Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 29.06.1990

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   LAG Berlin, 22.02.1991 - 2 Sa 35/90   

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LAG Berlin, 22.02.1991 - 2 Sa 35/90 (https://dejure.org/1991,3269)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.02.1991 - 2 Sa 35/90 (https://dejure.org/1991,3269)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 2 Sa 35/90 (https://dejure.org/1991,3269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    IGBBiG DDR § 4 Abs. 2; AFG DDR § 63 Abs. 5
    Neue Bundesländer: Keine Kurzarbeit für Ausbilder vor Erfüllung abgeschlossener Lehrverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschäftigungspflicht; Ausbildung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzklage; Einstweilige Verfügung; DDR; Ausbildungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch bei gekündigtem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 472
  • BB 1991, 1050
  • DB 1991, 814
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Denn gerade in solchen Fällen besteht nach allgemeinem Arbeitsvertragsrecht auch schon vor Ergenen eines erstinstanzlichen, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils ein Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ), der durch einstweilige Verfügung gesichert werden kann (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1991 - 2 Sa 35/90 - <NZA 1991, 472>).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Denn gerade in solchen Fällen besteht nach allgemeinem Arbeitsvertragsrecht auch schon vor Ergehen eines erstinstanzlichen, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils ein Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ), der durch einstweilige Verfügung gesichert werden kann (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1991 - 2 Sa 35/90 - <NZA 1991, 472>).
  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der

    Der jetzt für das Schwerbehindertenrecht zuständige erkennende Senat sieht eine Verbesserung der Rechtsposition des schwerbehinderten Arbeitnehmers des weiteren auch darin, daß er es auf Grund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung möglicherweise erreichen kann, einen während des Kündigungsprozesses ggf. bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung ( vgl. dazu BAG , Gr. Senat, Beschl. v. 27.2.1985, NJW 1985 S. 2968) bereits im Eilverfahren vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen ( LAG Berlin, Urt. v. 22.2.1991, NZA 1991 S. 472; LAG Hamburg, Urt. v. 15.6.1978, NJW 1979 S. 127; Urt. v. 5.5.1983, MDR 1983 S. 963; Urt. v. 6.8.1985, MDR 1986 S. 84; ArbG Hildesheim, Urt. v. 3.12.1976, DB 1977 S. 1706; ArbG Siegen, Urt. v. 17.2.1987, ArbuR 1988 S. 90).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2008 - 13 SaGa 739/08

    Beschäftigung als Rabbiner nach einer fristlosen Kündigung im Wege der

    Zwar kann etwa im Fall einer bevorstehenden Berufsausbildungsabschlussprüfung (vgl. zu diesem Fall LAG Berlin 22.02.1991 - 2 Sa 35/90 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 29) oder zur Erhaltung und Sicherung der Arbeitnehmerqualifikation (vgl. etwa LAG Köln 26.11.1985 LAGE § 611 BGB a.a.O. Nr. 8) das Interesse des Arbeitnehmers an der Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung trotz des Ausspruchs einer Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zunächst beendet, überwiegen.
  • ArbG Cottbus, 06.01.2010 - 7 Ga 19/09

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung auf einem Ausbildungsplatz zur

    Dies ist in zwei Fällen anders zu beurteilen, nämlich dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder, wenn die Kündigung zwar nicht offensichtlich unwirksam, der Arbeitnehmer aber ein überragendes Weiterbeschäftigungsinteresse hat, vergleiche LAG Köln vom 26.11.1985 ­ 1 Sa 975/85; LAG Berlin vom 22.2.1991 ­ NZA 1991, S. 472; Korinth, Einstwei- liger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl. Köln 2007 zu I Rz. 114. Entscheidend ist dabei das ideelle Interesse des Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.06.1990 - 2 Sa 35/90   

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LAG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 2 Sa 35/90 (https://dejure.org/1990,11942)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1283
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