Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6787
OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 Ss OWi 246/99 (https://dejure.org/1999,6787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Arztbesuche, Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 803
  • NStZ-RR 1999, 282
  • NZV 1999, 522 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    der Tabelle 1 a "Geschwindigkeitsüberschreitungen" der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 ff. m.w.N.; sowie insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der nochmalige Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die - nicht näher beschriebenen - gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen führt - auch unter Beachtung des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (s. NZV 1994, 157, NJW 1995, 1541) - zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Beschluss des Senats vom 20. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1/99; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rn. 59 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99
    Der Senat hat nämlich bereits wiederholt entschieden, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots der tatrichterlichen Würdigung unterliegt und vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist, wobei ohne Bedeutung ist, ob nicht auch eine andere Entscheidung vertretbar gewesen wäre (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1222/95, ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138; vom 24. Mai 1996 in 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Dies ist, wenn - wie hier - keine Besonderheiten vorliegen, ausreichend (vgl. BGHSt 43, 277 = NZV 1998, 120 sowie Senatsbeschlüsse vom 12.4 1999 in 2 Ss OWi 246/99 und vom 20.01.1999 in 2 Ss OWi 1/99; OLG Hamm, NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56 a.E., 59, 61 m.w.N.), zumal die Betroffene weder die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich noch deren Höhe bestritten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht