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   OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90   

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https://dejure.org/1990,22258
OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90 (https://dejure.org/1990,22258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90 (https://dejure.org/1990,22258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 2 Ss OWi 435/90 (https://dejure.org/1990,22258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Bei einachsigen Anhängern hinter Pkw oder Kombi-Kraftwagen berechnet sich die Anhängelast aus dem Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich Stützlast, die dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet wird, so dass die Anhängelast bei der Wägung des angekuppelten Einachsanhängers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.06.1980 - 1 Ss 315 Bz/80
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90
    Für einen Verstoß gegen StVZO § 42 Abs. 1 kommt es nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern auf die tatsächlich gewogene Gesamtlast an (Anschluss OLG Köln, 1980-06-24, 1 Ss 315 Bz/80, VRS 59, 471 (1980)).

    Dabei kommt es für einen Verstoß gegen § 42 Abs. 1 StVZO nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern auf die tatsächlich gewogene Gesamtlast an (OLG Köln VRS 59, 471).

  • BGH, 08.05.1984 - 4 StR 388/83

    Zulassung zum Straßenverkehr - Anhängelast - Abschleppen eines Kfz -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90
    Unter dem Begriff der Anhängelast ist grundsätzlich - unabhängig von ihrer Beschaffenheit (nicht nur Anhänger im Rechtssinn), BGHSt 32, 335 ff, 338 - jede Last zu verstehen die hinter den mit einer Anhängerkupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (vgl. Verwaltungsanordnung Nr. 145 des Bundesministers für Verkehr vom 6. Mai 1952, VkBl 1952 S. 167; Begründung zur Änderungsverordnung vom 14. Juni 1988 zu Absatz 2 a, VkBl 1988 S. 473).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1983 - 5 Ss OWi 81/83
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90
    3.) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Frage der den Kraftfahrzeugführer treffenden Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Anhängelast bereits obergerichtlich dahin entschieden ist, dass strenge Anforderungen zu stellen sind, wobei sich der Kraftfahrzeugführer zuverlässige Gewissheit darüber verschaffen muss, dass die insoweit vorgeschriebenen Grenzen mit Sicherheit nicht überschritten sind (OLG Düsseldorf, VRS 65, 397 f.).
  • OLG Hamm, 11.02.1980 - 3 Ss OWi 2514/79
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90
    2.) Die Gründe des Urteils im Bußgeldverfahren unterliegen zwar keinen hohen Anforderungen (OLG Hamm VRS 59, 271), doch müssen die Feststellungsgrundlagen mitgeteilt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Doller DRiZ 1981, 201 ff, 208, 209 m. w. N.).
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