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   LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02   

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https://dejure.org/2002,17353
LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02 (https://dejure.org/2002,17353)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 Sa 242/02 (https://dejure.org/2002,17353)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2 Sa 242/02 (https://dejure.org/2002,17353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines am Stellenbedarf ausgerichteten Konzeptes; Umgehung das Prinzips der Maßgeblichkeit des kommunalrechtlichen Stellenplanes durch Nichtdarstellung von Stelleneinsparungen im Haushaltsplan; Darlegungsumfang des kommunalen Arbeitgebers bei Stellenabbau auf ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht erst jüngst bestätigt (vom 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 -, AP Nr. 55 zu § 2 KSchG 1969).

    So verlangt das Bundesarbeitsgericht beispielsweise bei einer Stellenplanreduzierung im öffentlichen Dienst aufgrund einer haushaltsrechtlich festgelegten Zahl von konkret datierten "kw-Vermerken", wonach diese Stellen "künftig wegfallen" sollen, ein auf den Stellenbedarf der jeweiligen Dienststelle zugeschnittenes Konzept der zuständigen Verwaltung (vgl. BAG vom 18.11.1999, a. a. O.).

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956 - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1975 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).

    Eine derartige Entscheidung ist von den Gerichten für Arbeitssachen - vorbehaltlich einer Mißbrauchskontrolle - grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956, a. a. O., sowie BAG vom 03.05.1978, a. a. O.).

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956 - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1975 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).

    Eine derartige Entscheidung ist von den Gerichten für Arbeitssachen - vorbehaltlich einer Mißbrauchskontrolle - grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956, a. a. O., sowie BAG vom 03.05.1978, a. a. O.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Der Arbeitgeber muß im Kündigungsschutzprozeß konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Verringerung der Produktion (oder, was dem gleich steht, einer Dienstleistung) auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Arbeitskräfteüberhang entsteht (vgl. BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 -, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 m. w. N.).
  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956 - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1975 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).
  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.12.2002 - 2 Sa 242/02
    Wenn beispielsweise durch Haushaltssatzung bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Betriebe oder Verwaltungen des öffentlichen Rechts gestrichen oder im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen - etwa wegen fehlender Finanzierbarkeit - organisatorische oder technische Veränderungen durchgeführt werden, die dazu führen, daß bestimmte Arbeitsplätze fortfallen, ist darin grundsätzlich ein betriebliches Erfordernis i. S. der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu sehen (vgl. BAG [GS] vom 28.11.1956 - GS 3/56 -, AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, seither ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. weiter: BAG vom 04.06.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1957 - 3 AZR 49/55 -, vom 21.05.1975 - 3 AZR 79/55 -, AP Nrn. 27 und 31 zu § 1 KSchG; BAG vom 03.05.1978 - 4 AZR 698/76 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 8).
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