, dass es bei Abschluss des letzten befristeten Vertrages bereits konkrete Berechnungen dazu angestellt habe, inwieweit mit einem Rückgang des Gebührenaufkommens zu rechnen sei, der die Befristung der Arbeitsverträge rechtfertigte.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

    Danach genügt eine befristete Zweckbestimmung der ausgewiesenen Mittel nicht, sondern muss der Haushalts(gesetz)geber zugleich auch die Form einer befristeten Beschäftigung bestimmen (LAG Köln, Urteil vom 06.06.2005 - 2 Sa 211/05 - ZTR 2005, 655; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 342/95 - AP HRG § 57b Nr. 7 zu 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2006 - 4 Sa 362/06

    Befristung aufgrund Haushaltsmittel i. S. von § 7 III HGNW

    Sie weist insbesondere auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.12.2005 12 Sa 1303/05 und die Entscheidungen des Landesarbeitsgericht Köln vom 11.11.2005 7 Sa 629/04 und vom 06.06.2005 2 Sa 211/05 hin, welche ihrer Auffassung nach zu Recht die Unwirksamkeit der abgeschlossenen Befristung in einer vergleichbaren Fallgestaltung festgestellt hätten.
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