Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8920
OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98 (https://dejure.org/1999,8920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98 (https://dejure.org/1999,8920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 1999 - 2 Ss 1525/98 (https://dejure.org/1999,8920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 Ns 5 Js 637/97
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98

Papierfundstellen

  • StV 2000, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98
    Bei der letzteren Formulierung hat die Kammer unzulässigerweise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (materielle Not) straferschwerend verwendet (zu vgl. BGH bei Mösl in NStZ 1983, 163; BGH in NStZ 1981, 343).
  • OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97

    Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Umfang der Bezugnahme auf

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98
    Dabei kann es dahinstehen, ob die im angefochtenen Urteil ohne weitere Konkretisierung vorgenommene Bezugnahme auf die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in noch zulässiger Weise erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1999 in 2 Ss 314/99 m.w.N. sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 in 2 Ss 706/97 = NStZ-RR 1997, 369 unter Hinweis auf OLG Celle, Nds. Rpfl. 1992, 240 einerseits und OLG Köln VRS 86, 351 andererseits).
  • OLG Köln, 24.11.1993 - Ss 512/92

    Berufungsgericht; Befugnis; Erstinstanzliche Urteil; Bezugnahme; Anforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 2 Ss 1525/98
    Dabei kann es dahinstehen, ob die im angefochtenen Urteil ohne weitere Konkretisierung vorgenommene Bezugnahme auf die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils in noch zulässiger Weise erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1999 in 2 Ss 314/99 m.w.N. sowie Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 in 2 Ss 706/97 = NStZ-RR 1997, 369 unter Hinweis auf OLG Celle, Nds. Rpfl. 1992, 240 einerseits und OLG Köln VRS 86, 351 andererseits).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht