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KG, 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01, 2 Ss 146/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06
Fahrverbot; Absehen; Fahrzeugart; Beschränkung; Begriff der Fahrzeugart
Dies bedeutet, dass nur dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich vom Regelfall abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, die Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs unangemessen sein kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch insoweit enge Grenzen gesetzt und die Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1998 - 4 Ss OWi 426/98 - und vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 - KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2001 - 3 Ws (B) 348/01).
- OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03
Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots
Vielmehr besteht auch auf der Stufe der zeitlichen Bemessung des Fahrverbots eine eingeschränkte richterliche Entscheidungsfreiheit, die es erlaubt, jedoch nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch gebietet, die besonderen Umstände des konkreten Falls bei der Sanktionsbemessung zu berücksichtigen (vgl AG Gießen ZfSch 1999, 441 f; KG Berlin Beschluss vom 22. August 2001, 2 Ss 146/01).