Rechtsprechung
OLG Bamberg, 11.02.2005 - 2 Ss OWi 62/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 1386/08
Anspruch auf faires rechtsstaatliches Verfahren im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
aa) Zwar bedurfte es, wie die Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht in ihrer Antragsschrift vom 23.10.2008 insoweit zutreffend feststellt, ausnahmsweise keiner den Einwand der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im einzelnen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO darstellenden Verfahrensrüge, weil die fragliche Verfahrensverzögerung im wesentlichen erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde eintrat und deshalb vom Beschwerdeführer - im Unterschied zur unterbliebenen Verfahrensrüge der verspäteten Urteilsabsetzung gemäß §§ 338 Nr. 7, 275 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG - nicht (mehr) mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden konnte (BGH NStZ 2001, 52; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.02.2006 - 2 Ss OWi 62/05).15dd) Unter den gegebenen Umständen folgt die Notwendigkeit einer Kompensation auf Rechtsfolgenebene, insbesondere eines Wegfalls des Fahrverbots auch nicht aus der Gesamtdauer des bisherigen Verfahrens oder aus einer von der Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit vertretenen (entsprechenden) Heranziehung der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage des Absehens vom Fahrverbot infolge Zeitablaufs (vgl. hierzu neben OLG Bamberg, Beschlüsse vom 11.02.2005 - 2 Ss OWi 62/05 und vom 12.02.2006 - 3 Ss OWi 1312/05 = DAR 2006, 337 zuletzt insbesondere OLG Bamberg, Beschluss vom 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08 = ZfSch 2008, 591 f. = DAR 2008, 651 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 528 f. = NStZ-RR 2007, 323 = VRR 2007, 351 m. Anm. Böhm), zumal seit der mit dem Fahrverbot geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitung vom 29.03.2006 im Urteilszeitpunkt am 04.05.2007 erst ein Zeitraum von 13 Monaten verstrichen war.
- OLG Bamberg, 14.02.2006 - 3 Ss OWi 1312/05
Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot …
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtssprechung kann ein Fahrverbot deshalb seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden einer Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (vgl. z. B. BayObLG NZV 2004, 100/101 OLG Bamberg 2 Ss OWi 62/05 Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 24 m. w. N.).