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   OLG Düsseldorf, 13.11.1987 - 2 Ss 413/87 - 260/87 II   

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https://dejure.org/1987,7294
OLG Düsseldorf, 13.11.1987 - 2 Ss 413/87 - 260/87 II (https://dejure.org/1987,7294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1987 - 2 Ss 413/87 - 260/87 II (https://dejure.org/1987,7294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1987 - 2 Ss 413/87 - 260/87 II (https://dejure.org/1987,7294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 922
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 77/19

    Verkehrsunfallflucht bei öffentlicher Zugänglichkeit eines Privatparkplatzes

    Wiederum dem Schutzzweck der Norm entsprechend ist für die Frage, ob eine Duldung des Verfügungsberechtigten vorliegt, nicht auf dessen inneren Willen, sondern maßgeblich auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.1987 - 2 Ss 413/87, NJW 1988, 922; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Verkehrsflächen sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Benutzung zur Verfügung stehen (BGH NZV 1998, 418; OLG Düsseldorf NJW 1988, 922; BayObLG NJW 1983, 129).
  • OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03

    Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz

    Die Frage, ob ein Benutzerkreis in diesem Sinne geschlossen ist, kann nur aufgrund entsprechender, ausreichende Feststellungen entschieden werden (vgl. OLG Hamm a.a.O. und OLG Düsseldorf VRS 74, 181 [182]).

    Auch das OLG Düsseldorf (VRS 74, 181 [182]) stellt darauf ab, dass es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhänge, ob eine private Fläche (hier: Grundstückszufahrt) als öffentlicher Verkehrsraum anzusehen sei, so dass entsprechende Feststellungen nötig seien.

  • OLG Jena, 09.02.2021 - 1 OLG 121 Ss 116/20

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Privatparkplatz, öffentlicher Verkehrsraum

    Auf einer Grundstückseinfahrt oder privaten Zuwegung, wie sie das Urteil benennt, soll sich die Tat nicht ereignet haben; im Übrigen ist eine Zugehörigkeit dieser Liegenschaften zum öffentlichen Verkehrsraum auch nicht schlechthin zu bejahen, sondern nur dann, wenn sie einem unbestimmten Personenkreis zur Nutzung offenstehen (vgl. Fischer, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.1987, Az. 2 Ss 413/87, beck-online).
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