Rechtsprechung
LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 85 SGB IX ist dem kündigenden Arbeitgeber zu erteilen; Unwirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zustimmung Integrationsamt zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes gegenüber Betriebserwerberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 11.01.2011 - 7 Ca 3907/10
- LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
- BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 827/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
Dementsprechend ist die Kündigungsschutzklage nicht bereits deswegen unbegründet, weil zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Kündigungszugangs kein Arbeitsverhältnis bestand, was zwingende Voraussetzung der Begründetheit einer Kündigungsschutzklage ist (vgl. BAG, Urteil v. 30.09.2004 - 8 AZR 462/03, NZA 2005, 43; Urteil v. 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
Soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 89 SGB IX vorliegen, ist die Ermessensentscheidung des Integrationsamtes gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des SGB IX als eines "Fürsorgegesetzes", gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51/90, BVerwGE 90, 287 zum § 15 SchwbG als der Vorgängerregelung des § 85 SGB IX). - BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
Dementsprechend ist die Kündigungsschutzklage nicht bereits deswegen unbegründet, weil zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Kündigungszugangs kein Arbeitsverhältnis bestand, was zwingende Voraussetzung der Begründetheit einer Kündigungsschutzklage ist (vgl. BAG, Urteil v. 30.09.2004 - 8 AZR 462/03, NZA 2005, 43; Urteil v. 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597). - LAG Hamm, 19.05.2005 - 8 Sa 2123/04
Kündigung, Arbeitgeberstellung, Kündigung durch Nichtberechtigten, …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
Soweit die Beklagte die Ansicht vertritt, dass dieses Ergebnis für Praxis untragbar sei, weil der Insolvenzverwalter bei einer Zustimmungserteilung nach einem Betriebsübergang die Kündigung mangels der Arbeitgeberstellung im Zeitpunkt des Kündigungszugangs nicht mehr wirksam erklären könne (so LAG Hamm, Urteil vom 19.05.2005 - 8 Sa 2123/04, Juris), sodass die dem Insolvenzverwalter erteilte Zustimmung gegenüber dem Betriebserwerber als dem Rechtsnachfolger nach § 613 a BGB gelten müsse, da anderenfalls Zeiträume geschaffen würden, in denen keine Kündigung möglich wäre, so trifft diese Annahme nicht zu. - LAG Brandenburg, 18.06.2003 - 7 Sa 63/03
Kündigung durch Insolvenzverwalter - Zustimmung des Integrationsamtes
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2011 - 2 Sa 309/11
Dies ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung des Integrationsamtes nach § 89 Abs. 3 SGB IX unter Umständen anderen Grundsätzen unterliegt, als ein Antrag des Arbeitgebers zu einer Kündigung außerhalb des Insolvenzverfahrens, bei der auch nicht die verkürzte Kündigungsfrist des § 113 InsO gilt (vgl. auch LAG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2003 - 7 Sa 63/03, ZinsO, 2003, 915: Unwirksamkeit der Kündigung durch den Insolvenzverwalter trotz Zustimmung des Integrationsamtes gegenüber der Insolvenzschuldnerin unmittelbar vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
- BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 827/11
Kündigung eines Schwerbehinderten durch den Betriebserwerber - Zustimmungsantrag …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2011 - 2 Sa 309/11 - wird zurückgewiesen. - VG München, 19.12.2013 - M 15 S 13.2468
Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
Ein Interesse der beigeladenen "G. & von G. GbR" an dem Vollzug einer nicht ihr, sondern der früheren Arbeitgeberin der Antragstellerin erteilten Zustimmung zur Kündigung ist nicht ersichtlich, da mit dieser nur dem darin als Arbeitgeber genannten Adressaten (hier: Frau ... G. als Inhaberin der "Massage & Krankengymnastik G.") die Kündigung ermöglicht wird (vgl. LAG Hamm, U. v. 11.5.2011 - 2 Sa 309/11 - juris).