Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10276
LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03 (https://dejure.org/2004,10276)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 Sa 482/03 (https://dejure.org/2004,10276)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 (https://dejure.org/2004,10276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung über die Verpflichtung zur Zahlung einer Amtszulage eines Lehrers; Bezug des Ermessens in Abschnitt A Nr. 3 der Lehrer-Richtlinie-O der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; Grundlagen für die besoldungsrechtliche Eingruppierung eines Schulleiters an einer ...

  • Judicialis

    Anlage 1 zum BBesG; ; Bundesbesoldungsordnungen A und B; ; Fußnote 7 zu Besoldungsgruppe A 13; ; ÄndTV zum BA-O § 2 Nr. 3 Satz 1 Nr. 1; ; Lehrer-Richtlinien-O der TdL Abschnitt A Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Einstufung, Amtszulage, Schulleiter, Schülerzahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03
    Das Ermessen in Abschnitt A Nr. 3 der Lehrer-Richtlinie-O der TdL bezieht sich lediglich auf die Feststellung, wann ein "Schulleiter" nach dieser Vorschrift einem verbeamteten "Rektor" im besoldungsrechtlichem Sinne gleichsteht (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-).

    Die Einstellung der Zahlung einer Amtszulage nach dieser Vorschrift stellt keine "neue" Ausübung von Ermessen dar, wenn schon keine Erstbestimmung hinsichtlich der Zahlung erfolgt ist (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-), sondern sich der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sah.

    (Das Bundesarbeitsgericht zitiert in der Entscheidung vom 14.02.2002 [8 AZR 313/01, dok. in JURIS] den Abschnitt nicht und den Inhalt der Regelung nur verkürzt.).

    a) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.) soll nach der Richtlinie nur der auf eine ausdrückliche Anordnung beruhende Bestellungsakt zum (hier: ständigen) Schulleiter für die Begründung des Anspruchs dem Grunde nach erforderlich sein.

    Es ist zwar richtig, dass durch eine bloße Zahlungseinstellung der Beklagte sein Bestimmungsrecht nicht "neu" ausgeübt haben mag (BAG vom 14.02.2002, a. a. O.) und dass die Zahlungseinstellung deshalb nicht den Widerruf einer zu Recht bezogenen Leistung dargestellt hat.

    Für eine derartige Erstbestimmung oder für ein derartiges Erstermessen ist hier jedoch ebenso wenig etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich, wie in dem mitgeteilten Tatbestand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03
    Der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 05.09.2002 (8 AZR 620/01) angezogene und angewendete "Änderungstarifvertrag vom 27.02.1998" existiert nicht, weswegen die Ausführungen zu einer sog. "Tarifautomatik" die Entscheidung nicht tragen können.

    Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außer-Kraft-Treten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisses sowie mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung fänden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.

    Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.

  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03

    Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter(in), Schülerzahl, Tarifautomatik

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03
    Dieses - bislang ersichtlich unbeanstandete - System haben die Parteien durch ihren Änderungsvertrag lediglich in Bezug genommen und übrigens auch nicht in Frage gestellt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 26.09.2003 - 2 Sa 182/03 -).
  • BAG, 19.01.1995 - 6 AZR 545/94

    Funktionszulage - Leistungsbestimmung durch Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03
    In der Einstellung der Zahlung lag damit auch kein - konkludent ohnehin möglicher - Widerruf einer zu Recht bezogenen freiwilligen Leistung, wofür allein - wegen erneuten Gebrauchs des Bestimmungsrechts - die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten gewesen wären (BAG vom 19.01.1995 - 6 AZR 545/94 -, AP TVAL II § 10 Nr. 2).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    A 12 - "Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule ... mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern" - iVm. der darin angeführten Fußnote 7. Die Ermessensentscheidung nach der Richtlinie ist damit tatbestandlich gebunden (Sächsisches LAG 7. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 - ZTR 2005, 154, Vorentscheidung zu BAG 14. September 2005 - 4 AZR 494/04 -).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    A 13 - "Rektor einer Grundschule ... mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern" - iVm. der darin angeführten Fußnote 7. Die Ermessensentscheidung nach der Richtlinie ist damit tatbestandlich gebunden (Sächsisches LAG 7. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 - ZTR 2005, 154, Vorentscheidung zu BAG 14. September 2005 - 4 AZR 494/04 -).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    A 12 - "Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule ... mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern" - iVm. der darin angeführten Fußnote 7. Die Ermessensentscheidung nach der Richtlinie ist damit tatbestandlich gebunden (Sächsisches LAG 7. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 - ZTR 2005, 154, Vorentscheidung zu BAG 14. September 2005 - 4 AZR 494/04 -).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    A 12 - "Konrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule ... mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern" - iVm. der darin angeführten Fußnote 7. Die Ermessensentscheidung nach der Richtlinie ist damit tatbestandlich gebunden (Sächsisches LAG 7. Mai 2004 - 2 Sa 482/03 - ZTR 2005, 154, Vorentscheidung zu BAG 14. September 2005 - 4 AZR 494/04 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht