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   OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12   

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OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12 (https://dejure.org/2013,47487)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12 (https://dejure.org/2013,47487)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. August 2013 - 2 SsBs 128/12 (https://dejure.org/2013,47487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und bedingter Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 189
  • NZV 2014, 589
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Diese Anforderungen gelten auch im Bußgeldverfahren (Senatsbeschl. v. 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09 - NZV 2010, 212; Göhler-Seitz aaO Rn. 43d).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Jedoch hat die Rechtsbeschwerde mit der zulässig erhobenen (vgl. zu den Anforderungen Senatsbeschl. 2 SsBs 154/10 v. 24.03.2011 - NStZ-RR 2011, 352) Inbegriffsrüge gemäß § 261 StPO einen zumindest vorläufigen Erfolg.
  • OLG Koblenz, 10.01.2007 - 2 Ss 370/06

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Omnibusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei einer Ahndung von mehr als 250,- Euro vorliegen (Senat, Beschl. 2 Ss 370/06 v. 10.01.2007 - ZfSch 2007, 231 f. mwN), sind gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Beschränkt sich der Tatrichter - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss er zumindest dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschl. 5 StR 52/12 v. 24.5. 2012 - NStZ 2012, 650).
  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Der auch im Bußgeldverfahren geltende Grundsatz der reformatio in peius gemäß §§ 72 Abs. 1 OWiG, 358 II StPO stünde einer entsprechenden Änderung des Schuldspruchs nicht entgegen (BGH, Beschl. 4 StR 603/11 v. 18.07.2012 - NZV 2013, 199; Göhler-Seitz aaO § 79 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12
    Die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrer ein Zeichen übersehen hat, braucht nur dann in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür konkrete Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (BGH, Beschl. 4 StR 638/96 v. 11.09.1997 - BGHSt 43, 241 ).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    Verfahrenshindernisse, die aufgrund der ordnungsgemäß erhobenen Sachrüge vom Senat von Amts wegen zu berücksichtigen wären (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013 - NStZ-RR 214, 189; 2 SsBs 22/11 v. 15. Juni 2011), liegen nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2020 - 1 OWi 2 SsBs 8/20

    Rückschluss vom Maß einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf den Vorsatz

    Zwar sei "nach ständiger Rechtsprechung des OLG Koblenz außerorts ab einer Überschreitung um mindestens 40 km/h (..) ein beweiskräftiges Indiz dafür [gegeben], dass der Kraftfahrer die erlaubte Geschwindigkeit zumindest mit bedingtem Vorsatz überschreitet" (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12, juris Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Entgegen der Rechtsbeschwerde gibt das Urteil auch die Einlassung des Betroffenen wieder, zur Tatzeit Fahrer des gemessenen Fahrzeugs gewesen zu sein (vgl. Seite 3, Bl. 277 d.A.; zur Darstellungspflicht hinsichtlich der Einlassung vgl. OLG Koblenz 2 SsBs 128/12 v. 26.8.2013; Göhler-Seitz aaO § 71 Rn. 43).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 113/21

    Erforderliche Darlegungen zur Fahrlässigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Wenn auch im Bußgeldverfahren nicht dieselben Anforderungen wie im Strafverfahren gelten, so muss doch die Beweiswürdigung des Tatrichters so beschaffen sein, dass sie dem Rechtsbeschwerdegericht die rechtliche Überprüfung ermöglicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2013 - 2 SsBs 128/12, juris Rn. 12 f.; vgl. zum Ganzen auch: Pf. OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 03.08.2018 - 2 OWi 6 SsBs 48/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann liegt bedingter Vorsatz vor?

    Grundsätzlich darf der Tatrichter davon ausgehen, dass aufgestellte Verkehrszeichen von Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden; die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrer ein Zeichen übersehen hat, braucht nur dann in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür konkrete Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (vgl. BGH, 4 StR 638/96 vom 11.09.1997 - BGHSt 43, 241 ; OLG Koblenz, 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013 - ZfSch 2014, 170 ; 2 OWi 6 SsBs 110/17 m.w.N.).

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um - wie hier - 40 km/h ergibt sich aus den damit verbundenen sensorischen Eindrücken, hervorgerufen durch Motorgeräusch, Fahrzeugvibration und die Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Kraftfahrer die erlaubte Geschwindigkeit zumindest mit bedingtem Vorsatz überschreitet (vgl. OLG Koblenz, 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013 - ZfSch 2014, 170 ff. ; 2 SsBs 24/10 vom 12.04.2010; OLG Koblenz, 2 SsBs 110/17 vom 03.01.2017).

  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz(z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013; 2 SsBs 108/10 v. 24.09.2010; 1 SsBs 109/12 v. 19.11.2012; 1 Ss 289/06 v. 03.01.2007- ZfSch 2007, 231 f. )ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,- Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung grundsätzlich auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Nach ständiger Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Koblenz (z.B. Beschlüsse 2 SsBs 128/12 vom 26.08.2013, 2 SsBs 108/10 vom 24.9.2010, 1 SsBs 109/12 vom 19.11.2012, 1 Ss 289/06 vom 03.01.2007 m.w.N. - ZfSch 2007, 231 f., zit. n. juris Rn. 21) ist bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250 Euro von einer nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeit auszugehen, die die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Bußgeldbemessung auch dann erfordert, wenn es sich um die Regelsanktion nach dem Bußgeldkatalog handelt.
  • AG Wittlich, 25.06.2021 - 36b OWi 8046 Js 27430/19

    Entfall des Fahrverbots bei langer Verfahrensdauer nicht zwingend

    Die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrer ein Zeichen übersehen hat, braucht nur dann in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür konkrete Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2013, 2 SsBs 128/12 m. W. N.).

    Bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 40 km/h erschließt sich dem Fahrer grundsätzlich auch bereits aus den sensorischen Eindrücken, z.B. durch Motorengeräusch, Fahrzeugvibration und Schnelligkeit der Veränderung der Umgebung die Möglichkeit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung; diese muss sich dem Betroffenen aufdrängen, so dass ein weiteres beweiskräftiges Indiz gegeben ist, das für eine vorsätzliche Tatbegehung spricht (OLG Koblenz vom 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12; OLG Hamm vom 10.05.2016 - III- 4 RBs 91/16, OLG Hamm vom 10.05.2016 - III - 4 RBs 91/16, OLG Koblenz 2 OWI 6 SsBs 194/18).

  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

    Verfahrenshindernisse, die aufgrund der ordnungsgemäß erhobenen Sachrüge vom Senat von Amts wegen zu berücksichtigen wären (vgl. Senat, 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013 - NStZ-RR 2014, 189 ; 2 SsBs 22/11 v. 15.06.2011), liegen nicht vor.
  • OLG Koblenz, 26.04.2017 - 2 OWi 4 SsBs 24/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessungen mit dem

    Im vorliegenden Fall wäre es für den Nachweis der Kenntnis von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Indizwirkung der nach den Feststellungen mehrfach und beidseitig aufgestellten Begrenzungsschilder und die Ortskenntnis des Betroffenen, hinsichtlich des Nachweises einer Kenntnis von der gefahrenen Geschwindigkeit auf die Indizwirkung der bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 123 km/h verwirklichten Geschwindigkeitsüberschreitung um 43 km/h angekommen (vgl. insoweit Senat, 2 SsBs 128/12 v. 26.08.2013, juris Rn. 15 mwN).
  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 2 OWi 3 SsBs 86/16

    Bußgeldverfahren - Geldbuße Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • OLG Koblenz, 22.03.2022 - 3 OWi 31 SsBs 60/22
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