Rechtsprechung
OLG Bamberg, 08.05.2014 - 2 Ss OWi 405/2013 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Entbindungsantrag, Gründe
- verkehrslexikon.de
Zur notwendigen Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung einer Geldbuße wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons während der Autofahrt; Entbehrlichkeit der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Prüfung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhängung einer Geldbuße wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons während der Autofahrt; Entbehrlichkeit der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Prüfung der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de
Verhängung einer Geldbuße wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons während der Autofahrt
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wann muss entbunden werden?
- Jurion (Kurzinformation)
Anwesenheit in Verhandlung kann trotz Eingeständnis von Fahrereigenschaft erforderlich sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2014 - 2 Ss OWi 405/13
Die Anwesenheit kann in einem solchen Fall allerdings dann noch zur weiteren Sachaufklärung dienen, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des Betroffenen, etwa zur Auffrischung des Erinnerungsvermögens des Zeugen, ausnahmsweise ge- boten und erforderlich ist (OLG Bamberg ZfS 2008, 413; OLG Bamberg SVR 2009, 393; OLG Karlsruhe NZV 2011, 95 ). - OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der …
Auszug aus OLG Bamberg, 08.05.2014 - 2 Ss OWi 405/13
Die Anwesenheit kann in einem solchen Fall allerdings dann noch zur weiteren Sachaufklärung dienen, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des Betroffenen, etwa zur Auffrischung des Erinnerungsvermögens des Zeugen, ausnahmsweise ge- boten und erforderlich ist (OLG Bamberg ZfS 2008, 413; OLG Bamberg SVR 2009, 393; OLG Karlsruhe NZV 2011, 95 ).